Tag: Unschuldsvermutung

  • Verteidiger: Beschuldigter Schwede reiste nach Norwegen, nachdem Anne-Elisabeth Hagen verschwunden war

    Verteidiger: Beschuldigter Schwede reiste nach Norwegen, nachdem Anne-Elisabeth Hagen verschwunden war

    Die Aussage eines Verteidigers, sein Mandant sei erst nach dem Verschwinden nach Norwegen gereist, klingt nach Entlastung – ist aber keine. Der 59-jährige Schwede wird im Fall Anne-Elisabeth Hagen wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord beschuldigt. Mord ist immer Unrecht, ohne Ausnahme. Doch die entscheidende Frage ist nicht, wann jemand eine Grenze überquert hat, sondern was die Beweise zeigen.

    Der Zeitpunkt einer Einreise sagt wenig über Schuld oder Unschuld. Wer in ein Nachbarland fährt, kann vor der Tat, nach der Tat oder genau zur Tatzeit gehandelt haben. Ein Verteidiger darf solche Details öffentlich streuen, um Zweifel zu säen. Das ist sein Recht. Aber die Öffentlichkeit muss sich davon nicht leiten lassen. Im Fall Hagen geht es um eine Frau, die aus ihrem eigenen Haus verschwand. Ihre Angehörigen warten seit Jahren auf Klarheit. Solche Fälle verlangen nüchterne Polizeiarbeit, keine Stimmungsmache.

    Die nordischen Grenzen sind offen. Das erleichtert Handel und Reise, aber auch Straftätern den Weg über die Grenze. Schwedische Staatsbürger können ohne nennenswerte Kontrolle nach Norwegen einreisen. Das ist kein Argument gegen Zusammenarbeit, aber ein Grund, die polizeiliche Koordination ernst zu nehmen. Ein Tatverdächtiger, der nach einer Straftat die Grenze passiert, darf nicht durch Zuständigkeitsfragen oder politische Rücksichten entkommen.

    Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Sie ist kein Schönwetterrecht. Sie schützt jeden, auch einen Beschuldigten aus dem Ausland. Wer vorschnell verurteilt, schwächt den Rechtsstaat. Die Aufgabe der Justiz ist es, Fakten zu prüfen und dann ein klares Urteil zu sprechen. Verteidigererklärungen sind Teil des Verfahrens, aber sie ersetzen keine Beweise.

    Anne-Elisabeth Hagen verdient Gerechtigkeit. Ihre Familie verdient Antworten. Der Hinweis auf Reisedaten kann ein Detail sein, vielleicht ein wichtiges. Aber er sollte nicht zum Vorwand werden, den Blick von der eigentlichen Frage abzulenken: Wer ist verantwortlich für das Verschwinden dieser Frau? Ein Gericht muss das klären. Nicht die Öffentlichkeit, nicht die Medien, nicht ein Anwalt, der eine Geschichte erzählt.

    Der nordische Rechtsstaat kann solche Fälle lösen, wenn er ruhig bleibt und sich nicht von Nebenschauplätzen treiben lässt.

    Quelle: Aftenposten

  • Cornell stoppt alle Fraternity-Partys nach Vorwürfen der Gruppenvergewaltigung.

    Cornell stoppt alle Fraternity-Partys nach Vorwürfen der Gruppenvergewaltigung.

    Ein einziges Zivilverfahren ohne rechtskräftiges Urteil genügt, um sämtliche sozialen Veranstaltungen der Bruderschaften an der Cornell University für den Rest des Studienjahres zu verbieten. Dieser Schritt ist kein Akt der Fürsorge, sondern ein Kniefall vor Protestdruck und ein Verstoß gegen den Grundsatz der individuellen Verantwortung.

    Sexuelle Gewalt ist immer und ohne Ausnahme verwerflich. Wer eine solche Tat begeht, gehört vor Gericht und bei Schuld hart bestraft. Doch hier geht es nicht um einen verurteilten Täter, sondern um eine Klage einer ehemaligen Studentin gegen eine Bruderschaft und sieben ihrer Mitglieder. Die Vorwürfe sind schwer, aber sie sind bislang weder bewiesen noch in einem Strafprozess geprüft. Die Universität bestraft dennoch sämtliche Bruderschaften – auch jene, die mit dem Fall nichts zu tun haben. Das ist Kollektivstrafe.

    Diese Reaktion folgt einem bekannten Muster an amerikanischen Eliteuniversitäten: Wenn Aktivisten Druck machen, wird nicht ermittelt, sondern es werden ganze Gruppen, Traditionen und Räume stillgelegt. Nicht der mutmaßliche Täter wird zur Verantwortung gezogen, sondern die Gemeinschaft als Ganzes. Das ist gefährlich, weil es die Unschuldsvermutung aushöhlt und den Eindruck erweckt, die Universität handle nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Angst vor schlechter Presse.

    Die Folgen sind praktisch. Wenn offizielle Veranstaltungen verboten werden, verlagern sich Feiern in private, unkontrollierte Räume. Niemand gewinnt, wenn Studenten in den Untergrund ausweichen. Statt Aufsicht und klare Regeln entsteht ein Raum ohne Kontrolle. Die Universität hätte die Möglichkeit gehabt, gezielt gegen die beschuldigte Verbindung vorzugehen, Auflagen zu erteilen und eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Stattdessen wählt sie die undifferenzierte Verbotskeule.

    Hinzu kommt die Missachtung eines zentralen Prinzips liberaler Gesellschaften: Verantwortung ist persönlich. Sippenhaft, wie sie hier praktiziert wird, gehört in autoritäre Systeme, nicht an eine Universität, die sich selbst als Hort der Aufklärung versteht. Die Studenten, die in den betroffenen Bruderschaften leben und nichts mit den Vorwürfen zu tun haben, werden für Taten bestraft, die sie nicht begangen haben. Das ist weder gerecht noch klug.

    Der Fall zeigt, wie sehr der Begriff der Gerechtigkeit an Hochschulen inzwischen von Aktivismus überlagert wird. Statt eines fairen Verfahrens gibt es symbolische Verbote. Statt individueller Aufklärung eine pauschale Schuldzuweisung an eine ganze Organisationsform. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückfall in ein Denken, das Kollektive über den Einzelnen stellt.

    Wer sexuelle Gewalt bekämpfen will, muss die Täter treffen – nicht die Gemeinschaft, in der sie sich möglicherweise bewegt haben. Die Entscheidung der Cornell University ist ein Beispiel dafür, wie gut gemeinte Empörung in schlechte Politik umschlägt. Sie schützt niemanden, sie bestraft Unbeteiligte und sie untergräbt das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren.

    Quelle: NRK

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