Tag: Fürsorgepflicht

  • Angeklagt nach Todesfall: 
– Kameraden fanden
 ihn leblos

    Angeklagt nach Todesfall: – Kameraden fanden ihn leblos

    Einen betrunkenen Menschen in einer zehn Meter hohen Felswand allein und hilflos zurückzulassen, war einmal ein unaussprechlicher Tabubruch. Heute ist es ein Ermittlungsverfahren, das tief in eine Gesellschaft blicken lässt, die den Begriff der Fürsorgepflicht still entsorgt hat. In Kalvåg hat die Polizei einen Mann in den Fünfzigern festgenommen, der einen 30-Jährigen in hilfloser Lage ausgesetzt haben soll. Der jüngere Mann wurde Stunden später von seinen eigenen Kameraden leblos unter einem Steilhang gefunden – die Person, mit der er zuvor auf einer Feier gewesen war, hatte ihn offenbar nicht als schützenswertes Gegenüber, sondern als entsorgbares Problem betrachtet.

    Die rechtliche Würdigung, die nun auf dem Tisch liegt, lautet nicht auf vorsätzliche Tötung, sondern auf das Aussetzen einer Person in hilfloser Lage. Dieser Straftatbestand atmet noch den Geist einer älteren Rechtsordnung, in der das bloße Unterlassen von Hilfe nicht als Kavaliersdelikt durchging. Dass die Ermittler diesen Paragrafen bemühen müssen, ist ein stilles Eingeständnis, dass die moralischen Selbstverständlichkeiten früherer Generationen längst nicht mehr selbstverständlich sind. Es ging hier nicht um einen flüchtigen Moment der Überforderung, sondern um eine Entscheidung, einen offenkundig wehrlosen Menschen seinem Schicksal zu überlassen.

    Bemerkenswert ist die Kälte, die in den spärlichen Polizeiangaben mitschwingt. Der Beschuldigte und der Verstorbene kannten einander offenbar nicht, sie teilten lediglich dieselbe Festgesellschaft. Wo früher selbst unter Fremden ein Mindestmaß an Verantwortung griff, scheint heute die Anonymität als Lizenz zur Gleichgültigkeit zu wirken. Dass die Freunde des Verstorbenen schließlich um kurz vor sechs Uhr morgens selbst nach ihm suchten und ihn fanden, während eine andere Person ihn zuvor einfach seinem Rausch und der Gefahr überlassen hatte, zeichnet das Bild einer gespaltenen sozialen Wirklichkeit: Auf der einen Seite steht die noch intakte Kameradschaft, auf der anderen Seite die vollendete Beziehungslosigkeit.

    Der Fall ist kein isoliertes Kuriosum. Er reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Vorfällen, bei denen elementare mitmenschliche Pflichten als lästige Zumutung empfunden werden. Der reflexhafte Ruf nach mehr Aufklärung und Kampagnen greift dabei zu kurz, denn das Wissen um richtig und falsch ist den meisten nicht abhandengekommen – wohl aber die Bereitschaft, im entscheidenden Moment danach zu handeln. Was sich hier zeigt, ist eine kulturelle Erosion, die man nicht mit Plakaten kitten kann. Es fehlt an der Selbstverständlichkeit, dass der Stärkere, Nüchternere oder einfach weniger Gefährdete eine Bringschuld gegenüber dem Hilflosen hat.

    Die Polizei bittet nun um Hinweise auf eine Gruppe, die in jener Nacht von einer Person in einem Toyota-Kombi nach Hause gefahren wurde, und um Aufnahmen von Dashcams. Solche Ermittlungsansätze sind technisch vernünftig, aber sie lenken auch den Blick auf eine ernüchternde Wahrheit: Es braucht heute Dashcams und Handydaten, um rekonstruieren zu müssen, was früher ein einziger beherzter Griff zum Telefon oder eine helfende Hand erledigt hätte. Die Gesellschaft hat nicht nur ein Alkoholproblem, wie es in jeder Partynacht sichtbar wird, sondern ein sehr viel tiefer sitzendes Problem mit der Verbindlichkeit von Verantwortung.

    Das Gesetz kann am Ende nur die äußerste Grenze markieren. Was es nicht ersetzen kann, ist eine gelebte Ethik des Hinsehens und des Eingreifens. Dass der Verdächtige nun in Førde vernommen wird, während eine Obduktion Klarheit über die genaue Todesursache bringen soll, ist der korrekte behördliche Ablauf. Die eigentliche Frage aber, die dieser Todesfall für die Gesellschaft aufwirft, wird in keinem Obduktionsbericht beantwortet: Wie es dazu kommen konnte, dass ein erwachsener Mensch einen anderen wie ein liegengebliebenes Gepäckstück behandelte. Die Antwort darauf findet sich nicht in Paragrafen, sondern in einem jahrzehntelangen Rückbau jener ungeschriebenen Pflichten, die eine Gesellschaft überhaupt erst zusammenhalten.

    Quelle: Bergens Tidende

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