Zwei Tote in Halden, und der einzige Mensch, der sagen könnte, was dort geschah, verweigert jede Auskunft. Der Beschuldigte, ein Mann in den Zwanzigern, schweigt gegenüber der Polizei weiterhin. Das ist sein formales Recht. Für die Angehörigen der Opfer ist es eine offene Wunde.
Doppelte Tötung ist immer Unrecht, daran führt kein Weg vorbei. Doch die Frage der strafrechtlichen Verantwortung hängt nicht allein an der Tat, sondern auch daran, ob jemand bereit ist, sich zu erklären. Wer schweigt, überlässt die Wahrheit anderen – den Ermittlern, den Sachverständigen, den Gerichten. Das mag juristisch zulässig sein, moralisch ist es ein Armutszeugnis.
Die Ankündigung, die Zurechnungsfähigkeit des Mannes zu untersuchen, ist richtig. Niemand sollte bestraft werden, der zum Tatzeitpunkt nicht Herr seiner Sinne war. Aber diese Prüfung darf nicht zu einem automatischen Freibrief werden. Ein psychiatrisches Gutachten beantwortet nicht die Frage, warum zwei Menschen gestorben sind. Es kann erklären, wie jemand gehandelt hat, nicht aber, was die Gemeinschaft von ihm erwarten darf.
Gerade in einer Kultur, die Waffenbesitz und Jagd als Teil der nationalen Identität versteht, gilt ein strenger Maßstab: Wer ein Gewehr führt, trägt Verantwortung für jeden Schuss. Diese Verantwortung endet nicht am Tatort. Sie verlangt eine offene Darlegung, sobald die Polizei Fragen stellt. Der Fall Halden zeigt, wie schnell dieses Prinzip ausgehöhlt wird, wenn ein Beschuldigter sich hinter Verfahrensrechten verschanzt und die Öffentlichkeit mit Spekulationen zurücklässt.
Die praktischen Folgen des Schweigens sind nicht zu unterschätzen. Ohne Aussage fehlen der Polizei Hinweise auf Motiv, Ablauf und Gefahrenlage. Der Aufwand wächst, die Ermittlungen dauern länger, und die Familien der Toten müssen mit einem quälenden Vakuum leben. Ein Rechtsstaat muss solche Rechte schützen, gewiss. Aber er darf auch benennen, dass Schweigen nach einer Gewalttat kein neutraler Akt ist, sondern eine Entscheidung mit sozialen Kosten.
Am Ende geht es um mehr als einen einzelnen Angeklagten. Es geht um die Frage, ob eine Gesellschaft bereit ist, Verantwortung einzufordern, auch wenn das unbequem ist. Die Menschen in Halden haben ein Recht auf eine Antwort. Ein Beschuldigter, der sie verweigert, verlässt sich auf den Buchstaben des Gesetzes. Er verlässt sich nicht auf das Vertrauen, das eine Gemeinschaft erst zusammenhält.
Quelle: NRK
