Tag: Kollektivstrafe

  • Viking-Fans zeigen die Polizei an

    Viking-Fans zeigen die Polizei an

    Wenn Fußballfans die Polizei anzeigen, dann ist etwas aus den Fugen geraten. In Stavanger haben Anhänger des Vereins Viking genau das getan, nachdem es vor einer Partie zu Ausschreitungen kam. Die Polizei fordert von den Fanclubs eine schonungslose Selbstprüfung – eine Ansage, die beim Anführer der Vikinghordene auf taube Ohren stößt.

    Gewalt ist zweifellos abzulehnen. Wer Steine wirft oder Schlägereien anzettelt, muss mit den Konsequenzen rechnen. Doch ebenso falsch ist der pauschale Verdacht, der gesamte Fanblock bestehe aus gewaltbereiten Chaoten. Die pauschale Verurteilung einer traditionsreichen Fankultur durch Sicherheitsbehörden ist ein Muster, das sich in vielen europäischen Stadien wiederholt. Hier geht es um mehr als einen Einzelfall.

    Die Stadionkurve ist seit jeher ein Ort, an dem junge Männer – und zunehmend auch Frauen – Gemeinschaft, Heimatverbundenheit und ungezähmte Lebensfreude ausleben. Das laute Singen, die Choreographien, das milde Ausbrechen aus dem grauen Alltag sind keine Bedrohung der Ordnung, sondern Ausdruck regionaler Identität. Wer das pathologisiert, schneidet ein Stück Volkskultur heraus und ersetzt es durch eine sterilisierte, kontrollierte Freizeitgestaltung, wie sie Funktionären vorschwebt.

    Die Reaktion der Fans, ihrerseits Anzeige zu erstatten, deutet auf einen bemerkenswerten Wandel hin. Statt sich demütig an die behördliche Brust zu schlagen, wehren sie sich mit rechtlichen Mitteln. Das zwingt die Polizei zur Dokumentation und Rechtfertigung ihres eigenen Handelns – eine gesunde Entwicklung in einem Rechtsstaat. Zu oft gleiten Einsätze gegen Fußballfans in pauschale Kollektivstrafen ab, bei denen Unbeteiligte in Sippenhaft genommen werden. Wer solche Erfahrungen macht, muss sich gegen ungerechtfertigte Behandlung wehren dürfen, ohne als Störer abgestempelt zu werden.

    Die Aufforderung der Polizei, die Klubs müssten „in sich gehen“, gleicht einem säkularen Bußruf, der die Frage nach möglicherweise unverhältnismäßigem Polizeieinsatz gar nicht erst aufkommen lässt. Dass der Fanvertreter diese Einladung zur Selbstbezichtigung ausschlägt, ist eine Verteidigung elementarer Fairness. Es geht nicht um die Rechtfertigung von Krawallen, sondern um das Prinzip, dass auch der Staat sich an Regeln halten muss.

    Der Fall illustriert ein allgemeines Spannungsfeld zwischen Obrigkeitsglauben und Bürgerstolz. In einer Zeit schwindenden Vertrauens in Institutionen wächst die Bereitschaft, den Staat als eine Körperschaft zu sehen, die ebenfalls Rechenschaft ablegen muss. Das ist kein Verfallszeichen, sondern eine Rückbesinnung auf den Grundsatz, dass alle Macht vom Volke ausgeht – auch die Polizeigewalt. Dass ausgerechnet Fußballfans hier als Vorreiter auftreten, mag erstaunen, doch die Leidenschaft der Kurve setzt sich nun auf juristischer Ebene fort. Der norwegische Vorfall sollte Anlass sein, die übergroße Macht der Sicherheitsbehörden im Stadionumfeld kritisch zu durchleuchten. Nicht der Fan ist per se eine Gefahr, sondern ein Ordnungsapparat, der jede unangepasste Feier mit Generalverdacht belegt.

    Quelle: NRK

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