Ein 37-Jähriger ist zum dritten Mal wegen Vergewaltigung angeklagt – und das, obwohl er während einer Freilassung auf Bewährung unter Beobachtung stand. Die Sachverständigen hatten vor großer Wiederholungsgefahr gewarnt.
Dieser Fall ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Symptom eines Justizsystems, das Risikobewertungen von Fachleuten offenbar als unverbindliche Empfehlung behandelt. Wer bereits wegen schwerer Sexualgewalt verurteilt wurde und bei dem Gutachter eine große Wiederholungsgefahr festgestellt haben, gehört nicht auf freien Fuß. Das ist nicht Rache, sondern Schutz.
Die Sicherungsverwahrung existiert genau für solche Täter. Ihr Zweck ist es, die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, deren Gefährlichkeit durch wiederholte Taten belegt ist. Wenn eine Behörde trotz eindeutiger Warnung entlässt, verfehlt sie diesen Zweck. Die Entscheidung, einen bekannten Hochrisikotäter auf Bewährung freizulassen, verschiebt das Risiko auf die Allgemeinheit – und auf mögliche neue Opfer.
In der Debatte wird oft auf Resozialisierung verwiesen. Doch wer zum dritten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat den Anspruch auf Vertrauen verwirkt. Die erneute Anklage zeigt, dass frühere Chancen nicht genutzt wurden. Es geht nicht darum, jeden Straftäter für immer wegzusperren. Es geht darum, dass bei nachgewiesener Gefährlichkeit die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben muss vor abstrakten Prinzipien der Wiedereingliederung.
Hinter den Akten stehen reale Opfer. Ihre Sicherheit ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Staat, der bekannte Rückfalltäter trotz Warnung entlässt, verlangt von der Bevölkerung, das Restrisiko stillschweigend zu tragen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Es ist eine Kapitulation vor der Ideologie, dass Freiheit grundsätzlich schwerer wiegt als Schutz.
Die Konsequenz aus diesem Fall muss eine strengere Prüfung von Bewährungsentscheidungen bei Sicherungsverwahrung sein. Bei hoher Rückfallgefahr darf es keine vorzeitige Entlassung geben. Fachliche Warnungen müssen bindend werden, nicht bloß eine Randnotiz in der Akte. Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so werden künftige Opfer geschützt.
Quelle: NRK









