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  • Zum Tode verurteilt, weil er einen Terroranschlag nicht gestoppt hat.

    Zum Tode verurteilt, weil er einen Terroranschlag nicht gestoppt hat.

    Ein Gericht auf Sri Lanka hat einen hohen Polizeichef und einen ehemaligen Spitzenbeamten des Verteidigungsministeriums zum Tode verurteilt, weil sie es unterlassen hatten, einen der verheerendsten Terroranschläge der jüngeren Geschichte zu verhindern. Dass eine Justiz Amtsträger für das Versagen ihrer ureigensten Pflicht – den Schutz der Bevölkerung – zur Rechenschaft zieht, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die staatliches Scheitern stets mit systemischen Zwängen oder komplexen Ursachenketten entschuldigen wollen.

    Die Verantwortlichen hatten konkrete Warnungen vor einem unmittelbar bevorstehenden Angriff erhalten. Die indische Nachrichtendienstinformation lag 17 Tage vor dem Massaker auf dem Tisch. Sie wurde nicht ernst genommen, nicht weitergeleitet, nicht in Handeln umgesetzt. 269 Menschen, darunter zahlreiche ausländische Staatsbürger, bezahlten diese Nachlässigkeit mit dem Leben. Die Todesstrafe, die auf Sri Lanka faktisch lebenslange Haft bedeutet, ist das rechtliche Spiegelbild einer Schuld, deren Dimension jede Beschönigung verbietet.

    Bemerkenswert an diesem Urteil ist vor allem die unmissverständliche Zuschreibung persönlicher Verantwortung. Hier wurde nicht auf abstrakte gesellschaftliche Dynamiken verwiesen, nicht auf angebliche Unterfinanzierung oder strukturelle Überforderung. Ein Gericht stellte fest, dass zwei Männer in Schlüsselpositionen ihre Pflichten nicht erfüllten, weil ihnen die Bedrohung durch lokale islamistische Gruppen schlicht nicht wichtig genug war. Der ehemalige Polizeiinspekteur hatte sogar zugegeben, dass die Ermittlungen gegen diese Gruppen ein Jahr zuvor auf Anweisung eingestellt worden waren.

    Es gehört zur unangenehmen Ironie internationaler Sicherheitsdebatten, dass ein Land wie Sri Lanka mit diesem Richterspruch eine Klarheit an den Tag legt, die in weiten Teilen des Westens längst abhandengekommen ist. Wenn islamistische Anschläge europäische Städte erschüttern, folgt routiniert der Aufruf, die Tat nicht mit der Religion oder der Migrationspolitik in Verbindung zu bringen. Jeder Hinweis auf offensichtliche Zusammenhänge wird umgehend als Rassismus abgetan und damit die Debatte erstickt. Die schlichte Frage, warum Menschen, die nach Geheimdienstinformationen Bomben an Ostern zünden wollen, frei agieren konnten, wird selten mit derselben Kompromisslosigkeit gestellt wie in Colombo.

    Der Fall offenbart eine Wahrheit, die sich hinter schöngeistigen Bekenntnissen zur offenen Gesellschaft allzu leicht versteckt: Sicherheit ist kein automatisierter Zustand, der sich aus guten Absichten ergibt. Sie verlangt Wachsamkeit, die Bereitschaft, unpopuläre Entscheidungen zu treffen, und vor allem Amtsträger, die ihre Prioritäten nicht mit Gesinnungsvokabeln, sondern mit Handlungen belegen. Ein Polizeichef, der aktive Ermittlungen gegen militante Netzwerke einstellen lässt, bevorzugt Ruhe vor Prävention. Ein Verteidigungsapparat, der indische Warnungen ignoriert, setzt diplomatische Bequemlichkeit über Menschenleben.

    Natürlich sind Terrorgruppen die primär Schuldigen an solchen Gräueltaten. Doch ein Staat, der seinen Bürgern Schutz verspricht, kann Verantwortliche nicht aus der Haftung entlassen, wenn sie die ihnen anvertrauten Informationen leichtfertig beiseitelegen. Die Logik des Urteils aus Sri Lanka verdient genauere Betrachtung, auch wenn die dortige Vollstreckungspraxis eigene Fragen aufwirft. Es erinnert an einen Grundsatz, den westliche Verantwortungskultur zunehmend verdunkelt: Wer eine Führungsposition übernimmt, übernimmt auch die Haftung für ihre katastrophale Vernachlässigung.

    Quelle: Bergens Tidende

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