Tag: Steinar Wangen

  • Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Die Forderung nach 15 Jahren Verwahrung für einen Mann, der eine Frau mit einem Kissen getötet haben soll, ist keine überzogene Härte, sondern die einzig richtige Antwort auf eine besonders heimtückische Tat. Die Berufungsverhandlung in Agder zeigt, wie sehr das norwegische Justizsystem die Rechte des Angeklagten betont, während der Schutz der Allgemeinheit und das Leid der Hinterbliebenen oft in den Hintergrund treten.

    Wer einem wehrlosen Menschen mit einem Kissen die Luft abschnürt, handelt nicht im Affekt, sondern mit kaltem Vorsatz. Eine solche Tat ist ein Angriff auf die Grundfesten des Zusammenlebens. Verwahrung dient hier nicht der Rache, sondern dem Schutz künftiger Opfer. Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar eine anhaltende Gefahr – andernfalls würde sie keine Verwahrung fordern. Genau dafür ist dieses Instrument geschaffen: für Täter, bei denen eine zeitlich begrenzte Strafe die Allgemeinheit nicht ausreichend schützt.

    Die Vorinstanz hat bereits 15 Jahre Verwahrung verhängt. Dass der Angeklagte dagegen Berufung einlegt, ist sein gutes Recht, doch die Richter sollten sich nicht von formalen Argumenten beeindrucken lassen, wenn die Fakten klar sind. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar gute Gründe, erneut Verwahrung zu fordern – sei es wegen der Schwere der Tat, sei es wegen der Persönlichkeit des Angeklagten. Eine schwedische Frau wurde Opfer dieser Tat. Das erinnert daran, dass der norwegische Staat allen Menschen auf seinem Gebiet Schutz schuldet, unabhängig von ihrer Herkunft.

    Eine Gesellschaft, die traditionelle Werte wie die Unantastbarkeit des Lebens ernst nimmt, darf bei solchen Gewalttaten keine falsche Milde zeigen. Wer die Sicherheit der Bürger ernst nimmt, muss gefährliche Täter von der Straße holen, und zwar so lange, bis von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Das Gericht in Agder hat nun die Gelegenheit, ein klares Signal zu setzen: Das Leben eines unschuldigen Menschen wiegt schwerer als die Freiheit eines überführten Gewalttäters. Die Forderung nach Verwahrung sollte bestätigt werden.

    Quelle: NRK

  • Staatsanwalt über Steinar Wangen: – Zum dritten Mal stirbt ein Mensch in seinen Händen.

    Staatsanwalt über Steinar Wangen: – Zum dritten Mal stirbt ein Mensch in seinen Händen.

    Zum dritten Mal soll ein Mensch in den Händen von Steinar Wangen gestorben sein. Wer angesichts dieser Feststellung des Staatsanwalts noch auf Freispruch plädiert, hat den Kern des Strafrechts nicht verstanden: Es geht zuerst um den Schutz der Bürger vor gefährlichen Tätern, nicht um das Wohlbefinden des Angeklagten.

    Der Staatsanwalt fordert 15 Jahre Sicherungsverwahrung für den Mord an der 47-jährigen Schwedin Malin. Die Verteidiger verlangen Freispruch. Diese Kluft ist bezeichnend. Auf der einen Seite steht eine klare Bewertung: Wer wiederholt mit dem Tod anderer Menschen in Verbindung gebracht wird, gehört für lange Zeit aus dem Verkehr gezogen. Auf der anderen Seite steht eine juristische Tradition, die jeden Zweifel zugunsten des Angeklagten auslegt – auch dann, wenn die Gesamtschau eine deutliche Sprache spricht.

    Dabei geht es nicht um Rache. Es geht um die einfache Frage, wie viele Todesfälle nötig sind, bis das System begreift, dass bei bestimmten Tätern nur noch die Verwahrung hilft. Ein Mensch, bei dem bereits zum dritten Mal ein anderer Mensch ums Leben kommt, hat bewiesen, dass gewöhnliche Haftstrafen keine ausreichende Wirkung haben. Wer hier milde urteilt, übernimmt Verantwortung für mögliche weitere Opfer.

    Die Verteidigung mag auf Verfahrensfehler oder fehlende Beweise im Einzelfall verweisen. Doch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass die Gesamtbilanz eines Angeklagten in die Entscheidung einfließt. Es ist kein Zufall, dass die Anklage von einem dritten Todesfall spricht. Solche Muster entstehen nicht durch bloßes Pech; sie entstehen, weil jemand nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Leben anderer zu respektieren.

