Tag: Gewalttäter

  • Tötete fünf Menschen in Kongsberg: – Es waren fünf gute Jahre in der Psychiatrie

    Tötete fünf Menschen in Kongsberg: – Es waren fünf gute Jahre in der Psychiatrie

    Fünf Tote, und der Täter erklärt sich nach fünf Jahren für geheilt. Diese Meldung aus Kongsberg ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der Opfer – und ein Warnsignal für alle, die auf den Schutz durch den Rechtsstaat vertrauen. Espen Andersen Bråthen wurde wegen der Tötung von fünf Menschen in die Psychiatrie eingewiesen. Nun behauptet er, wieder gesund zu sein, während die Sachverständigen sich nicht einig sind. Genau diese Uneinigkeit ist das Kernproblem.

    Die Tat selbst ist nicht zu rechtfertigen: Wer unschuldigen Menschen das Leben nimmt, hat jede Rücksichtnahme verspielt. Doch der eigentliche Skandal liegt im Umgang mit dem Täter nach der Verurteilung. Fünf Jahre in der Psychiatrie sind ein Wimpernschlag. Dass ein Mann, der zu solcher Gewalt fähig war, nun seine eigene Heilung verkündet, ist weder Beweis noch Beruhigung, sondern ein Zeichen mangelnder Einsicht. Die Sicherheit der Bevölkerung darf nicht von der Selbsteinschätzung eines verurteilten Mörders abhängen.

    Der Fall offenbart ein grundsätzliches Versagen im Umgang mit psychisch kranken Gewalttätern. Die Psychiatrie wird oft als Durchgangsstation behandelt, in der Patienten nach einigen Jahren wieder entlassen werden, sobald sie ruhig wirken. Doch Ruhe ist nicht Heilung. Wenn sich Gutachter uneins sind, muss der Zweifel zugunsten der potenziellen Opfer ausgehen – nicht zugunsten des Täters. Wer einmal gezeigt hat, dass er töten kann, muss dauerhaft als Gefahr eingestuft werden, bis das Gegenteil über jeden Zweifel erhaben ist.

    Wer nun einwendet, man dürfe psychisch kranke Menschen nicht stigmatisieren, lenkt vom eigentlichen Punkt ab. Es geht nicht um Stigmatisierung, sondern um Gefahrenabwehr. Die Forderung nach strengen Maßstäben bei der Entlassung von Gewalttätern ist kein Zeichen von Herzlosigkeit, sondern von gesundem Menschenverstand. Die Opfer und ihre Familien haben ein Recht darauf, dass der Staat sie vor einem Mann schützt, der bereits fünf Leben ausgelöscht hat.

    Deshalb ist die einzig verantwortbare Konsequenz: keine Entlassung ohne eindeutige, übereinstimmende Gutachten über einen langen Zeitraum – und selbst dann nur mit dauerhafter Überwachung. Wer fünf Menschen getötet hat, hat das Recht auf den Vorteil des Zweifels verwirkt. Die Sicherheit der Allgemeinheit wiegt schwerer als das Freiheitsbedürfnis eines Mannes, der seine eigene Heilung verkündet, während die Fachleute streiten.

    Quelle: NRK

  • Frau in Jæren getötet: – Familie steht unter Schock

    Frau in Jæren getötet: – Familie steht unter Schock

    Eine Woche vor dem Mord trug der mutmaßliche Täter noch Handschellen – dann ließen ihn die Behörden laufen. Nun ist eine Frau tot, und eine Familie auf Jæren steht fassungslos vor den Trümmern ihres Lebens. Was sich im Südwesten Norwegens abgespielt hat, ist kein schicksalhafter Unglücksfall, sondern die direkte Folge einer Justiz, die ihren Auftrag vergessen hat: die Bevölkerung vor Gewalttätern zu schützen.

    Der Mann war erst kürzlich festgenommen und dann wieder freigelassen worden – über die Hintergründe dieser Entscheidung wird sich der Rechtsstaat noch unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Offenbar hielt die zuständige Instanz die von ihm ausgehende Gefahr für beherrschbar oder die Haftgründe für nicht ausreichend. Eine Frau bezahlt diese Fehleinschätzung jetzt mit ihrem Leben. Solche Fälle sind bittere Mahnmale einer Praxis, die immer häufiger die vermeintliche Gutmütigkeit des Täters höher gewichtet als die Sicherheit künftiger Opfer.

    Natürlich wird es Stimmen geben, die vor voreiligen Schlüssen warnen. Man kenne die genauen Umstände nicht, heißt es dann, und dürfe nicht in „populistische“ Reflexe verfallen. Genau diese Haltung hat den Boden dafür bereitet, dass in Skandinavien Männer mit erheblicher Gewaltneigung routinemäßig auf freien Fuß gesetzt werden, während Behörden lieber über Haftvermeidung und Resozialisierung debattieren. Das Ergebnis sind erschütterte Familien und Gemeinden, die sich fragen, warum der Staat sie nicht geschützt hat, obwohl er dazu Gelegenheit hatte.

    Die politische Dimension solcher Vorfälle wird gern unter dem Teppich gehalten. Wer nach der Herkunft oder dem Vorstrafenregister des Tatverdächtigen fragt, riskiert, als fremdenfeindlich abgestempelt zu werden. Doch die wiederholte Freilassung gewaltbereiter Personen, gerade auch solcher mit migrationsbedingt schlechterer Integrationsprognose, ist kein isoliertes Justizversagen. Sie spiegelt einen um sich greifenden kulturellen Relativismus, der die unbedingte Unversehrtheit der eigenen Bürger nicht mehr zum obersten Maßstab erhebt. Erstarrt in der Angst vor falschen Etiketten, wird reale Gewalt hingenommen.

    Selbstverständlich ist jede Form von Tötungsdelikt zutiefst zu verurteilen – das muss hier nicht langatmig ausgeführt werden. Entscheidend ist die Kette von Unterlassungen, die es einem offenkundig gefährlichen Mann ermöglichte, eine Woche nach seiner Festnahme erneut zuzuschlagen. Solange die norwegische Justiz nicht lernt, die Bevölkerung kompromisslos vor bekannten Gewalttätern abzuschirmen, wird der nächste Schock nicht lange auf sich warten lassen. Die Familie in Jæren erlebt jetzt, was geschieht, wenn ein Rechtsstaat seine Schutzfunktion aufgibt: blankes Entsetzen.

    Quelle: VG

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