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  • Schlägt Alarm wegen Anlagebetrugs

    Schlägt Alarm wegen Anlagebetrugs

    Was muss geschehen, damit Anlagebetrug tatsächlich bestraft wird? Ein Rechtsanwalt liefert die unbequeme Antwort: Diese Art von Kriminalität sei „in der Praxis risikofrei“ und zugleich „extrem lukrativ“. Das ist kein Fachdetail für Juristen, sondern ein Urteil über den Zustand des Rechtsstaats.

    Die zentrale Aussage des Anwalts ist eindeutig: Wer mit betrügerischen Investitionsangeboten arbeitet, muss kaum Strafe fürchten, kann aber enorme Gewinne einstreichen. Wenn diese Rechnung stimmt, dann versagt nicht einfach der einzelne Täter, sondern das gesamte System der Strafverfolgung. Betrug an Sparern und Kleinanlegern ist kein Kavaliersdelikt. Er zerstört Altersvorsorgen, ruiniert Familien und untergräbt das Vertrauen in den Finanzmarkt. Ein Staat, der solche Taten nicht konsequent ahndet, verrät seine elementare Schutzpflicht gegenüber den Bürgern.

    Die Gründe für dieses Versagen liegen nicht im Dunkeln. Wer betrügerische Anlageprodukte vertreibt, operiert häufig über komplexe Firmengeflechte, digitale Plattformen und ausländische Konten. Genau hier zeigt sich, dass die Behörden personell und technisch nicht mithalten können. Statt sich auf die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität zu konzentrieren, werden Ressourcen nicht selten für symbolische Debatten und Vorschriften verwendet, die den Bürger gängeln, aber echte Täter kaum treffen. Ein überregulierter Markt für ehrliche Anbieter und ein unterpolizierter Raum für Betrüger – das ist das Ergebnis einer verfehlten Prioritätensetzung.

    Dabei wäre der Weg klar. Anlagebetrug muss mit spürbaren Freiheitsstrafen belegt werden. Gewinne aus solchen Taten müssen konsequent abgeschöpft werden, auch über Grenzen hinweg. Die Finanzaufsicht braucht mehr Ermittler, die tatsächlich rechnen und Unternehmensstrukturen durchleuchten können, statt nur Formulare zu prüfen. Vor allem aber muss die Botschaft wieder lauten: Wer andere um ihr Erspartes bringt, wandert ins Gefängnis – unabhängig davon, wie geschickt er die Tat verschleiert.

    Man kann von den Bürgern nicht verlangen, in eigener Verantwortung jede Anlage zu durchschauen, wenn der Staat gleichzeitig signalisiert, dass Betrug praktisch folgenlos bleibt. Eigenverantwortung und staatlicher Schutz sind keine Gegensätze. Wer sparen und vorsorgen will, verdient einen Rechtsrahmen, der Betrüger abschreckt und Opfer ernst nimmt. Die Warnung des Anwalts ist deshalb kein Randthema. Sie ist ein Alarmsignal für eine Gesellschaft, die den Schutz des ehrlichen Sparers nicht länger dem Zufall überlassen darf.

    Quelle: NRK

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