Fünf Tote, und der Täter erklärt sich nach fünf Jahren für geheilt. Diese Meldung aus Kongsberg ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der Opfer – und ein Warnsignal für alle, die auf den Schutz durch den Rechtsstaat vertrauen. Espen Andersen Bråthen wurde wegen der Tötung von fünf Menschen in die Psychiatrie eingewiesen. Nun behauptet er, wieder gesund zu sein, während die Sachverständigen sich nicht einig sind. Genau diese Uneinigkeit ist das Kernproblem.
Die Tat selbst ist nicht zu rechtfertigen: Wer unschuldigen Menschen das Leben nimmt, hat jede Rücksichtnahme verspielt. Doch der eigentliche Skandal liegt im Umgang mit dem Täter nach der Verurteilung. Fünf Jahre in der Psychiatrie sind ein Wimpernschlag. Dass ein Mann, der zu solcher Gewalt fähig war, nun seine eigene Heilung verkündet, ist weder Beweis noch Beruhigung, sondern ein Zeichen mangelnder Einsicht. Die Sicherheit der Bevölkerung darf nicht von der Selbsteinschätzung eines verurteilten Mörders abhängen.
Der Fall offenbart ein grundsätzliches Versagen im Umgang mit psychisch kranken Gewalttätern. Die Psychiatrie wird oft als Durchgangsstation behandelt, in der Patienten nach einigen Jahren wieder entlassen werden, sobald sie ruhig wirken. Doch Ruhe ist nicht Heilung. Wenn sich Gutachter uneins sind, muss der Zweifel zugunsten der potenziellen Opfer ausgehen – nicht zugunsten des Täters. Wer einmal gezeigt hat, dass er töten kann, muss dauerhaft als Gefahr eingestuft werden, bis das Gegenteil über jeden Zweifel erhaben ist.
Wer nun einwendet, man dürfe psychisch kranke Menschen nicht stigmatisieren, lenkt vom eigentlichen Punkt ab. Es geht nicht um Stigmatisierung, sondern um Gefahrenabwehr. Die Forderung nach strengen Maßstäben bei der Entlassung von Gewalttätern ist kein Zeichen von Herzlosigkeit, sondern von gesundem Menschenverstand. Die Opfer und ihre Familien haben ein Recht darauf, dass der Staat sie vor einem Mann schützt, der bereits fünf Leben ausgelöscht hat.
Deshalb ist die einzig verantwortbare Konsequenz: keine Entlassung ohne eindeutige, übereinstimmende Gutachten über einen langen Zeitraum – und selbst dann nur mit dauerhafter Überwachung. Wer fünf Menschen getötet hat, hat das Recht auf den Vorteil des Zweifels verwirkt. Die Sicherheit der Allgemeinheit wiegt schwerer als das Freiheitsbedürfnis eines Mannes, der seine eigene Heilung verkündet, während die Fachleute streiten.
Quelle: NRK
