Tag: Messerattacke

  • Der Mann soll in fünf verschiedene Vorfälle verwickelt gewesen sein. Zuletzt lehnte das Amtsgericht die Untersuchungshaft ab.

    Der Mann soll in fünf verschiedene Vorfälle verwickelt gewesen sein. Zuletzt lehnte das Amtsgericht die Untersuchungshaft ab.

    Fünf verschiedene Geschädigte, fünf Vorfälle von Drohung und Gewalt innerhalb eines halben Jahres – das ist kein Bagatellkatalog, sondern das Profil einer handfesten Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Trotzdem hatte das Hordaland tingrett Mitte Juli einen Mann in den Zwanzigern lediglich mit einer Meldepflicht versehen, statt ihn auf Antrag der Polizei in Untersuchungshaft zu nehmen. Nach einer neuen Messerattacke am helllichten Tag am Torgallmenningen beantragt die Staatsanwaltschaft nun erneut Haft. Der Fall legt eine Justizpraxis offen, die das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sträflich gering gewichtet.

    Wer binnen weniger Monate fünf verschiedene Menschen bedroht und körperlich angreift, dokumentiert eine kriminelle Energie, die sich von gerichtlichen Auflagen nicht bremsen lässt. Die neue Drohungsepisode mit einem Messer beweist genau das: Der Beschuldigte hat die Milde des Gerichts schlicht ausgenutzt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum das Gericht beim ersten Mal der Einschätzung der Polizei nicht gefolgt ist und den Mann nicht von der Straße nahm. Wiederholungstäter, die eine akute Gefahr darstellen, gehören so lange von der Gesellschaft zuverlässig getrennt, bis diese Gefahr gebannt ist – nicht nur mit einer milden Meldepflicht verwaltet.

    Die liberale Doktrin, dass Haft grundsätzlich vermieden werden müsse, scheitert dort, wo die Sicherheit der Bürger auf dem Spiel steht. Ein Rechtsstaat, der seine Bürger nicht mehr wirkungsvoll vor notorischer Gewalt schützt, untergräbt das Fundament, auf dem er selbst ruht. Das Vertrauen in die Institutionen schwindet schleichend, wenn Gerichte das Risiko für die Allgemeinheit systematisch höher gewichten als die Freiheit eines Mehrfachtäters. Opfer von Drohungen und Gewalt haben ein Recht darauf, dass der Staat entschlossen handelt – nicht erst, wenn die nächste Verletzung geschehen ist.

    Dieser Vorgang reiht sich ein in eine Entwicklung, die in vielen westlichen Ländern zu beobachten ist: Die Polizei erkennt die Gefahr, die Gerichte aber lassen einen faktischen Wiederholungstäter immer wieder laufen, bis es endgültig zu spät ist. Das beschädigt nicht nur das Ansehen der Justiz, es verändert auch das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum. Eine Gesellschaft, die ihre Plätze und Straßen nicht mehr verlässlich schützen kann, riskiert einen Rückzug ins Private – ein Verlust an urbaner Lebensqualität und ein stilles Armutszeugnis für den staatlichen Ordnungsanspruch.

    Die Verantwortlichen in der Justiz sollten sich fragen, ob solche Entscheidungen einer kalten Risikoabwägung standhalten. Wer fünfmal mit Gewalt und Drohungen auffällt, ist kein Gelegenheitstäter, sondern ein Muster, das nach Konsequenz verlangt. Die Priorität muss wieder dem Schutz der friedlichen Bevölkerung gelten – nicht einem falsch verstandenen Vorrang für die Freiheit eines Täters, der diese Freiheit umgehend für die nächste Straftat nutzt.

    Quelle: Bergens Tidende

  • Mord in Hurdal: Sohn angeklagt

    Mord in Hurdal: Sohn angeklagt

    53 Messerstiche sind keine Tat im Affekt, sondern ein Massaker. Der 28 Jahre alte Mann aus Hurdal, nun angeklagt wegen Mordes an seiner Mutter, hatte zuvor ein gerichtliches Kontaktverbot – doch dieses Papier bot der Frau keinen Schutz. Die Staatsanwaltschaft hält den Sohn für psychotisch zur Tatzeit und fordert die Einweisung in die Zwangspsychiatrie. Juristisch mag das folgerichtig sein, doch es verdeckt die eigentliche Frage: Warum musste eine Mutter sterben, damit der Staat einschreitet?

    Kontaktverbote sind ein zahnloser Tiger. Sie setzen auf Vernunft bei Menschen, die offenkundig nicht vernunftgesteuert sind. Wenn ein Sohn schon als so gefährlich eingestuft wird, dass ein Gericht den Kontakt zur eigenen Mutter untersagt, muss der Staat auch die Mittel bereitstellen, dieses Verbot durchzusetzen. Elektronische Überwachung, engmaschige Kontrollen oder die vorübergehende Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wären denkbar. Stattdessen vertraut man auf einen bürokratischen Akt und überlässt die Gefährdeten ihrem Schicksal.

    Der Fall Hurdal ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Menschen – meist Frauen – von Angehörigen getötet, bei denen eine psychische Störung bekannt war oder Warnsignale ignoriert wurden. Die öffentliche Debatte kreist dann rasch um die Stigmatisierung psychisch Kranker, um fehlende Therapieplätze oder um die angeblich schwierige Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit. Doch diese Abwägung ist falsch justiert. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben wiegt schwerer als die unbeaufsichtigte Freiheit eines Menschen, der realiter eine Gefahr darstellt.

    In einer intakten, verwurzelten Gesellschaft würden solche Taten vielleicht durch engere familiäre Netze oder nachbarschaftliche Aufmerksamkeit früher erkannt. Heute sind viele alte Menschen isoliert, familiäre Bande dünn geworden, und der Staat springt mit Verboten ein, die er nicht exekutiert. So entsteht eine gefährliche Lücke – zwischen Papier und Wirklichkeit. Es braucht nicht allein mehr Therapie, sondern auch den Mut zu unbequemen Maßnahmen: konsequente Gefährderansprachen, verbindliche Meldepflichten für Behörden und notfalls die frühzeitige geschlossene Unterbringung.

    Die 53 Stiche sind ein Fanal. Sie zeigen, dass das Vertrauen in die Selbstregulation psychisch auffälliger Täter naiv ist. Wenn die Justiz nun auf Zwangspsychiatrie plädiert, ist das nur die nachträgliche Reparatur eines Fehlers, der nicht hätte passieren dürfen. Der Prozess Ende November vor dem Romerike- und Glåmdal-Gericht sollte nicht allein die Schuldfähigkeit verhandeln – er muss auch die Frage aufwerfen, warum das Kontaktverbot die Mutter nicht geschützt hat und welche Konsequenzen der Staat daraus zieht.

    Es geht nicht darum, psychisch kranke Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Aber wer eine derart zerstörerische Gewalttat begeht, bei dem läuteten alle Alarmglocken längst. Ein Kontaktverbot ohne Durchsetzung ist dann nur eine leere Geste. Der Staat muss den Mut finden, solche Personen frühzeitig und notfalls gegen ihren Willen aus dem Verkehr zu ziehen, bevor der nächste tödliche Übergriff geschieht. Nur so lässt sich das erschütterte Vertrauen in die öffentliche Sicherheit wieder festigen.

    Quelle: NRK

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