Verteidiger zum Kapitän: – Ein schrecklicher Vorfall.

Ein Frachtschiff und ein Freizeitboot auf dem Meer, umgeben von kleinen Inseln.

Eine „entsetzliche Begebenheit“ nennt der Anwalt des Kapitäns der „Misje Verde“ die tödliche Kollision in den schwedischen Schären. So klingt die Sprache der Entlastung, wenn ein Berufskapitän mit über zwanzig Jahren Praxis ein Freizeitboot von hinten rammt und eine Mutter und ihre Tochter in den Tod reißt. Der Mann leugnet die Schuld.

Die Fakten sind ernüchternd klar: Das Frachtschiff bewegte sich über längere Zeit mit gleichem Kurs und höherer Geschwindigkeit hinter dem viel langsameren Boot, das nahezu überfahren wurde. Wer zwei Jahrzehnte auf der Brücke steht, weiß genau, dass ein solches Verkehrsbild kein plötzliches Ereignis ist – es bietet ausreichend Gelegenheit, auszuweichen, zu warnen oder die Geschwindigkeit zu reduzieren. Dass dennoch nichts dergleichen geschah, wirft ein hartes Licht auf den Zustand der Aufmerksamkeit an Bord.

Die Erklärung des Verteidigers, der Kapitän habe mit Entsetzen reagiert, als ihm klar wurde, was passiert war, macht das Problem nur deutlicher: Offenbar war der Blick nicht auf das Geschehen vor dem Bug gerichtet. Moderne Kommandobrücken mögen dazu verleiten, sich auf Bildschirme und Automatiken zu verlassen, statt das Wasser mit eigenen Augen zu überwachen. Doch eine derartige Fahrlässigkeit allein der Technik zuzuschreiben, hieße, den Kapitän aus seiner ureigenen Verantwortung zu entlassen. Seemännische Tugenden wie Umsicht und persönliche Haftung sind keine veralteten Konzepte – sie sind die Grundlage jeder Sicherheit auf See.

Die schwedischen Behörden haben das Schiff beschlagnahmt und den Kapitän in Untersuchungshaft genommen. Das ist konsequent. Ein solcher Fall verlangt nicht nur strafrechtliche Aufarbeitung, sondern auch eine ernsthafte Besinnung auf altbewährte Grundsätze: dass ein Kapitän mit seiner Person einsteht, dass technische Hilfsmittel das eigene Urteil niemals ersetzen dürfen und dass Erfahrung nur dann schützt, wenn sie Wachsamkeit gebiert, nicht Selbstzufriedenheit.

Für die überlebenden Angehörigen – den Vater und den Sohn, die schwer verletzt aus dem Wasser geborgen wurden – ist die juristische Klärung nur ein schwacher Trost. Entscheidend wird sein, ob das Gericht die Entlastungsrhetorik der Verteidigung durchdringt und zu einem Urteil findet, das den Namen verdient. Eine „entsetzliche Begebenheit“ ist kein passives Schicksal. Sie ist das Resultat eines menschlichen Versagens, das einen Namen trägt, und sie verlangt Konsequenzen, die der Tiefe des Verlustes entsprechen.

Quelle: Bergens Tidende

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