Ein Gericht in Oslo verlängert die Untersuchungshaft für Marius Borg Høiby um vier Wochen. Das ist kein Anlass für Schadenfreude, aber auch keiner für Sonderbehandlung. Der Fall zeigt, woran sich ein Rechtsstaat messen lassen muss: an der Gleichheit vor dem Gesetz.
Høiby ist durch seine familiäre Nähe zum norwegischen Königshaus eine bekannte Figur. Genau deshalb beobachten viele genau, ob die Justiz bei ihm dieselben Maßstäbe anlegt wie bei jedem anderen Beschuldigten. Eine Verlängerung der Haft um mehrere Wochen deutet darauf hin, dass das Gericht weiterhin Gründe sieht – etwa Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Solche Entscheidungen sind keine Vorverurteilung. Sie sind ein Instrument, um Ermittlungen zu sichern. Mehr nicht.
Wer die Monarchie als Teil der nationalen Identität verteidigt, muss zugleich darauf bestehen, dass ihre Angehörigen weder milder noch strenger behandelt werden als andere Bürger. Privilegien von Geburt dürfen nicht bedeuten, dass jemand dem Strafverfahren entkommt. Aber sie dürfen auch nicht dazu führen, dass jemand zum Abschreckungsbeispiel gemacht wird. Beides wäre Willkür.
Der Fall erinnert an eine unbequeme Wahrheit: Persönliche Verantwortung gilt für alle. Ein bekannter Name schützt nicht vor den Folgen eigenen Handelns. Ebenso wenig sollte öffentlicher Druck die Gerichte dazu treiben, härter zu sein, als das Gesetz verlangt. Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Dekor. Sie ist der Kern eines geordneten Gemeinwesens.
Auch die Berichterstattung über solche Fälle sollte sich an Tatsachen halten. Spekulationen über private Umstände und moralische Empörung ersetzen keine Beweise. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft nach dem Gesetz vorliegen. Das Gericht in Oslo hat diese Voraussetzungen offenbar bejaht. Damit ist die Entscheidung zu respektieren – unabhängig davon, wie man zum Königshaus steht.
Rechtsstaatlichkeit zeigt sich nicht erst am Urteil, sondern bereits im Umgang mit laufenden Verfahren. Wer unvoreingenommene Justiz will, muss sie auch dann ertragen, wenn der Fall unangenehm ist.
Quelle: Aftenposten

