Tag: Sicherungsverwahrung

  • Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Ein 37-Jähriger ist zum dritten Mal wegen Vergewaltigung angeklagt – und das, obwohl er während einer Freilassung auf Bewährung unter Beobachtung stand. Die Sachverständigen hatten vor großer Wiederholungsgefahr gewarnt.

    Dieser Fall ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Symptom eines Justizsystems, das Risikobewertungen von Fachleuten offenbar als unverbindliche Empfehlung behandelt. Wer bereits wegen schwerer Sexualgewalt verurteilt wurde und bei dem Gutachter eine große Wiederholungsgefahr festgestellt haben, gehört nicht auf freien Fuß. Das ist nicht Rache, sondern Schutz.

    Die Sicherungsverwahrung existiert genau für solche Täter. Ihr Zweck ist es, die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, deren Gefährlichkeit durch wiederholte Taten belegt ist. Wenn eine Behörde trotz eindeutiger Warnung entlässt, verfehlt sie diesen Zweck. Die Entscheidung, einen bekannten Hochrisikotäter auf Bewährung freizulassen, verschiebt das Risiko auf die Allgemeinheit – und auf mögliche neue Opfer.

    In der Debatte wird oft auf Resozialisierung verwiesen. Doch wer zum dritten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat den Anspruch auf Vertrauen verwirkt. Die erneute Anklage zeigt, dass frühere Chancen nicht genutzt wurden. Es geht nicht darum, jeden Straftäter für immer wegzusperren. Es geht darum, dass bei nachgewiesener Gefährlichkeit die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben muss vor abstrakten Prinzipien der Wiedereingliederung.

    Hinter den Akten stehen reale Opfer. Ihre Sicherheit ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Staat, der bekannte Rückfalltäter trotz Warnung entlässt, verlangt von der Bevölkerung, das Restrisiko stillschweigend zu tragen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Es ist eine Kapitulation vor der Ideologie, dass Freiheit grundsätzlich schwerer wiegt als Schutz.

    Die Konsequenz aus diesem Fall muss eine strengere Prüfung von Bewährungsentscheidungen bei Sicherungsverwahrung sein. Bei hoher Rückfallgefahr darf es keine vorzeitige Entlassung geben. Fachliche Warnungen müssen bindend werden, nicht bloß eine Randnotiz in der Akte. Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so werden künftige Opfer geschützt.

    Quelle: NRK

  • Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Die Forderung nach 15 Jahren Verwahrung für einen Mann, der eine Frau mit einem Kissen getötet haben soll, ist keine überzogene Härte, sondern die einzig richtige Antwort auf eine besonders heimtückische Tat. Die Berufungsverhandlung in Agder zeigt, wie sehr das norwegische Justizsystem die Rechte des Angeklagten betont, während der Schutz der Allgemeinheit und das Leid der Hinterbliebenen oft in den Hintergrund treten.

    Wer einem wehrlosen Menschen mit einem Kissen die Luft abschnürt, handelt nicht im Affekt, sondern mit kaltem Vorsatz. Eine solche Tat ist ein Angriff auf die Grundfesten des Zusammenlebens. Verwahrung dient hier nicht der Rache, sondern dem Schutz künftiger Opfer. Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar eine anhaltende Gefahr – andernfalls würde sie keine Verwahrung fordern. Genau dafür ist dieses Instrument geschaffen: für Täter, bei denen eine zeitlich begrenzte Strafe die Allgemeinheit nicht ausreichend schützt.

    Die Vorinstanz hat bereits 15 Jahre Verwahrung verhängt. Dass der Angeklagte dagegen Berufung einlegt, ist sein gutes Recht, doch die Richter sollten sich nicht von formalen Argumenten beeindrucken lassen, wenn die Fakten klar sind. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar gute Gründe, erneut Verwahrung zu fordern – sei es wegen der Schwere der Tat, sei es wegen der Persönlichkeit des Angeklagten. Eine schwedische Frau wurde Opfer dieser Tat. Das erinnert daran, dass der norwegische Staat allen Menschen auf seinem Gebiet Schutz schuldet, unabhängig von ihrer Herkunft.

    Eine Gesellschaft, die traditionelle Werte wie die Unantastbarkeit des Lebens ernst nimmt, darf bei solchen Gewalttaten keine falsche Milde zeigen. Wer die Sicherheit der Bürger ernst nimmt, muss gefährliche Täter von der Straße holen, und zwar so lange, bis von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Das Gericht in Agder hat nun die Gelegenheit, ein klares Signal zu setzen: Das Leben eines unschuldigen Menschen wiegt schwerer als die Freiheit eines überführten Gewalttäters. Die Forderung nach Verwahrung sollte bestätigt werden.

    Quelle: NRK

  • Staatsanwalt über Steinar Wangen: – Zum dritten Mal stirbt ein Mensch in seinen Händen.

    Staatsanwalt über Steinar Wangen: – Zum dritten Mal stirbt ein Mensch in seinen Händen.

    Zum dritten Mal soll ein Mensch in den Händen von Steinar Wangen gestorben sein. Wer angesichts dieser Feststellung des Staatsanwalts noch auf Freispruch plädiert, hat den Kern des Strafrechts nicht verstanden: Es geht zuerst um den Schutz der Bürger vor gefährlichen Tätern, nicht um das Wohlbefinden des Angeklagten.

