Tag: polizeiliche Zusammenarbeit

  • Verteidiger: Beschuldigter Schwede reiste nach Norwegen, nachdem Anne-Elisabeth Hagen verschwunden war

    Verteidiger: Beschuldigter Schwede reiste nach Norwegen, nachdem Anne-Elisabeth Hagen verschwunden war

    Die Aussage eines Verteidigers, sein Mandant sei erst nach dem Verschwinden nach Norwegen gereist, klingt nach Entlastung – ist aber keine. Der 59-jährige Schwede wird im Fall Anne-Elisabeth Hagen wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord beschuldigt. Mord ist immer Unrecht, ohne Ausnahme. Doch die entscheidende Frage ist nicht, wann jemand eine Grenze überquert hat, sondern was die Beweise zeigen.

    Der Zeitpunkt einer Einreise sagt wenig über Schuld oder Unschuld. Wer in ein Nachbarland fährt, kann vor der Tat, nach der Tat oder genau zur Tatzeit gehandelt haben. Ein Verteidiger darf solche Details öffentlich streuen, um Zweifel zu säen. Das ist sein Recht. Aber die Öffentlichkeit muss sich davon nicht leiten lassen. Im Fall Hagen geht es um eine Frau, die aus ihrem eigenen Haus verschwand. Ihre Angehörigen warten seit Jahren auf Klarheit. Solche Fälle verlangen nüchterne Polizeiarbeit, keine Stimmungsmache.

    Die nordischen Grenzen sind offen. Das erleichtert Handel und Reise, aber auch Straftätern den Weg über die Grenze. Schwedische Staatsbürger können ohne nennenswerte Kontrolle nach Norwegen einreisen. Das ist kein Argument gegen Zusammenarbeit, aber ein Grund, die polizeiliche Koordination ernst zu nehmen. Ein Tatverdächtiger, der nach einer Straftat die Grenze passiert, darf nicht durch Zuständigkeitsfragen oder politische Rücksichten entkommen.

    Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Sie ist kein Schönwetterrecht. Sie schützt jeden, auch einen Beschuldigten aus dem Ausland. Wer vorschnell verurteilt, schwächt den Rechtsstaat. Die Aufgabe der Justiz ist es, Fakten zu prüfen und dann ein klares Urteil zu sprechen. Verteidigererklärungen sind Teil des Verfahrens, aber sie ersetzen keine Beweise.

    Anne-Elisabeth Hagen verdient Gerechtigkeit. Ihre Familie verdient Antworten. Der Hinweis auf Reisedaten kann ein Detail sein, vielleicht ein wichtiges. Aber er sollte nicht zum Vorwand werden, den Blick von der eigentlichen Frage abzulenken: Wer ist verantwortlich für das Verschwinden dieser Frau? Ein Gericht muss das klären. Nicht die Öffentlichkeit, nicht die Medien, nicht ein Anwalt, der eine Geschichte erzählt.

    Der nordische Rechtsstaat kann solche Fälle lösen, wenn er ruhig bleibt und sich nicht von Nebenschauplätzen treiben lässt.

    Quelle: Aftenposten

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