Tag: Mordanklage

  • Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Die Forderung nach 15 Jahren Verwahrung für einen Mann, der eine Frau mit einem Kissen getötet haben soll, ist keine überzogene Härte, sondern die einzig richtige Antwort auf eine besonders heimtückische Tat. Die Berufungsverhandlung in Agder zeigt, wie sehr das norwegische Justizsystem die Rechte des Angeklagten betont, während der Schutz der Allgemeinheit und das Leid der Hinterbliebenen oft in den Hintergrund treten.

    Wer einem wehrlosen Menschen mit einem Kissen die Luft abschnürt, handelt nicht im Affekt, sondern mit kaltem Vorsatz. Eine solche Tat ist ein Angriff auf die Grundfesten des Zusammenlebens. Verwahrung dient hier nicht der Rache, sondern dem Schutz künftiger Opfer. Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar eine anhaltende Gefahr – andernfalls würde sie keine Verwahrung fordern. Genau dafür ist dieses Instrument geschaffen: für Täter, bei denen eine zeitlich begrenzte Strafe die Allgemeinheit nicht ausreichend schützt.

    Die Vorinstanz hat bereits 15 Jahre Verwahrung verhängt. Dass der Angeklagte dagegen Berufung einlegt, ist sein gutes Recht, doch die Richter sollten sich nicht von formalen Argumenten beeindrucken lassen, wenn die Fakten klar sind. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar gute Gründe, erneut Verwahrung zu fordern – sei es wegen der Schwere der Tat, sei es wegen der Persönlichkeit des Angeklagten. Eine schwedische Frau wurde Opfer dieser Tat. Das erinnert daran, dass der norwegische Staat allen Menschen auf seinem Gebiet Schutz schuldet, unabhängig von ihrer Herkunft.

    Eine Gesellschaft, die traditionelle Werte wie die Unantastbarkeit des Lebens ernst nimmt, darf bei solchen Gewalttaten keine falsche Milde zeigen. Wer die Sicherheit der Bürger ernst nimmt, muss gefährliche Täter von der Straße holen, und zwar so lange, bis von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Das Gericht in Agder hat nun die Gelegenheit, ein klares Signal zu setzen: Das Leben eines unschuldigen Menschen wiegt schwerer als die Freiheit eines überführten Gewalttäters. Die Forderung nach Verwahrung sollte bestätigt werden.

    Quelle: NRK

  • Staatsanwalt über Steinar Wangen: – Zum dritten Mal stirbt ein Mensch in seinen Händen.

    Staatsanwalt über Steinar Wangen: – Zum dritten Mal stirbt ein Mensch in seinen Händen.

    Zum dritten Mal soll ein Mensch in den Händen von Steinar Wangen gestorben sein. Wer angesichts dieser Feststellung des Staatsanwalts noch auf Freispruch plädiert, hat den Kern des Strafrechts nicht verstanden: Es geht zuerst um den Schutz der Bürger vor gefährlichen Tätern, nicht um das Wohlbefinden des Angeklagten.

    Der Staatsanwalt fordert 15 Jahre Sicherungsverwahrung für den Mord an der 47-jährigen Schwedin Malin. Die Verteidiger verlangen Freispruch. Diese Kluft ist bezeichnend. Auf der einen Seite steht eine klare Bewertung: Wer wiederholt mit dem Tod anderer Menschen in Verbindung gebracht wird, gehört für lange Zeit aus dem Verkehr gezogen. Auf der anderen Seite steht eine juristische Tradition, die jeden Zweifel zugunsten des Angeklagten auslegt – auch dann, wenn die Gesamtschau eine deutliche Sprache spricht.

    Dabei geht es nicht um Rache. Es geht um die einfache Frage, wie viele Todesfälle nötig sind, bis das System begreift, dass bei bestimmten Tätern nur noch die Verwahrung hilft. Ein Mensch, bei dem bereits zum dritten Mal ein anderer Mensch ums Leben kommt, hat bewiesen, dass gewöhnliche Haftstrafen keine ausreichende Wirkung haben. Wer hier milde urteilt, übernimmt Verantwortung für mögliche weitere Opfer.

    Die Verteidigung mag auf Verfahrensfehler oder fehlende Beweise im Einzelfall verweisen. Doch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass die Gesamtbilanz eines Angeklagten in die Entscheidung einfließt. Es ist kein Zufall, dass die Anklage von einem dritten Todesfall spricht. Solche Muster entstehen nicht durch bloßes Pech; sie entstehen, weil jemand nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Leben anderer zu respektieren.