    Der Staatsanwalt fordert 15 Jahre Sicherungsverwahrung für den Mord an der 47-jährigen Schwedin Malin. Die Verteidiger verlangen Freispruch. Diese Kluft ist bezeichnend. Auf der einen Seite steht eine klare Bewertung: Wer wiederholt mit dem Tod anderer Menschen in Verbindung gebracht wird, gehört für lange Zeit aus dem Verkehr gezogen. Auf der anderen Seite steht eine juristische Tradition, die jeden Zweifel zugunsten des Angeklagten auslegt – auch dann, wenn die Gesamtschau eine deutliche Sprache spricht.

    Dabei geht es nicht um Rache. Es geht um die einfache Frage, wie viele Todesfälle nötig sind, bis das System begreift, dass bei bestimmten Tätern nur noch die Verwahrung hilft. Ein Mensch, bei dem bereits zum dritten Mal ein anderer Mensch ums Leben kommt, hat bewiesen, dass gewöhnliche Haftstrafen keine ausreichende Wirkung haben. Wer hier milde urteilt, übernimmt Verantwortung für mögliche weitere Opfer.

    Die Verteidigung mag auf Verfahrensfehler oder fehlende Beweise im Einzelfall verweisen. Doch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass die Gesamtbilanz eines Angeklagten in die Entscheidung einfließt. Es ist kein Zufall, dass die Anklage von einem dritten Todesfall spricht. Solche Muster entstehen nicht durch bloßes Pech; sie entstehen, weil jemand nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Leben anderer zu respektieren.

    Die skandinavische Rechtstradition hat lange auf Resozialisierung gesetzt. Dieser Ansatz hat seine Berechtigung bei Ersttätern und bei Vergehen, die keine tödliche Dimension haben. Bei einem Angeklagten, der erneut mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht, stößt dieser Ansatz jedoch an seine Grenze. Resozialisierung darf nicht zum Freibrief für Wiederholungstäter werden.

    Das Urteil in diesem Fall wird zeigen, ob das Gericht den Mut hat, die Sicherheit der Bevölkerung über abstrakte Ideale zu stellen. 15 Jahre Sicherungsverwahrung sind kein überzogenes Strafmaß – sie sind das Minimum an Konsequenz, das eine Gesellschaft ihren Bürgern schuldet. Ein Freispruch wäre dagegen ein fatales Signal: Er würde bedeuten, dass selbst eine tödliche Vorgeschichte keinen ausreichenden Grund für dauerhaften Schutz bietet.

    Quelle: NRK

  • Tötete fünf Menschen in Kongsberg: – Es waren fünf gute Jahre in der Psychiatrie

    Tötete fünf Menschen in Kongsberg: – Es waren fünf gute Jahre in der Psychiatrie

    Fünf Tote, und der Täter erklärt sich nach fünf Jahren für geheilt. Diese Meldung aus Kongsberg ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der Opfer – und ein Warnsignal für alle, die auf den Schutz durch den Rechtsstaat vertrauen. Espen Andersen Bråthen wurde wegen der Tötung von fünf Menschen in die Psychiatrie eingewiesen. Nun behauptet er, wieder gesund zu sein, während die Sachverständigen sich nicht einig sind. Genau diese Uneinigkeit ist das Kernproblem.

    Die Tat selbst ist nicht zu rechtfertigen: Wer unschuldigen Menschen das Leben nimmt, hat jede Rücksichtnahme verspielt. Doch der eigentliche Skandal liegt im Umgang mit dem Täter nach der Verurteilung. Fünf Jahre in der Psychiatrie sind ein Wimpernschlag. Dass ein Mann, der zu solcher Gewalt fähig war, nun seine eigene Heilung verkündet, ist weder Beweis noch Beruhigung, sondern ein Zeichen mangelnder Einsicht. Die Sicherheit der Bevölkerung darf nicht von der Selbsteinschätzung eines verurteilten Mörders abhängen.

    Der Fall offenbart ein grundsätzliches Versagen im Umgang mit psychisch kranken Gewalttätern. Die Psychiatrie wird oft als Durchgangsstation behandelt, in der Patienten nach einigen Jahren wieder entlassen werden, sobald sie ruhig wirken. Doch Ruhe ist nicht Heilung. Wenn sich Gutachter uneins sind, muss der Zweifel zugunsten der potenziellen Opfer ausgehen – nicht zugunsten des Täters. Wer einmal gezeigt hat, dass er töten kann, muss dauerhaft als Gefahr eingestuft werden, bis das Gegenteil über jeden Zweifel erhaben ist.

    Wer nun einwendet, man dürfe psychisch kranke Menschen nicht stigmatisieren, lenkt vom eigentlichen Punkt ab. Es geht nicht um Stigmatisierung, sondern um Gefahrenabwehr. Die Forderung nach strengen Maßstäben bei der Entlassung von Gewalttätern ist kein Zeichen von Herzlosigkeit, sondern von gesundem Menschenverstand. Die Opfer und ihre Familien haben ein Recht darauf, dass der Staat sie vor einem Mann schützt, der bereits fünf Leben ausgelöscht hat.

    Deshalb ist die einzig verantwortbare Konsequenz: keine Entlassung ohne eindeutige, übereinstimmende Gutachten über einen langen Zeitraum – und selbst dann nur mit dauerhafter Überwachung. Wer fünf Menschen getötet hat, hat das Recht auf den Vorteil des Zweifels verwirkt. Die Sicherheit der Allgemeinheit wiegt schwerer als das Freiheitsbedürfnis eines Mannes, der seine eigene Heilung verkündet, während die Fachleute streiten.

    Quelle: NRK

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