Colleen Slemmer wurde im Januar 1995 ermordet. Die für diesen Mord zum Tode verurteilte Christa Pike sollte jetzt hingerichtet werden – und hat den Versuch überlebt. Medienberichten zufolge ist die 50-Jährige aus dem Krankenhaus entlassen und zurück ins Gefängnis gebracht worden.
Das ist kein Sieg der Menschlichkeit, sondern ein Versagen des Staates. Eine rechtmäßig verhängte Todesstrafe, die nach Jahrzehnten nicht vollstreckt werden kann, macht die Justiz zur Farce. Die Familie des Opfers wartet seit Jahrzehnten auf einen Abschluss. Stattdessen erlebt sie, wie die verurteilte Mörderin nach einer gescheiterten Exekution wieder in eine Zelle zurückkehrt.
Der gescheiterte Giftversuch liefert keinen Grund, die Todesstrafe abzuschaffen. Er beweist nur, dass die zuständigen Behörden ihre eigene Vollstreckungsmethode nicht beherrschen. Wer daraus ein generelles Verbot ableiten will, verwechselt handwerkliches Versagen mit prinzipieller Unrechtmäßigkeit. In einer Rechtsordnung, die die Todesstrafe für schwerste Verbrechen vorsieht, darf ihre Vollstreckung kein Lotteriespiel sein. Die Behörden müssen entweder für zuverlässige Abläufe sorgen – geschultes Personal, funktionierende Medikamente, sichere Zugänge – oder auf eine Methode zurückgreifen, die tatsächlich durchführbar ist.
Die eigentliche Skandalgeschichte dieses Falls liegt tiefer. Jahrzehnte nach dem Mord an einer jungen Frau lebt die Verurteilte noch immer. Endlose Rechtsmittel, wechselnde Protokolle und bürokratische Blockaden haben aus einem klaren Urteil einen institutionellen Stillstand gemacht. Das ist keine Gerechtigkeit, sondern deren Vertagung. Die Opferperspektive geht dabei verloren. Wer über diesen Fall berichtet, sollte nicht zuerst über die Beschwerden der Täterin diskutieren, sondern über das Versprechen des Rechtsstaats, dass Urteile auch vollstreckt werden.
Jede Hinrichtung ist ein schwerer Eingriff. Doch genau deshalb muss der Staat, wenn er sie verhängt, auch die Konsequenz besitzen, sie ordentlich und zeitnah umzusetzen. Geschieht das nicht, wird die Todesstrafe weder als Abschreckung noch als Sühne ernst genommen. Dieser Fall zeigt, was passiert, wenn ein System sich vor der eigenen Entscheidung drückt: Es erzeugt genau das Chaos, das seine Gegner dann als Argument benutzen. Ein handlungsfähiger Staat sähe anders aus.
Quelle: NRK



