Tag: Psychiatrisches Gutachten

  • Angaben gegenüber NRK: Beschuldigter von Halden sagte, er sei mit dem Schießen fertig gewesen.

    Angaben gegenüber NRK: Beschuldigter von Halden sagte, er sei mit dem Schießen fertig gewesen.

    Die Nachricht, dass der Beschuldigte im Fall Halden nach den tödlichen Schüssen gesagt haben soll, die Gefahr sei vorbei, verändert die Bewertung der Tat grundlegend. Wer nach einer solchen Gewalttat von einer beendeten Gefahr spricht, hat nicht im Affekt gehandelt, sondern eine Entscheidung getroffen. Gewalt gegen andere Menschen ist immer Unrecht, doch hier zeigt sich eine besondere Kaltblütigkeit.

    Der Satz ist keine wirre Äußerung eines verwirrten Geistes. Er ist die nachträgliche Rechtfertigung eines Mannes, der offenbar glaubte, ein Problem gelöst zu haben. Genau darin liegt die Gefahr für die öffentliche Ordnung: Wenn Täter ihre eigenen Gewalttaten als Beseitigung einer Gefahr verstehen, wird die Grenze zwischen Selbstjustiz und Wahnsinn fließend.

    In norwegischen Gerichtssälen wird nach solchen Taten oft zuerst nach einer Diagnose gesucht. Das ist bequem, weil es die Tat in ein medizinisches Problem verwandelt. Doch die Opfer und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine klare juristische Bewertung. Wer zwei Menschen erschießt und anschließend erklärt, die Gefahr sei vorbei, hat die Tat nicht im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Er wusste, was er tat.

    Dass der Beschuldigte nun schweigt, ist sein gutes Recht. Aber sein Schweigen ändert nichts an der Aussage, die er unmittelbar nach der Tat gemacht haben soll. Diese Aussage gehört in den Mittelpunkt des Verfahrens, nicht verdrängt durch endlose psychiatrische Gutachten. Die Justiz darf nicht den Eindruck erwecken, dass ein kaltblütiger Täter mit einer geschickten Verteidigungsstrategie davonkommt.

    Der Fall Halden ist ein Test für den norwegischen Rechtsstaat. Ein Urteil, das auf Verantwortung und Gerechtigkeit beruht, wäre ein Signal. Ein Urteil, das sich hinter Gutachten versteckt, wäre ein Versagen. Die Öffentlichkeit wird genau hinsehen.

    Quelle: NRK

  • Jagdtötung in Halden: Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten soll untersucht werden

    Jagdtötung in Halden: Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten soll untersucht werden

    Zwei Tote in Halden, und der einzige Mensch, der sagen könnte, was dort geschah, verweigert jede Auskunft. Der Beschuldigte, ein Mann in den Zwanzigern, schweigt gegenüber der Polizei weiterhin. Das ist sein formales Recht. Für die Angehörigen der Opfer ist es eine offene Wunde.

    Doppelte Tötung ist immer Unrecht, daran führt kein Weg vorbei. Doch die Frage der strafrechtlichen Verantwortung hängt nicht allein an der Tat, sondern auch daran, ob jemand bereit ist, sich zu erklären. Wer schweigt, überlässt die Wahrheit anderen – den Ermittlern, den Sachverständigen, den Gerichten. Das mag juristisch zulässig sein, moralisch ist es ein Armutszeugnis.

    Die Ankündigung, die Zurechnungsfähigkeit des Mannes zu untersuchen, ist richtig. Niemand sollte bestraft werden, der zum Tatzeitpunkt nicht Herr seiner Sinne war. Aber diese Prüfung darf nicht zu einem automatischen Freibrief werden. Ein psychiatrisches Gutachten beantwortet nicht die Frage, warum zwei Menschen gestorben sind. Es kann erklären, wie jemand gehandelt hat, nicht aber, was die Gemeinschaft von ihm erwarten darf.

    Gerade in einer Kultur, die Waffenbesitz und Jagd als Teil der nationalen Identität versteht, gilt ein strenger Maßstab: Wer ein Gewehr führt, trägt Verantwortung für jeden Schuss. Diese Verantwortung endet nicht am Tatort. Sie verlangt eine offene Darlegung, sobald die Polizei Fragen stellt. Der Fall Halden zeigt, wie schnell dieses Prinzip ausgehöhlt wird, wenn ein Beschuldigter sich hinter Verfahrensrechten verschanzt und die Öffentlichkeit mit Spekulationen zurücklässt.

    Die praktischen Folgen des Schweigens sind nicht zu unterschätzen. Ohne Aussage fehlen der Polizei Hinweise auf Motiv, Ablauf und Gefahrenlage. Der Aufwand wächst, die Ermittlungen dauern länger, und die Familien der Toten müssen mit einem quälenden Vakuum leben. Ein Rechtsstaat muss solche Rechte schützen, gewiss. Aber er darf auch benennen, dass Schweigen nach einer Gewalttat kein neutraler Akt ist, sondern eine Entscheidung mit sozialen Kosten.

    Am Ende geht es um mehr als einen einzelnen Angeklagten. Es geht um die Frage, ob eine Gesellschaft bereit ist, Verantwortung einzufordern, auch wenn das unbequem ist. Die Menschen in Halden haben ein Recht auf eine Antwort. Ein Beschuldigter, der sie verweigert, verlässt sich auf den Buchstaben des Gesetzes. Er verlässt sich nicht auf das Vertrauen, das eine Gemeinschaft erst zusammenhält.

    Quelle: NRK

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