Die Schlagzeile hätte lauten müssen: „Jugendlicher wegen Mordkomplotts in Haft“. Stattdessen liest man von einem Teenager, der von Bediensteten angeblich grob angefasst wurde. Die Reihenfolge der Aufmerksamkeit ist bezeichnend – sie verrät einen Impuls, der den Tatverdächtigen unverzüglich in die Opferrolle schiebt und das geplante Verbrechen zur Nebensache erklärt.
Dass der Jugendliche die Beteiligung an einem Mordkomplott bestreitet, ist sein gutes Recht. Dass sein Umfeld oder sein Anwalt nun eine „harte Behandlung“ durch das Personal ins Feld führen, gehört zum taktischen Repertoire, um das Verfahren zu diskreditieren, bevor es überhaupt begonnen hat. Ob an der Behauptung etwas dran ist, wird sich klären lassen. Entscheidend ist jedoch, dass solche Vorwürfe nicht den Blick auf den Kern verstellen: Wer einen Mord plant, greift die Grundfesten des Zusammenlebens an. Der Rechtsstaat muss darauf mit Entschlossenheit antworten, nicht mit defensiver Selbstbezweiflung.
Die mediale Verstärkung der Misshandlungsvermutung folgt einem vertrauten Muster. Der Täter – und um einen mutmaßlichen Täter handelt es sich hier, egal wie jung er ist – wird als schutzbedürftig stilisiert, während die Institutionen, die Sicherheit gewährleisten sollen, unter Generalverdacht gestellt werden. Das hat schleichende Folgen. Es untergräbt das Vertrauen in die Justiz und erzieht eine Generation zu der Überzeugung, dass ernste Vorwürfe durch die Behauptung von Missständen im Vollzug neutralisiert werden können. Die eigentlichen Opfer, jene Menschen, die ohne das Eingreifen der Behörden vielleicht nicht mehr leben würden, tauchen in dieser Erzählung gar nicht erst auf.
Niemand befürwortet unnötige Härte im Strafvollzug. Sollten Einsatzkräfte unverhältnismäßig gehandelt haben, gehört das untersucht. Doch die Selbstverständlichkeit, mit der eine derartige Beschwerde zur Hauptsache gemacht wird, zeugt von einem kulturellen Ungleichgewicht. Wo traditionelle Vorstellungen von persönlicher Verantwortung und der Schutzwürdigkeit der Gemeinschaft verblassen, tritt ein therapeutisches Denken an ihre Stelle, das den Straftäter vorrangig als Produkt der Umstände betrachtet. Diese Haltung verkennt, dass auch Jugendliche zu kaltblütigen Planungen fähig sind und dass die Gesellschaft das Recht hat, sich davor zu schützen.
Ein Mordkomplott ist kein Jugendstreich, der mit Nachsicht abgetan werden darf. Wer im Teenageralter bereits Verbindungen zu tödlichen Absichten knüpft, von dem geht eine akute Gefahr aus. Die Untersuchungshaft dient in solchen Fällen nicht der Schikane, sondern dem Schutz der Öffentlichkeit. Dass der Verdächtige die Vorwürfe bestreitet, macht die Sicherungsmaßnahme nicht überflüssig, sondern unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen juristischen Aufarbeitung.
Der Blick muss wieder dorthin gelenkt werden, wo er hingehört: auf die Frage, ob ein Mord geplant wurde und wie die Gesellschaft darauf reagiert. Jede Energie, die stattdessen auf die Inszenierung eines Institutionenkonflikts verwendet wird, schwächt den Rechtsstaat und verhöhnt die potenziellen Opfer.
Quelle: Adresseavisen
