Tag: Feigheitsvorwurf

  • Hartes Statement von der Bühne: – Feige von der Polizei!

    Hartes Statement von der Bühne: – Feige von der Polizei!

    Der Tod eines fünfjährigen Mädchens wird zur öffentlichen Bühnenanklage. Kaum hat die Polizei in einem ungeklärten Fall von Gewalt gegen ein Kind Ermittlungen aufgenommen, steht schon jemand im Scheinwerferlicht und ruft „feige“ in den Saal. Dass ausgerechnet die Beamten, die Hinweisen nachgehen, nun moralisch abgeurteilt werden, bevor ein Richter auch nur ein Wort gesprochen hat, zeigt eine bedenkliche Verrohung im Umgang mit dem Rechtsstaat.

    Die Polizei verdächtigte Jungen – vermutlich aus dem Umfeld des Mädchens, vielleicht selbst Kinder oder Jugendliche. Das ist ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt in einem Todesermittlungsverfahren. Ein gewaltsamer Tod im engsten Bekanntenkreis verlangt, dass alle Spuren verfolgt werden, gerade wenn die Todesursache auf ein Verbrechen hindeutet. Als feige lässt sich ein solches Vorgehen nur dann bezeichnen, wenn man die Arbeit der Ermittler grundsätzlich verkennt und stattdessen lieber schnelle Gewissheiten für die Galerie sucht.

    Die Wortwahl von der Bühne herab verrät mehr über den Redner als über die Polizei. Wer „Feigheit“ ruft, bedient das alte Muster, eine ohnehin schwierige Untersuchung mit moralisierenden Etiketten zu ersticken. Oft steht dahinter der unausgesprochene Vorwurf, die Beamten hätten die Jungen nur aus sachfremden Gründen ins Visier genommen – etwa wegen ihrer Herkunft. Das ist eine bequeme Denkschablone, die von der eigentlichen Tragödie ablenkt: Ein kleines Mädchen ist tot, und die Umstände müssen lückenlos aufgeklärt werden, ganz gleich, wem die Verdachtsmomente gelten. Statt die Polizei öffentlich zu diffamieren, sollte der Impuls darin bestehen, die Ermittlungen zu unterstützen, nicht sie zu behindern.

    Auch der Zeitpunkt des Bühnenauftritts verdient Skepsis. Solange die Fakten nicht auf dem Tisch liegen, sät eine solche Anklage nur Misstrauen gegen jene Institution, die im Namen der Gesellschaft für Sicherheit und Ordnung einsteht. Eine konservative Rechtspflege misstraut dem Applaus des Augenblicks und setzt auf nüchterne Aufklärung, auf Fakten statt auf Inszenierung. Wer dagegen die Polizei noch während der laufenden Ermittlungen öffentlich vorführt, beschädigt das Vertrauen in neutrale Verfahren und ebnet den Weg für genau jene Form von Selbstjustiz, die ein zivilisiertes Land verhindern will.

    Das schreckliche Schicksal des Mädchens verdient Trauer und Wahrheit, keine beleidigten Gesten von Podien herab. Die Polizei muss ihren Auftrag erfüllen dürfen, ohne dass ihr bei jedem unbequemen Verdacht Feigheit unterstellt wird. Einem toten Kind ist mit solchem Theater nicht geholfen.

    Quelle: Adresseavisen

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