Die Nachricht, dass der Beschuldigte im Fall Halden nach den tödlichen Schüssen gesagt haben soll, die Gefahr sei vorbei, verändert die Bewertung der Tat grundlegend. Wer nach einer solchen Gewalttat von einer beendeten Gefahr spricht, hat nicht im Affekt gehandelt, sondern eine Entscheidung getroffen. Gewalt gegen andere Menschen ist immer Unrecht, doch hier zeigt sich eine besondere Kaltblütigkeit.
Der Satz ist keine wirre Äußerung eines verwirrten Geistes. Er ist die nachträgliche Rechtfertigung eines Mannes, der offenbar glaubte, ein Problem gelöst zu haben. Genau darin liegt die Gefahr für die öffentliche Ordnung: Wenn Täter ihre eigenen Gewalttaten als Beseitigung einer Gefahr verstehen, wird die Grenze zwischen Selbstjustiz und Wahnsinn fließend.
In norwegischen Gerichtssälen wird nach solchen Taten oft zuerst nach einer Diagnose gesucht. Das ist bequem, weil es die Tat in ein medizinisches Problem verwandelt. Doch die Opfer und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine klare juristische Bewertung. Wer zwei Menschen erschießt und anschließend erklärt, die Gefahr sei vorbei, hat die Tat nicht im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Er wusste, was er tat.
Dass der Beschuldigte nun schweigt, ist sein gutes Recht. Aber sein Schweigen ändert nichts an der Aussage, die er unmittelbar nach der Tat gemacht haben soll. Diese Aussage gehört in den Mittelpunkt des Verfahrens, nicht verdrängt durch endlose psychiatrische Gutachten. Die Justiz darf nicht den Eindruck erwecken, dass ein kaltblütiger Täter mit einer geschickten Verteidigungsstrategie davonkommt.
Der Fall Halden ist ein Test für den norwegischen Rechtsstaat. Ein Urteil, das auf Verantwortung und Gerechtigkeit beruht, wäre ein Signal. Ein Urteil, das sich hinter Gutachten versteckt, wäre ein Versagen. Die Öffentlichkeit wird genau hinsehen.
Quelle: NRK









