Eine Gesellschaft, die ihre Frauen nicht schützen kann, hat ihren innersten Zweck verfehlt. Der Fall von Hundvåg, wo ein Mann in den Dreißigern nun wegen versuchten Mordes in der Untersuchungshaft sitzt, ist kein tragischer Einzelfall, sondern Symptom einer tiefen Justiz- und Kulturmisere. Wochen vor der Tat war gegen denselben Mann nach einer Gewaltepisode bereits ein Kontaktverbot verhängt worden. Das Papier hat seinen Zweck offensichtlich nicht erfüllt: Es hielt das Opfer nicht von einem Messerangriff fern, es hinderte den Täter an nichts. Dass das Gericht nun eine „große Wiederholungsgefahr“ erkennt, ist blanker Hohn für jeden, der auch nur ein Mindestmaß an präventiver Vernunft erwartet.
Das Kontaktverbot, so wie es heute in der Praxis gehandhabt wird, ist eine behördliche Bankrotterklärung auf hochglanzpapier. Es schiebt die Verantwortung auf das Opfer, das im Ernstfall die Polizei rufen soll, während der gewaltbereite Mann längst keine Hemmschwelle mehr kennt. Die körperliche Unversehrtheit von Frauen und Kindern wird damit faktisch einer Hoffnung anvertraut, nicht einem handlungsfähigen Rechtsstaat. Wer bereits gewalttätig geworden ist und dem richterlich eine akute Gefährlichkeit bescheinigt wird, gehört nicht mit einer Ermahnung nach Hause geschickt. Er gehört in präventiven Gewahrsam, ausgestattet mit elektronischer Fußfessel, damit jeder Annäherungsversuch sofort als das behandelt wird, was er ist: ein Alarmsignal vor der nächsten Bluttat.
Doch es geht um mehr als handwerkliche Mängel in der Gefahrenabwehr. Wir haben über Jahre beobachtet, wie die Hemmschwelle für rohe Gewalt im privaten Raum systematisch abgesenkt wurde. Eine Kultur der permanenten Entschuldigung, der sozialpädagogischen Betreuung und der falsch verstandenen Toleranz hat Täter zu bemitleidenswerten Umständeopfern verklärt, während die eigentlichen Opfer buchstäblich um ihr Leben bangen. Die traditionelle Rolle des starken Rechtsstaats, der mit seiner ganzen Härte die Schwachen schützt, wurde gegen ein therapeutisches Verständnis von Gewaltprävention eingetauscht. Das Ergebnis ist eine endlose Abfolge von Nachrichten, in denen aus Kontaktverletzungen versuchte Tötungen werden.
Dabei wäre die Antwort einfach. Ein Verstoß gegen ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot muss zwingend und unverzüglich zu einem Entzug der Freiheit führen – nicht als Strafe, sondern als unmissverständliche Sicherungsmaßnahme. Die Justiz muss von der lähmenden Vorstellung Abschied nehmen, man könne Gewalttäter mit guten Worten und betreuten Wohngruppen befrieden. Es braucht klare, sofort vollstreckbare Konsequenzen, die dem potenziellen Täter signalisieren: Ein zweiter Vorfall ist ausgeschlossen, weil du beim ersten Versuch aus dem Verkehr gezogen wirst. Das ist keine Forderung nach einem Überwachungsstaat; es ist die elementarste Pflicht eines Gemeinwesens, das Familie, Nachbarschaft und das Vertrauen in persönliche Sicherheit als Grundpfeiler begreift.
Was in Hundvåg geschah, war vermeidbar. Das Beklemmende an dieser Geschichte ist nicht nur die Brutalität des Angriffs, sondern die behördliche Vorhersehbarkeit, die das Gericht mit seiner nachträglichen Risikoeinschätzung nun selbst einräumt. Solange wir Gewaltprävention als sozialarbeiterische Stimmungsaufhellung missverstehen, wird die nächste Schreckensmeldung nur eine Frage der Zeit sein. Ein Kontaktverbot, das nur dann Wirkung entfaltet, wenn ein uniformierter Beamter zufällig vorbeikommt, ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wird.
Quelle: NRK

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