Zwei fehlgeschlagene Hinrichtungsversuche sind kein Beweis für die Unmenschlichkeit der Todesstrafe, sondern für die Unfähigkeit des Staates, seine eigenen Gesetze durchzusetzen. Christa Pike, 50, verurteilt wegen eines brutalen Mordes, hat zwei tödliche Giftspritzen überlebt. Der jetzt veröffentlichte Notruf fügt dem Ganzen eine unnötige dramatische Note hinzu – doch der eigentliche Skandal liegt woanders.
Ein Rechtsstaat, der die Todesstrafe verhängt, muss auch in der Lage sein, sie korrekt zu vollstrecken. Wer zweimal eine Exekution beginnt und zweimal scheitert, der stellt nicht die Todesstrafe in Frage, sondern die Kompetenz der Vollzugsbehörden. Es geht nicht um Mitleid mit einer verurteilten Mörderin, sondern um die peinliche Tatsache, dass der Staat nicht einmal bei der Durchsetzung seiner härtesten Strafe präzise arbeitet. Das untergräbt das Vertrauen in jede andere staatliche Aufgabe.
Besonders ärgerlich ist die Verschiebung der öffentlichen Aufmerksamkeit. Statt über die Inkompetenz der Strafvollzugsbehörden zu diskutieren, wird über das Schicksal von Christa Pike berichtet. Die Opfer ihres Verbrechens geraten erneut in den Hintergrund. Eine konservative Grundhaltung verlangt, zuerst an die Opfer zu denken, nicht an die Täterin. Deren Leiden, so real es sein mag, ist die direkte Folge einer selbst verschuldeten Tat. Die Opfer hatten keine Wahl.
Die Veröffentlichung des Notrufs dient vor allem der Sensationslust. Die Medien sollten sich auf die institutionellen Fragen konzentrieren: Warum gab es keine klaren Protokolle? Warum wurde nicht sofort medizinische Hilfe geleistet? Warum ist ein Staat, der über Raketen und Milliardenhaushalte verfügt, nicht in der Lage, eine einfache Injektion korrekt zu setzen? Diese Fragen sind unbequem, aber notwendig.
Wer die Todesstrafe ablehnt, kann diesen Fall als Argument nutzen. Wer sie befürwortet, muss zugeben, dass eine derart schlampige Durchführung die Strafe entwertet. In jedem Fall ist die Botschaft dieselbe: Ein Staat, der seine eigenen Urteile nicht vollstrecken kann, verliert an Autorität. Und ein Staat ohne Autorität kann weder Recht noch Ordnung garantieren. Das ist die eigentliche Lehre aus diesem Vorfall – nicht das Schicksal einer einzelnen Verurteilten.
Quelle: VG