    Die skandinavische Rechtstradition hat lange auf Resozialisierung gesetzt. Dieser Ansatz hat seine Berechtigung bei Ersttätern und bei Vergehen, die keine tödliche Dimension haben. Bei einem Angeklagten, der erneut mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht, stößt dieser Ansatz jedoch an seine Grenze. Resozialisierung darf nicht zum Freibrief für Wiederholungstäter werden.

    Das Urteil in diesem Fall wird zeigen, ob das Gericht den Mut hat, die Sicherheit der Bevölkerung über abstrakte Ideale zu stellen. 15 Jahre Sicherungsverwahrung sind kein überzogenes Strafmaß – sie sind das Minimum an Konsequenz, das eine Gesellschaft ihren Bürgern schuldet. Ein Freispruch wäre dagegen ein fatales Signal: Er würde bedeuten, dass selbst eine tödliche Vorgeschichte keinen ausreichenden Grund für dauerhaften Schutz bietet.

    Quelle: NRK

  • Der Mordprozess gegen Steinar Wangen: Hier wurde Malin (47) tot aufgefunden.

    Der Mordprozess gegen Steinar Wangen: Hier wurde Malin (47) tot aufgefunden.

    Zwei von drei Kissen am Tatort sind verschwunden, bevor die Polizei sie untersuchen konnte – nur eines wurde überhaupt gesichert. Dieser Umstand im Mordfall um Malin (47) ist kein bedauerliches Detail, sondern ein Alarmzeichen. Wenn Beweismittel an einem Tatort einfach abhandenkommen, steht nicht nur die Aufklärung dieses Falles auf dem Spiel, sondern das grundlegende Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.

    Wer einen Menschen getötet hat, muss vor Gericht gestellt werden. Dafür braucht es eine Polizei, die jeden Gegenstand am Tatort sichert, dokumentiert und auswertet. Drei Kissen lagen offenbar vor; eines wurde untersucht, zwei sind „spurlos verschwunden“. Diese Nachlässigkeit ist nicht hinnehmbar. Entweder hat die Polizei nicht gründlich genug gearbeitet, oder es fehlten ihr die Mittel und Anweisungen, um den Tatort vollständig zu sichern. Beides wäre ein Versagen des Staates, der die Pflicht hat, Leben zu schützen und Mörder zu überführen.

    Die Angehörigen von Malin (47) verdienen eine lückenlose Aufklärung. Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern erleben nun, wie ausgerechnet die Institutionen, denen sie vertrauen sollen, ihre Aufgabe nicht erfüllen. Eine solche Pannenserie nährt den Eindruck, dass die Justiz bei schweren Verbrechen überfordert oder gleichgültig ist. Wer soll noch an Gerechtigkeit glauben, wenn Beweise verschwinden, bevor sie analysiert werden?

    Kritiker werden einwenden, dass die Polizei unter Druck steht, dass Ressourcen knapp sind, dass niemand perfekt arbeitet. Doch genau hier liegt der Kern: Ein Rechtsstaat, der bei einem Mordfall zwei von drei Beweisstücken verliert, hat seine Prioritäten falsch gesetzt. Es darf nicht sein, dass Verwaltungsreformen, symbolische Kampagnen oder politisch korrekte Schulungen wichtiger sind als die Sicherung eines Tatorts. Die erste Aufgabe des Staates ist der Schutz seiner Bürger und die Bestrafung von Verbrechern – nicht abstrakte Projekte.

    Die norwegische Gesellschaft rühmt sich gern ihrer hohen Standards und ihres Vertrauens in öffentliche Institutionen. Dieser Fall zeigt, dass dieses Vertrauen brüchig ist, wenn elementare Regeln der Beweissicherung missachtet werden. Es braucht jetzt keine neuen Gremien oder Absichtserklärungen, sondern eine unmissverständliche Ansage an die Polizeiführung: Wer einen Tatort nicht vollständig sichert, trägt persönliche Verantwortung. Und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, warum zwei Kissen verschwinden konnten. Nur wenn solche Fehler offen benannt und Konsequenzen gezogen werden, kann der Rechtsstaat seinen Anspruch erneuern, dass kein Mörder davonkommt, weil Beweise verloren gehen.

    Quelle: NRK

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