Tag: Haftentlassung

  • Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Ein 37-Jähriger ist zum dritten Mal wegen Vergewaltigung angeklagt – und das, obwohl er während einer Freilassung auf Bewährung unter Beobachtung stand. Die Sachverständigen hatten vor großer Wiederholungsgefahr gewarnt.

    Dieser Fall ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Symptom eines Justizsystems, das Risikobewertungen von Fachleuten offenbar als unverbindliche Empfehlung behandelt. Wer bereits wegen schwerer Sexualgewalt verurteilt wurde und bei dem Gutachter eine große Wiederholungsgefahr festgestellt haben, gehört nicht auf freien Fuß. Das ist nicht Rache, sondern Schutz.

    Die Sicherungsverwahrung existiert genau für solche Täter. Ihr Zweck ist es, die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, deren Gefährlichkeit durch wiederholte Taten belegt ist. Wenn eine Behörde trotz eindeutiger Warnung entlässt, verfehlt sie diesen Zweck. Die Entscheidung, einen bekannten Hochrisikotäter auf Bewährung freizulassen, verschiebt das Risiko auf die Allgemeinheit – und auf mögliche neue Opfer.

    In der Debatte wird oft auf Resozialisierung verwiesen. Doch wer zum dritten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat den Anspruch auf Vertrauen verwirkt. Die erneute Anklage zeigt, dass frühere Chancen nicht genutzt wurden. Es geht nicht darum, jeden Straftäter für immer wegzusperren. Es geht darum, dass bei nachgewiesener Gefährlichkeit die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben muss vor abstrakten Prinzipien der Wiedereingliederung.

    Hinter den Akten stehen reale Opfer. Ihre Sicherheit ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Staat, der bekannte Rückfalltäter trotz Warnung entlässt, verlangt von der Bevölkerung, das Restrisiko stillschweigend zu tragen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Es ist eine Kapitulation vor der Ideologie, dass Freiheit grundsätzlich schwerer wiegt als Schutz.

    Die Konsequenz aus diesem Fall muss eine strengere Prüfung von Bewährungsentscheidungen bei Sicherungsverwahrung sein. Bei hoher Rückfallgefahr darf es keine vorzeitige Entlassung geben. Fachliche Warnungen müssen bindend werden, nicht bloß eine Randnotiz in der Akte. Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so werden künftige Opfer geschützt.

    Quelle: NRK

  • Deutsche Polizei: Abdul B ist gefährlich und bewaffnet

    Deutsche Polizei: Abdul B ist gefährlich und bewaffnet

    Kaum drei Monate nach seiner Haftentlassung wird ein junger Mann bereits wieder von der Polizei gejagt – diesmal als bewaffnet und gefährlich eingestuft. Die Fahndung nach dem 21-jährigen Abdul B. wegen des Angriffs auf eine Pride-Feier in Berlin liest sich wie das Drehbuch einer gescheiterten Integrationspolitik, die sich nicht mehr allein mit schönen Worten übertünchen lässt.

    Der Tatverdächtige war den Behörden längst bekannt, erst im Mai aus dem Jugendstrafvollzug entlassen. Dass er nun mit einer amtlichen Warnung vor seiner Bewaffnung gesucht wird, wirft eine drängende Frage auf: Warum befand sich dieser Mann überhaupt auf freiem Fuß? Eine Gesellschaft, die sich einredet, jeder junge Straftäter sitze nur aufgrund ungünstiger Umstände ein, blendet den Schutz der Allgemeinheit sträflich aus. Wer nach wenigen Monaten wieder derart in das Visier der Ermittler gerät, für den haben Resozialisierungsprogramme offensichtlich nicht funktioniert – oder wurden nie ernsthaft versucht.

    Die politische Debatte wird jedoch schnell in eine andere Richtung gelenkt. Sobald der Name Abdul fällt, formiert sich der Reflex: Bloß nicht pauschalisieren, bloß keine Vorurteile schüren. Die Warnung vor Fremdenfeindlichkeit ersetzt dann allzu häufig die nüchterne Analyse von Tatsachen. Wer darauf hinweist, dass bei einer langen Reihe von Gewalttaten in europäischen Städten junge Männer mit Migrationshintergrund tatverdächtig sind, riskiert den Vorwurf der Hetze. Diese Kultivierung des Tabus dient aber weder der Sicherheit noch der Ehrlichkeit. Sie entmündigt die Bürger, die zu Recht erfahren wollen, welche integrationspolitischen Fehler solche Karrieren überhaupt ermöglichen.

    Kultureller Konservatismus verlangt hier kein pauschales Urteil über ganze Bevölkerungsgruppen, wohl aber das klare Benennen von Problemen. Wenn junge Männer aus bestimmten Milieus überproportional in der Kriminalstatistik auftauchen, dann muss die Gesellschaft das ohne Sprachverbote aufarbeiten dürfen. Familienstrukturen, Ehrbegriffe, mangelnder Respekt vor der Rechtsordnung – all das spielt eine Rolle, die man nicht unter dem Pauschalvorwurf des Rassismus begraben kann.

    Die Behörden in Berlin tun gut daran, den Flüchtigen jetzt mit Hochdruck zu suchen. Die Bevölkerung darf erwarten, dass ein als gefährlich geltender Haftentlassener nicht monatelang untertauchen kann. Zugleich sollte sich niemand einreden lassen, dass es verbotene Gedanken sind, wenn man nach den Ursachen fragt. Die Entlassung aus dem Jugendgefängnis im Mai schrie nicht gerade nach einer Rückkehr als geläuterter Bürger, und die Sicherheitsbehörden müssen sich die Frage stellen lassen, warum sie diesen Mann nicht enger überwacht haben.

    Gewalttaten wie der Angriff auf die Parade sind immer Unrecht – das steht außer Frage. Aber die selbstverordnete Begriffsstutzigkeit, die bei jedem Fall mit nicht-deutschem Namen reflexhaft einsetzt, ist eine politische Entscheidung mit hohem Preis. Offene Diskussion über die wahren Hindernisse einer gelingenden Integration führt nicht zur Ausgrenzung, sondern zur Rückgewinnung von Vertrauen. Wer dagegen immer nur die Schablone des Einzelfalls bemüht, hat bereits aufgegeben, bevor die nächste Sirene heult.

    Quelle: NRK

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