    Die skandinavische Rechtstradition hat lange auf Resozialisierung gesetzt. Dieser Ansatz hat seine Berechtigung bei Ersttätern und bei Vergehen, die keine tödliche Dimension haben. Bei einem Angeklagten, der erneut mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht, stößt dieser Ansatz jedoch an seine Grenze. Resozialisierung darf nicht zum Freibrief für Wiederholungstäter werden.

    Das Urteil in diesem Fall wird zeigen, ob das Gericht den Mut hat, die Sicherheit der Bevölkerung über abstrakte Ideale zu stellen. 15 Jahre Sicherungsverwahrung sind kein überzogenes Strafmaß – sie sind das Minimum an Konsequenz, das eine Gesellschaft ihren Bürgern schuldet. Ein Freispruch wäre dagegen ein fatales Signal: Er würde bedeuten, dass selbst eine tödliche Vorgeschichte keinen ausreichenden Grund für dauerhaften Schutz bietet.

    Quelle: NRK

  • Gericht stellte Gewalt gegen die Ex-Freundin fest – nun ist er wegen Mordes angeklagt.

    Gericht stellte Gewalt gegen die Ex-Freundin fest – nun ist er wegen Mordes angeklagt.

    Das Gericht verurteilte ihn 2019 wegen Gewalt gegen eine frühere Freundin. Nun ist derselbe Mann wegen Mordes an einer Frau auf Jæren angeklagt. Zwischen diesen beiden Daten liegt kein wirksamer Schutz, sondern ein Systemversagen, das eine weitere Familie zerstört hat.

    Die Fakten sind ebenso einfach wie erschütternd: Eine Frau ist tot, ein Mann in Untersuchungshaft, und die norwegische Justiz hatte bereits vor Jahren alle Warnsignale in der Hand. Wer eine Partnerin schlägt, ist gefährlich – das ist keine psychologische Spitzfindigkeit, sondern eine Erfahrungstatsache, die Polizei und Gerichte zur Genüge kennen. Trotzdem konnte dieser Mann offenbar weitermachen, bis es zum Äußersten kam.

    Der Fall reiht sich ein in eine lange Serie von Gewaltdelikten, bei denen Vorgeschichten ignoriert wurden. Im nordischen Rechtsstaat wird gern auf Resozialisierung gesetzt, auf Therapie statt Härte, auf die Vorstellung, jeder Täter könne sich bessern. Das mag für manche Straftaten gelten – aber bei Wiederholungstätern, die ihre Aggression gegen nahestehende Personen richten, ist diese Milde eine Einladung zur nächsten Tat. Wer eine Frau schlägt, signalisiert damit eine tief sitzende Gewaltbereitschaft, die sich nicht durch Gesprächsgruppen auflöst.

    Die konservative Kritik an dieser Entwicklung zielt nicht auf Rache, sondern auf handfeste Sicherheit. Der Staat hat die elementare Pflicht, seine Bürger vor bekannter Gefahr zu schützen. Wenn eine Verurteilung wegen Partnergewalt nicht dazu führt, dass der Täter konsequent überwacht, gegebenenfalls inhaftiert oder zumindest von potenziellen Opfern ferngehalten wird, dann hat der Rechtsstaat seine Schutzfunktion aufgegeben. Nicht der Täter allein trägt dann die Verantwortung, sondern auch eine Justiz, die Risiken bewusst in Kauf nahm.

    Man kann einwenden, jedes Verfahren sei anders, und Gerichte könnten nicht in die Zukunft schauen. Doch genau dafür dienen Vorstrafen: als konkrete Grundlage für Gefährlichkeitsprognosen. Wer einmal zuschlägt, schlägt häufig wieder – die kriminologische Forschung bestätigt diesen Zusammenhang. Ihn zu ignorieren, bedeutet, das nächste Opfer sehenden Auges preiszugeben.

    Die Debatte über härtere Strafen und besseren Opferschutz ist in Norwegen überfällig. Sie wird jedoch oft von bequemen Reflexen erstickt, jede Forderung nach Konsequenz sei „Populismus“ oder ein „Rückfall in alte Denkmuster“. Solche Ausflüchte verhindern eine ehrliche Auseinandersetzung darüber, wie die Gesellschaft mit chronischen Gewalttätern umgeht. Eine Frau auf Jæren hat diesen Diskurs mit ihrem Leben bezahlt. Es wird Zeit, dass die Sicherheit unschuldiger Menschen Vorrang bekommt vor dem Wunsch, nichts verändern zu müssen.

    Quelle: Aftenposten

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