Wenn der oberste Ankläger eines Landes ein Projekt der Polizei verlässt, weil er darin eine bedenkliche Hinwendung zur Masseneinstellung von Straftaten erkennt, ist das kein bürokratisches Geplänkel. Es ist ein Symptom dafür, dass der Rechtsstaat an einer seiner empfindlichsten Stellen Schaden nimmt. Die Entscheidung des norwegischen Riksadvokaten, sich zurückzuziehen, weil, wie es heißt, ein „erhöhter Fokus auf die Einstellung von Fällen“ droht, offenbart eine stille, aber tiefgreifende Fehlentwicklung.
Wer diesen Schritt lediglich als verwaltungsinternen Disput abtut, verkennt seine Bedeutung. Es geht hier nicht um effizientere Arbeitsabläufe oder die Entlastung überlasteter Staatsanwälte. Es geht um die Frage, ob das Ziel polizeilicher und justizieller Arbeit die Verfolgung von Unrecht oder die Bereinigung von Statistiken ist. Wenn Ermittlungen primär unter dem Gesichtspunkt geführt werden, ob sie sich ohne großen Aufwand einstellen lassen, verliert die Justiz ihren Kernauftrag. Dann wird aus einer Institution, die dem Bürger Sicherheit und Gerechtigkeit verspricht, eine Verwaltungseinheit, die Kriminalität lediglich verwaltet.
Die Folgen für das Gemeinwesen sind absehbar. Ein Staat, der Straftaten nicht konsequent ahndet, untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung und das Normbewusstsein. Wenn der Eindruck entsteht, dass Diebstahl, Körperverletzung oder Bedrohung folgenlos bleiben, solange der administrative Druck auf schnelle Erledigung hoch genug ist, schwindet die Abschreckung. Das schadet nicht nur den unmittelbaren Opfern, sondern der gesamten Gesellschaftsordnung. Es ist ein gefährlicher Irrweg, wenn die Justiz sich stillschweigend damit abfindet, dass ein wachsender Teil der Kriminalität faktisch entkriminalisiert wird – nicht durch demokratischen Beschluss, sondern durch schiere Überlastung und falsche Prioritäten.
Natürlich wird man einwenden, Ressourcen seien knapp und nicht jede Bagatelle lasse sich bis zum Letzten verfolgen. Doch dahinter steckt eine tiefere Verschiebung: An die Stelle des Prinzips, Recht durchzusetzen, tritt ein betriebswirtschaftliches Denken, das Fallzahlen wie Produktionskennziffern behandelt. Das ist kein norwegisches Sonderproblem. In vielen westlichen Ländern werden Polizei und Staatsanwaltschaften seit Jahren mit Aufgaben zugeschüttet, während zugleich der politische Wille fehlt, ihnen die Mittel und den rechtlichen Rückhalt für eine robuste Verfolgung zu geben. Der Rückzug des Riksadvokaten macht jedoch deutlich, dass die Grenze des Hinnehmbaren nun erreicht ist. Es braucht ein unmissverständliches Signal: Nicht die schnelle Einstellung, sondern die konsequente Ermittlung ist die Pflicht des Staates.
Quelle: Bergens Tidende

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