Tag: Justizsystem

  • Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Ein 37-Jähriger ist zum dritten Mal wegen Vergewaltigung angeklagt – und das, obwohl er während einer Freilassung auf Bewährung unter Beobachtung stand. Die Sachverständigen hatten vor großer Wiederholungsgefahr gewarnt.

    Dieser Fall ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Symptom eines Justizsystems, das Risikobewertungen von Fachleuten offenbar als unverbindliche Empfehlung behandelt. Wer bereits wegen schwerer Sexualgewalt verurteilt wurde und bei dem Gutachter eine große Wiederholungsgefahr festgestellt haben, gehört nicht auf freien Fuß. Das ist nicht Rache, sondern Schutz.

    Die Sicherungsverwahrung existiert genau für solche Täter. Ihr Zweck ist es, die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, deren Gefährlichkeit durch wiederholte Taten belegt ist. Wenn eine Behörde trotz eindeutiger Warnung entlässt, verfehlt sie diesen Zweck. Die Entscheidung, einen bekannten Hochrisikotäter auf Bewährung freizulassen, verschiebt das Risiko auf die Allgemeinheit – und auf mögliche neue Opfer.

    In der Debatte wird oft auf Resozialisierung verwiesen. Doch wer zum dritten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat den Anspruch auf Vertrauen verwirkt. Die erneute Anklage zeigt, dass frühere Chancen nicht genutzt wurden. Es geht nicht darum, jeden Straftäter für immer wegzusperren. Es geht darum, dass bei nachgewiesener Gefährlichkeit die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben muss vor abstrakten Prinzipien der Wiedereingliederung.

    Hinter den Akten stehen reale Opfer. Ihre Sicherheit ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Staat, der bekannte Rückfalltäter trotz Warnung entlässt, verlangt von der Bevölkerung, das Restrisiko stillschweigend zu tragen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Es ist eine Kapitulation vor der Ideologie, dass Freiheit grundsätzlich schwerer wiegt als Schutz.

    Die Konsequenz aus diesem Fall muss eine strengere Prüfung von Bewährungsentscheidungen bei Sicherungsverwahrung sein. Bei hoher Rückfallgefahr darf es keine vorzeitige Entlassung geben. Fachliche Warnungen müssen bindend werden, nicht bloß eine Randnotiz in der Akte. Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so werden künftige Opfer geschützt.

    Quelle: NRK

  • Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Fordert Sicherungsverwahrung für Steinar Wangen

    Die Forderung nach 15 Jahren Verwahrung für einen Mann, der eine Frau mit einem Kissen getötet haben soll, ist keine überzogene Härte, sondern die einzig richtige Antwort auf eine besonders heimtückische Tat. Die Berufungsverhandlung in Agder zeigt, wie sehr das norwegische Justizsystem die Rechte des Angeklagten betont, während der Schutz der Allgemeinheit und das Leid der Hinterbliebenen oft in den Hintergrund treten.

    Wer einem wehrlosen Menschen mit einem Kissen die Luft abschnürt, handelt nicht im Affekt, sondern mit kaltem Vorsatz. Eine solche Tat ist ein Angriff auf die Grundfesten des Zusammenlebens. Verwahrung dient hier nicht der Rache, sondern dem Schutz künftiger Opfer. Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar eine anhaltende Gefahr – andernfalls würde sie keine Verwahrung fordern. Genau dafür ist dieses Instrument geschaffen: für Täter, bei denen eine zeitlich begrenzte Strafe die Allgemeinheit nicht ausreichend schützt.

    Die Vorinstanz hat bereits 15 Jahre Verwahrung verhängt. Dass der Angeklagte dagegen Berufung einlegt, ist sein gutes Recht, doch die Richter sollten sich nicht von formalen Argumenten beeindrucken lassen, wenn die Fakten klar sind. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar gute Gründe, erneut Verwahrung zu fordern – sei es wegen der Schwere der Tat, sei es wegen der Persönlichkeit des Angeklagten. Eine schwedische Frau wurde Opfer dieser Tat. Das erinnert daran, dass der norwegische Staat allen Menschen auf seinem Gebiet Schutz schuldet, unabhängig von ihrer Herkunft.

    Eine Gesellschaft, die traditionelle Werte wie die Unantastbarkeit des Lebens ernst nimmt, darf bei solchen Gewalttaten keine falsche Milde zeigen. Wer die Sicherheit der Bürger ernst nimmt, muss gefährliche Täter von der Straße holen, und zwar so lange, bis von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Das Gericht in Agder hat nun die Gelegenheit, ein klares Signal zu setzen: Das Leben eines unschuldigen Menschen wiegt schwerer als die Freiheit eines überführten Gewalttäters. Die Forderung nach Verwahrung sollte bestätigt werden.

    Quelle: NRK

  • Jagdtötung: Fordert vollständige gerichtliche Begutachtung

    Jagdtötung: Fordert vollständige gerichtliche Begutachtung

    Die Entscheidung, einen mutmaßlichen Doppelmörder vollständig psychiatrisch beobachten zu lassen, ist ein Eingeständnis der Justiz, dass sie ohne die Aussage des Beschuldigten nicht weiterkommt. Das ist verständlich, aber es ist auch ein gefährliches Signal.

    Zwei Menschen sind tot, und der Mann, der dafür verantwortlich gemacht wird, verweigert jede Erklärung. Gewalt dieser Art ist immer falsch, daran gibt es nichts zu deuteln. Doch der Kern dieses Falles liegt woanders: in der Frage, wie viel Rücksicht ein Rechtsstaat auf einen Beschuldigten nehmen soll, der die Wahrheit blockiert.

