Tag: Regierungskritik

  • Er schrieb, dass die Regierung »lebensgefährliche kriminelle Einwanderer« schütze. Rechtmäßig, sagt der Professor. Kein Gesetz, sagt der Verteidiger.

    Er schrieb, dass die Regierung »lebensgefährliche kriminelle Einwanderer« schütze. Rechtmäßig, sagt der Professor. Kein Gesetz, sagt der Verteidiger.

    Die Aussage, eine Regierung schütze lebensgefährliche kriminelle Einwanderer, mag scharf formuliert sein – doch die Aufregung, die sie erzeugt, verrät mehr über das Tabu als über die Fakten. Ein norwegischer Professor für Rechtswissenschaft hält die Äußerung für legal; ein Verteidiger widerspricht und will sie unter Strafe stellen. Genau dieser Zwiespalt ist bezeichnend: Der Rechtsstaat gerät unter Druck, sobald unbequeme Wahrheiten über Einwandererkriminalität beim Namen genannt werden.

    Die Meldung zeigt eine Gesellschaft, die sich lieber über Wortwahl streitet als über die tatsächlichen Vorfälle, die solche Worte erst provozieren. Wer den Behörden vorwirft, sie priorisierten die Sicherheit ausländischer Gewalttäter vor jener der eigenen Bürger, formuliert überspitzt – aber er benennt einen realen Unmut. Die sofortige Forderung nach einem Gerichtsverfahren ist der Versuch, diesen Unmut für illegal zu erklären, statt ihn politisch ernst zu nehmen. Eine offene Debatte über Integration und Kriminalität braucht robuste Sprache; wer jedes zugespitzte Verdikt als „Hassrede“ brandmarkt, zielt auf das Ende der Diskussion, nicht auf ihre Verbesserung.

    Aus konservativer Sicht steht hier mehr auf dem Spiel als ein einzelner Streitfall. Seit Jahren beobachten Bürger, dass Warnungen vor Parallelgesellschaften, Clan-Kriminalität oder missbräuchlichem Asyl als „fremdenfeindlich“ abgetan werden. Diese pauschale Ächtung hat das Vertrauen in Institutionen ausgehöhlt, weil sie den Eindruck erweckt, die Sorgen des normalen Bürgers zählten weniger als der Schutz etablierter Sprachregulierungen. Ein Kommentar, der Regierungshandeln als Schutz für kriminelle Zuwanderer bezeichnet, muss keine juristische Sanktion fürchten – wohl aber den öffentlichen Pranger. Das ist die zeitgenössische Zensur: kein Polizeistaat, sondern die Angst vor Karriereeinbußen und sozialer Ausgrenzung.

    Die eigentliche Pointe der Nachricht liegt daher in der Bedeutung für den Alltag. Wenn selbst ein Professor, der die Legalität bestätigt, bereits in die Defensive geraten kann, bleibt dem Durchschnittsbürger oft nur das Schweigen. So entsteht eine Schieflage: Milde gegenüber schweren Straftaten vermeintlich Schutzbedürftiger, Härte gegenüber dem empörten Wort des Steuerzahlers. Das untergräbt nicht nur das Rechtsempfinden, sondern treibt Menschen in die Arme extremerer Kräfte, die von dieser Sprachlosigkeit profitieren.

    Ein Land wie Norwegen, das seine nationale Identität nicht preisgeben will, sollte die Debatte aushalten, anstatt sie juristisch ersticken zu wollen. Die Frage, wie der Staat mit kriminellen Einwanderern umgeht, gehört in die Zeitungsspalten, nicht vor den Kadi. Wer stattdessen den Vorwurf der Illegalität erhebt, muss sich fragen lassen, wessen Sicherheit er damit schützt – die der Öffentlichkeit oder die eines brüchig gewordenen politischen Narrativs.

    Quelle: Aftenposten

  • Der Vorsitzende des Justizausschusses übt nach dem Todesfall in Jæren scharfe Kritik an der Regierung: – Das Abschiebungssystem in Norwegen ist absurd.

