Tag: Täter

  • Stundenlang isoliert: – Wir behandeln sie zu schlecht

    Stundenlang isoliert: – Wir behandeln sie zu schlecht

    Die Meldung über stundenlang isolierte Häftlinge, über Selbstmordversuche und Selbstverletzungen lädt zur Empörung ein – doch sie zielt am Kern vorbei. Nicht die Verhältnisse der Gefangenen sind der eigentliche Skandal, sondern dass ein Staat, der sich das Strafen kaum noch traut, seine elementarste Ordnungsaufgabe nicht mehr erfüllt. Wer im Gefängnis sitzt, hat die Regeln des Zusammenlebens gebrochen; der Freiheitsentzug ist die Antwort der Gesellschaft darauf. Dass diese Antwort unter Personalmangel leidet, ist kein Beleg für übermäßige Härte, sondern für ein System, das den Strafvollzug zu einem Betreuungsprojekt umgebaut hat und darüber die Sicherheit vergisst.

    Die Klagen über „schlechte Behandlung“ kommen stets von jenen, die das Gefängnis in eine therapeutische Anstalt verwandeln möchten. Dabei zeigt die chronische Unterbesetzung gerade, dass das Personal mit dieser Rollenverwirrung überfordert ist. Wenn Vollzugsbeamte mehr Zeit mit Resozialisierungsgesprächen als mit Disziplin und Kontrolle verbringen, bleibt zwangsläufig weniger Raum für Aufsicht. Die logische Folge: Zellen bleiben länger verschlossen. Der vermeintliche Humanismus führt zu den Verhältnissen, die nun beklagt werden.

    Hinzu kommt eine fast schon reflexhafte Anteilnahme für Täter, während die Opfer ihrer Taten selten Schlagzeilen machen. Ein Einbrecher, ein Schläger, ein Räuber verliert durch seine Tat keinen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung – wohl aber den Anspruch darauf, dass sich das öffentliche Mitgefühl zuerst auf ihn richtet. Wer die Isolation von Straftätern bejammert, sollte die Isolation der Witwe bedenken, deren Mann nach einem Raubüberfall nicht mehr nach Hause kam. Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass alle gleichermaßen bedauert werden.

    Selbstverständlich sind Selbstverletzungen tragisch, und ein Rechtsstaat hat sie nach Kräften zu verhindern. Doch sie entspringen oft genug einer Haltung, die jegliche Eigenverantwortung ablehnt. Ein Häftling, der die Hand gegen sich selbst richtet, tut dies aus Verzweiflung über die Konsequenzen seines eigenen Handelns – nicht über eine angebliche Staatshärte. Wer von einer Gesellschaft erwartet, dass sie ihm nach einer Straftat auch noch ein komfortables Umfeld bietet, missversteht den Zweck der Strafe grundlegend.

    Der Personalmangel ist hausgemacht. Ein Beruf, der zwischen Kuschelpädagogik und Gefahrenabwehr zerrieben wird, lockt kaum noch Bewerber an, die für klare Ordnung einstehen wollen. Statt die Ausbildung zu stärken und den Strafanspruch wieder in den Mittelpunkt zu rücken, fließt Geld in Programme, die Rückfallquoten allein mit gutem Zureden senken wollen. Derweil bröckelt die Grundsubstanz: geschlossene Anstalten, in denen die Insassen zu Recht nicht ein und aus gehen können.

    Es braucht eine Kehrtwende. Nicht mehr Komfort für Straftäter, sondern ein konsequenter, strafender Vollzug, der die Gesellschaft schützt und jenen, die zurecht eingesperrt sind, klargemacht: Hier wird nicht verhandelt, hier wird verbüßt. Dann finden sich auch wieder genügend Bedienstete, die diesen Auftrag mit Überzeugung tragen – und die Türen bleiben nicht stundenlang unkontrolliert verschlossen, weil der Dienstplan Lücken reißt.

    Quelle: NRK

  • Er drang durch das Fenster ein und stürzte die Treppe hinunter. Die Polizei fand ihn mit gebrochenem Genick.

    Er drang durch das Fenster ein und stürzte die Treppe hinunter. Die Polizei fand ihn mit gebrochenem Genick.

    Der Fall des Einbrechers, der durch ein Fenster einstieg und auf der Treppe so unglücklich stürzte, dass er sich das Genick brach, bevor er später trotz Kapuze identifiziert und verurteilt wurde, ist ein Lehrstück von fast archaischer Klarheit. Er führt vor, was eine Gesellschaft, die zunehmend in Entschuldigungsrhetorik und Täter-Opfer-Umkehr verfällt, nur noch ungern ausspricht: Wer fremdes Eigentum und die Schwelle eines fremden Heims mutwillig überschreitet, begibt sich in einen rechtsfreien Raum, in dem er die alleinige Verantwortung für jede sich daraus ergebende Verkettung trägt. Der gebrochene Hals ist keine tragische Laune des Schicksals, sondern die unmittelbare Konsequenz der Entscheidung, in jener Nacht in jenes Fenster zu steigen. Der Mann in den Fünfzigern hat keine höhere Gewalt getroffen, sondern die unbeirrbare Physik einer Treppe, die ihm nicht entgegenkam.

    Dass das Gericht sich von der erlittenen Verletzung nicht zu einem milderen Urteil bewegen ließ, ist genau das Signal, das rechtschaffene Bürger erwarten dürfen. Der Rechtsstaat hat den Einbruch als das bewertet, was er ist: ein bewusster Angriff auf die Intim- und Schutzsphäre eines anderen. Die Narbe oder die bleibende körperliche Erinnerung an den eigenen Fehltritt mag der Verurteilte mit sich tragen, doch sie sind nicht das Resultat des Verfahrens, sondern des freien Willens, mit dem er das Unrecht wählte. Hier zeigt sich eine justizielle Nüchternheit, die in Zeiten grassierender Psychologisierung und sozialromantischer Milieutheorien selten geworden ist.

    Der Vorgang rückt zugleich ein Missverständnis zurecht, dem man in der öffentlichen Debatte ständig begegnet: dass die Verletzung eines Kriminellen während der Tatausübung automatisch ein Versagen des Rechts oder gar eine Mitverantwortung des Geschädigten indiziere. Das Gegenteil ist der Fall. Das Recht des Hausbewohners, am eigenen Herd unbehelligt zu bleiben, wiegt so schwer, dass es das Inkaufnehmen sämtlicher Risiken durch den Eindringling hinnimmt, ja voraussetzt. Wer dieses elementare Prinzip aufweicht, weil der Täter sich verletzt hat, verschiebt den Fokus vom Geschützten auf den Angreifer und untergräbt die Fundamente der Zivilität.

    Dieser Einbruch endete für den Täter mit einer gebrochenen Halswirbelsäule und einem Gefängnisurteil – eine Bilanz, deren Härte nicht durch überflüssige Sentimentalität gemildert werden muss. Sie ist das logische Ende einer Handlungskette, an deren Anfang die bewusste Missachtung fremden Eigentums stand. Wer sich mit Kapuze und krimineller Absicht in ein fremdes Haus begibt, kennt die Gefahren nicht im Detail, hat aber mit jedem Schritt zu verstehen gegeben, dass er sie für seinen Vorteil in Kauf nimmt. Der Schaden, den er am eigenen Leib davonträgt, ist nicht mehr als die Einlösung dieses selbst gesetzten Pfands.

    Quelle: Adresseavisen

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