    Das Recht zu schweigen ist ein Grundpfeiler jedes fairen Verfahrens. Es schützt Unschuldige vor falschen Geständnissen und vor staatlicher Willkür. Aber dieses Recht ist kein moralisches Verdienst. Wer zwei Morde begangen haben soll und dann schweigt, fügt den Hinterbliebenen weiteres Leid zu. Er verweigert ihnen die Antwort, die sie für ihre Trauer brauchen. Eine Gesellschaft, die Tradition und Familie ernst nimmt, muss die Opfer und ihre Angehörigen in den Mittelpunkt stellen, nicht die Bequemlichkeit eines Tatverdächtigen.

    Die angeordnete gerichtliche Observation ist daher ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es richtig, die Schuldfähigkeit zu prüfen, bevor ein Urteil gefällt wird. Andererseits besteht die reale Gefahr, dass ein kaltblütiger Täter durch ein psychiatrisches Gutachten als vermindert schuldfähig eingestuft wird und dadurch eine mildere Strafe erhält. Solche Fälle hat es auch in Norwegen gegeben, und sie erschüttern das Vertrauen in die Justiz. Die Observation muss zügig und ergebnisoffen durchgeführt werden – nicht als Instrument, um Strafe zu vermeiden, sondern um die Wahrheit zu ermitteln.

    Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem des modernen Strafrechts: Es blickt immer stärker auf die Psyche des Täters und immer weniger auf die Tat selbst. Für die Angehörigen der Opfer ist das unerträglich. Sie sehen, wie ein mutmaßlicher Mörder sich hinter Verfahrensrechten verschanzt und die Justiz Monate braucht, um zu klären, ob er überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann. Das ist nicht das, was Bürger unter Gerechtigkeit verstehen.

    Ein Rechtsstaat muss fair sein, auch zu Beschuldigten. Aber Fairness bedeutet nicht, dass die Opfer vergessen werden. Die volle gerichtliche Observation ist ein notwendiger Schritt, aber sie darf nicht zur Ausrede werden. Wer tötet, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen – unabhängig davon, ob er schweigt oder redet.

    Quelle: NRK

  • Mann wegen versuchten Mordes für drei Wochen in Untersuchungshaft.

    Mann wegen versuchten Mordes für drei Wochen in Untersuchungshaft.

    Ein Mann in seinen Zwanzigern versucht, einen anderen Menschen zu töten – und die norwegische Justiz sperrt ihn dafür ganze drei Wochen ein. Was nach bitterer Ironie klingt, ist der nüchterne Bericht aus Trondheim: Am Sonntagabend kam es zu einer schweren Gewalttat, der Verdächtige wurde noch vor Ort festgenommen, und am Dienstag ordnete das Gericht Untersuchungshaft an. Drei Wochen, nicht mehr.

    Jede vorsätzliche Gewalt gegen Leib und Leben ist Unrecht, und dieser Fall bildet da keine Ausnahme. Wer zum Messer greift oder auf andere Weise das Leben eines Mitmenschen bedroht, stellt sich außerhalb jeder zivilisierten Ordnung. Doch der eigentliche Skandal liegt tiefer als die einzelne Tat – er liegt in einer Rechtskultur, die Täter schützt und Opfer zunehmend allein lässt.

    Drei Wochen U-Haft für einen versuchten Mord sind kein starkes Signal, sondern eine Einladung zur Wiederholung. Einem jungen Mann, der offenbar bereit war, einen anderen zu töten, wird damit faktisch bescheinigt, dass der Staat nicht wirklich durchgreift. Die skandinavischen Justizsysteme haben sich über Jahrzehnte darauf verlegt, Straftäter zu verstehen, zu betreuen und zu resozialisieren – auf Kosten der Abschreckung. Wer die Hand gegen einen anderen erhebt, muss spüren, dass die Gesellschaft dies mit aller Härte ahndet. Davon ist im heutigen Norwegen wenig zu erkennen.

    Der Fall reiht sich ein in eine Entwicklung, die das Land seit Jahren prägt: eine wachsende Alltagsgewalt, die das Sicherheitsgefühl der Bürger aushöhlt, und eine politische Klasse, die lieber über Resozialisierungskonzepte debattiert, als die elementare Schutzfunktion des Staates ernst zu nehmen. Das hat wenig mit den konkreten Hintergründen dieses einen Verdächtigen zu tun – sie sind nicht öffentlich bekannt –, aber viel mit einem verbreiteten Denken, das Normen des Anstands und der persönlichen Verantwortung systematisch aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt hat. Wer seit der Schulbank lernt, dass jeder Täter auch ein Opfer von Umständen sei, der greift schneller zu, wenn ihm etwas nicht passt.

    Dabei wäre es so einfach: Konsequente, spürbare Freiheitsstrafen, lange Sicherungsverwahrung für Gewalttäter und ein klares Bekenntnis, dass das Recht des unbescholtenen Bürgers auf körperliche Unversehrtheit über dem Interesse des Täters an einer milden Behandlung steht. Ein solcher Kurs würde nicht nur potenzielle Täter abschrecken, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen. Die traditionelle Skepsis gegenüber einem übermächtigen Überwachungsstaat ist eine skandinavische Tugend, aber sie verkehrt sich in ihr Gegenteil, wenn sie dazu führt, dass der Staat seiner ersten Pflicht – dem Schutz seiner Bürger – nicht mehr nachkommt.

    Wer drei Wochen Haft für versuchten Mord anordnet, der erklärt dem Rest der Gesellschaft: Eure Sicherheit ist nicht so wichtig. Das ist keine Gerechtigkeit, das ist ein Armutszeugnis.

    Quelle: VG

Folg uns: YouTube Telegram

Erhalten Sie die 5 wichtigsten Beiträge von Nordisches direkt in Ihr Postfach - einmal pro Woche.

Andere Projekte: Fjordgefluster.no Vestmennene.no Maalmannen.no