    Der Vorsitzende des Justizausschusses übt nach dem Todesfall in Jæren scharfe Kritik an der Regierung: – Das Abschiebungssystem in Norwegen ist absurd.

    Ein Todesfall, bei dem ein längst ausgewiesener Straftäter noch immer frei herumläuft, ist kein unglücklicher Einzelfall, sondern das folgerichtige Ergebnis einer Politik, die das Schutzversprechen des Staates von innen aushöhlt. Der Vorsitzende des Justizausschusses, Jon Helgheim, hat mit seiner harschen Kritik an der Regierung nach einem Gewaltverbrechen in Jæren einen wunden Punkt getroffen: Das norwegische Ausweisungsregime ist in der Praxis eine Farce, die gesetzestreue Bürger schutzlos stellt.

    Helgheims Formulierung, das System sei absurd, ist kein rhetorischer Überschuss, sondern eine präzise Diagnose. Denn während die Behörden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten eine beeindruckende Effizienz an den Tag legen, scheitern sie regelmäßig daran, ausländische Schwerkriminelle konsequent außer Landes zu bringen. Gerichtlich angeordnete Ausweisungen werden jahrelang nicht vollzogen – aus Rücksicht auf Herkunftsstaaten, die ihre eigenen Straftäter nicht zurücknehmen wollen, aus bürokratischer Schwerfälligkeit oder aus einer falsch verstandenen Humanität, die das Wohlergehen des Täters höher gewichtet als den Schutz potentieller Opfer.

    Die entscheidende Frage, die Helgheim aufwirft, lautet nicht, ob Ausweisungen menschenrechtlich zulässig sind – sondern ob ein Staat, der seine eigenen Bürger nicht mehr vor nachweislich gefährlichen Personen schützt, seine grundlegendste Legitimation verspielt. Wenn eine Regierung sehenden Auges in Kauf nimmt, dass ein polizeibekannter und verurteilter Gewalttäter weiterhin Zugang zu den Straßen, Nachbarschaften und Familien des Landes hat, dann hat sie die Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse eines nicht integrierten Ausländers und dem Lebensrecht eines Norwegers endgültig in die falsche Richtung aufgelöst.

    Hinter dieser Prioritätensetzung steht oft eine diffuse Furcht davor, als fremdenfeindlich oder illiberal zu gelten. Wer auf die faktischen Sicherheitsmängel hinweist, muss damit rechnen, in eine politisch unerwünschte Ecke gestellt zu werden. Helgheims unverblümte Wortwahl zeigt, dass diese Einschüchterungsstrategie an Wirkung verliert – und das ist gut so. Eine offene Diskussion darüber, warum das Land seine Ausweisungsinstrumente nicht wirksam einsetzt, ist keine Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens, sondern dessen Voraussetzung.

    Der Vorfall in Jæren führt gnadenlos vor Augen, was passiert, wenn der rechtliche Rahmen zwar existiert, die administrative Praxis ihn aber unterläuft. Es ist eine Sache, über abstrakte Rückführungsquoten zu debattieren, und eine ganz andere, wenn ein Todesfall die Folgen dieser Schönfärberei in eine konkrete Familie trägt. Helgheims Vorwurf, die Regierung setze unschuldige norwegische Leben aufs Spiel, ist deshalb kein Populismus, sondern der elementare Weckruf eines Politikers, der erkennt, dass das Gewaltmonopol an seine Grenzen gerät, wenn es nicht mehr konsequent gegen gewalttätige Nichtbürger durchgesetzt wird.

    Wer Ausweisungen weiterhin als humanitäres Problem behandelt, anstatt sie als Sicherheitsfrage zu begreifen, wird sich in diesen Tagen an dem messen lassen müssen, was die Zurückhaltung der Behörden tatsächlich anrichtet. Der Staat ist kein therapeutisches Projekt für straffällige Migranten, sondern der Garant jener elementaren Sicherheit, ohne die keine Gesellschaft auf Dauer Vertrauen bewahrt.

    Quelle: Aftenposten

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