Tag: Bewährung

  • Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Ein 37-Jähriger ist zum dritten Mal wegen Vergewaltigung angeklagt – und das, obwohl er während einer Freilassung auf Bewährung unter Beobachtung stand. Die Sachverständigen hatten vor großer Wiederholungsgefahr gewarnt.

    Dieser Fall ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Symptom eines Justizsystems, das Risikobewertungen von Fachleuten offenbar als unverbindliche Empfehlung behandelt. Wer bereits wegen schwerer Sexualgewalt verurteilt wurde und bei dem Gutachter eine große Wiederholungsgefahr festgestellt haben, gehört nicht auf freien Fuß. Das ist nicht Rache, sondern Schutz.

    Die Sicherungsverwahrung existiert genau für solche Täter. Ihr Zweck ist es, die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, deren Gefährlichkeit durch wiederholte Taten belegt ist. Wenn eine Behörde trotz eindeutiger Warnung entlässt, verfehlt sie diesen Zweck. Die Entscheidung, einen bekannten Hochrisikotäter auf Bewährung freizulassen, verschiebt das Risiko auf die Allgemeinheit – und auf mögliche neue Opfer.

    In der Debatte wird oft auf Resozialisierung verwiesen. Doch wer zum dritten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat den Anspruch auf Vertrauen verwirkt. Die erneute Anklage zeigt, dass frühere Chancen nicht genutzt wurden. Es geht nicht darum, jeden Straftäter für immer wegzusperren. Es geht darum, dass bei nachgewiesener Gefährlichkeit die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben muss vor abstrakten Prinzipien der Wiedereingliederung.

    Hinter den Akten stehen reale Opfer. Ihre Sicherheit ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Staat, der bekannte Rückfalltäter trotz Warnung entlässt, verlangt von der Bevölkerung, das Restrisiko stillschweigend zu tragen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Es ist eine Kapitulation vor der Ideologie, dass Freiheit grundsätzlich schwerer wiegt als Schutz.

    Die Konsequenz aus diesem Fall muss eine strengere Prüfung von Bewährungsentscheidungen bei Sicherungsverwahrung sein. Bei hoher Rückfallgefahr darf es keine vorzeitige Entlassung geben. Fachliche Warnungen müssen bindend werden, nicht bloß eine Randnotiz in der Akte. Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so werden künftige Opfer geschützt.

    Quelle: NRK

  • Soll dem IS die Treue geschworen haben

    Soll dem IS die Treue geschworen haben

    Eine verhängnisvolle Kombination aus justizieller Naivität und therapeutischem Aktionismus hat in Berlin ein Menschenleben gekostet. Ein 21-Jähriger, wenige Monate zuvor wegen Terrorplanung verurteilt, raste mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge bei einer Pride-Veranstaltung. Eine 65-jährige Polin starb, 31 weitere wurden verletzt. Auf seinem Handy fand die Polizei ein Video, das den Treueschwur auf die Terrormiliz Islamischer Staat zeigt. Der Täter, in Deutschland geboren und Sohn libanesischer Einwanderer, war kein unbeschriebenes Blatt – seit Jugendtagen polizeibekannt, zuletzt als überzeugter Dschihadist.

    Was diesen Fall von einer bloßen Katastrophe in einen Skandal verwandelt, liegt in der Vorgeschichte. Das Gericht verurteilte ihn wegen konkreter Terrorplanung, setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Statt Haft erhielt er einen Platz in einem sogenannten Deradikalisierungsprogramm. Sechs Monate sollte er begleitet werden, damit er sich von seiner extremistischen Gesinnung löse. Dieses Vertrauen in die Umerziehbarkeit eines bekennenden Islamisten hat nun ein Todesopfer zur Folge.

    Hier offenbart sich ein tiefer Riss im Selbstverständnis des Rechtsstaats. Der Staat, der die Sicherheit seiner Bürger garantieren soll, verwechselt Milde mit Vernunft. Die Annahme, ein tief in der dschihadistischen Ideologie verwurzelter junger Mann könne durch Gespräche und sozialpädagogische Betreuung geläutert werden, ist nicht nur weltfremd, sondern lebensgefährlich. Bei einem verurteilten Terrorplaner geht es nicht um jugendliche Verirrung oder soziale Benachteiligung – es geht um eine bewusste Entscheidung für eine totalitäre, gewaltbereite Ideologie.

    Die fatale Logik solcher Programme wurzlt in einem politischen Klima, das Warnsignale systematisch ausblendet, um nicht in den Verdacht der Fremdenfeindlichkeit zu geraten. Die Herkunft des Täters aus dem Libanon und seine biografischen Brüche werden in der öffentlichen Debatte oft nur verklausuliert thematisiert. Doch die Wirklichkeit ist geradeheraus: Die Integration ist hier über Generationen hinweg gescheitert, und die Parallelgesellschaften, in denen sich radikale Prediger ungestört ausbreiten, produzieren immer wieder dasselbe Gewaltpotenzial. Nicht jeder mit Migrationshintergrund wird zum Terroristen – das wäre eine groteske Verallgemeinerung. Aber ebenso grotesk ist die Weigerung, den konkreten Zusammenhang zwischen unkontrollierter Zuwanderung, mangelnder kultureller Integration und islamistischer Radikalisierung offen zu benennen.

    Der Berliner Angriff sollte deshalb Anlass sein, jene Konzepte grundsätzlich infrage zu stellen, die den Schutz der Bevölkerung hinter die Therapie von Gefährdern zurückstellen. Wer einer gefestigten islamistischen Überzeugung anhängt und bereits Handlungsbereitschaft gezeigt hat, gehört nicht in ein Betreuungsprogramm, sondern in Haft. Alles andere ist eine Gefährdung Unbeteiligter und ein Verrat am staatlichen Schutzauftrag. Das ist keine Frage der Härte, sondern der Vernunft.

    Quelle: Bergens Tidende

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