Tag: Kollektivstrafe

  • Cornell stoppt alle Fraternity-Partys nach Vorwürfen der Gruppenvergewaltigung.

    Cornell stoppt alle Fraternity-Partys nach Vorwürfen der Gruppenvergewaltigung.

    Ein einziges Zivilverfahren ohne rechtskräftiges Urteil genügt, um sämtliche sozialen Veranstaltungen der Bruderschaften an der Cornell University für den Rest des Studienjahres zu verbieten. Dieser Schritt ist kein Akt der Fürsorge, sondern ein Kniefall vor Protestdruck und ein Verstoß gegen den Grundsatz der individuellen Verantwortung.

    Sexuelle Gewalt ist immer und ohne Ausnahme verwerflich. Wer eine solche Tat begeht, gehört vor Gericht und bei Schuld hart bestraft. Doch hier geht es nicht um einen verurteilten Täter, sondern um eine Klage einer ehemaligen Studentin gegen eine Bruderschaft und sieben ihrer Mitglieder. Die Vorwürfe sind schwer, aber sie sind bislang weder bewiesen noch in einem Strafprozess geprüft. Die Universität bestraft dennoch sämtliche Bruderschaften – auch jene, die mit dem Fall nichts zu tun haben. Das ist Kollektivstrafe.

    Diese Reaktion folgt einem bekannten Muster an amerikanischen Eliteuniversitäten: Wenn Aktivisten Druck machen, wird nicht ermittelt, sondern es werden ganze Gruppen, Traditionen und Räume stillgelegt. Nicht der mutmaßliche Täter wird zur Verantwortung gezogen, sondern die Gemeinschaft als Ganzes. Das ist gefährlich, weil es die Unschuldsvermutung aushöhlt und den Eindruck erweckt, die Universität handle nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Angst vor schlechter Presse.

    Die Folgen sind praktisch. Wenn offizielle Veranstaltungen verboten werden, verlagern sich Feiern in private, unkontrollierte Räume. Niemand gewinnt, wenn Studenten in den Untergrund ausweichen. Statt Aufsicht und klare Regeln entsteht ein Raum ohne Kontrolle. Die Universität hätte die Möglichkeit gehabt, gezielt gegen die beschuldigte Verbindung vorzugehen, Auflagen zu erteilen und eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Stattdessen wählt sie die undifferenzierte Verbotskeule.

    Hinzu kommt die Missachtung eines zentralen Prinzips liberaler Gesellschaften: Verantwortung ist persönlich. Sippenhaft, wie sie hier praktiziert wird, gehört in autoritäre Systeme, nicht an eine Universität, die sich selbst als Hort der Aufklärung versteht. Die Studenten, die in den betroffenen Bruderschaften leben und nichts mit den Vorwürfen zu tun haben, werden für Taten bestraft, die sie nicht begangen haben. Das ist weder gerecht noch klug.

    Der Fall zeigt, wie sehr der Begriff der Gerechtigkeit an Hochschulen inzwischen von Aktivismus überlagert wird. Statt eines fairen Verfahrens gibt es symbolische Verbote. Statt individueller Aufklärung eine pauschale Schuldzuweisung an eine ganze Organisationsform. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückfall in ein Denken, das Kollektive über den Einzelnen stellt.

    Wer sexuelle Gewalt bekämpfen will, muss die Täter treffen – nicht die Gemeinschaft, in der sie sich möglicherweise bewegt haben. Die Entscheidung der Cornell University ist ein Beispiel dafür, wie gut gemeinte Empörung in schlechte Politik umschlägt. Sie schützt niemanden, sie bestraft Unbeteiligte und sie untergräbt das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren.

    Quelle: NRK

  • Viking-Fans zeigen die Polizei an

    Viking-Fans zeigen die Polizei an

    Wenn Fußballfans die Polizei anzeigen, dann ist etwas aus den Fugen geraten. In Stavanger haben Anhänger des Vereins Viking genau das getan, nachdem es vor einer Partie zu Ausschreitungen kam. Die Polizei fordert von den Fanclubs eine schonungslose Selbstprüfung – eine Ansage, die beim Anführer der Vikinghordene auf taube Ohren stößt.

    Gewalt ist zweifellos abzulehnen. Wer Steine wirft oder Schlägereien anzettelt, muss mit den Konsequenzen rechnen. Doch ebenso falsch ist der pauschale Verdacht, der gesamte Fanblock bestehe aus gewaltbereiten Chaoten. Die pauschale Verurteilung einer traditionsreichen Fankultur durch Sicherheitsbehörden ist ein Muster, das sich in vielen europäischen Stadien wiederholt. Hier geht es um mehr als einen Einzelfall.

    Die Stadionkurve ist seit jeher ein Ort, an dem junge Männer – und zunehmend auch Frauen – Gemeinschaft, Heimatverbundenheit und ungezähmte Lebensfreude ausleben. Das laute Singen, die Choreographien, das milde Ausbrechen aus dem grauen Alltag sind keine Bedrohung der Ordnung, sondern Ausdruck regionaler Identität. Wer das pathologisiert, schneidet ein Stück Volkskultur heraus und ersetzt es durch eine sterilisierte, kontrollierte Freizeitgestaltung, wie sie Funktionären vorschwebt.

    Die Reaktion der Fans, ihrerseits Anzeige zu erstatten, deutet auf einen bemerkenswerten Wandel hin. Statt sich demütig an die behördliche Brust zu schlagen, wehren sie sich mit rechtlichen Mitteln. Das zwingt die Polizei zur Dokumentation und Rechtfertigung ihres eigenen Handelns – eine gesunde Entwicklung in einem Rechtsstaat. Zu oft gleiten Einsätze gegen Fußballfans in pauschale Kollektivstrafen ab, bei denen Unbeteiligte in Sippenhaft genommen werden. Wer solche Erfahrungen macht, muss sich gegen ungerechtfertigte Behandlung wehren dürfen, ohne als Störer abgestempelt zu werden.

    Die Aufforderung der Polizei, die Klubs müssten „in sich gehen“, gleicht einem säkularen Bußruf, der die Frage nach möglicherweise unverhältnismäßigem Polizeieinsatz gar nicht erst aufkommen lässt. Dass der Fanvertreter diese Einladung zur Selbstbezichtigung ausschlägt, ist eine Verteidigung elementarer Fairness. Es geht nicht um die Rechtfertigung von Krawallen, sondern um das Prinzip, dass auch der Staat sich an Regeln halten muss.

    Der Fall illustriert ein allgemeines Spannungsfeld zwischen Obrigkeitsglauben und Bürgerstolz. In einer Zeit schwindenden Vertrauens in Institutionen wächst die Bereitschaft, den Staat als eine Körperschaft zu sehen, die ebenfalls Rechenschaft ablegen muss. Das ist kein Verfallszeichen, sondern eine Rückbesinnung auf den Grundsatz, dass alle Macht vom Volke ausgeht – auch die Polizeigewalt. Dass ausgerechnet Fußballfans hier als Vorreiter auftreten, mag erstaunen, doch die Leidenschaft der Kurve setzt sich nun auf juristischer Ebene fort. Der norwegische Vorfall sollte Anlass sein, die übergroße Macht der Sicherheitsbehörden im Stadionumfeld kritisch zu durchleuchten. Nicht der Fan ist per se eine Gefahr, sondern ein Ordnungsapparat, der jede unangepasste Feier mit Generalverdacht belegt.

    Quelle: NRK

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