Tag: Strafvollzug

  • NRK enthüllt: Jedes dritte Kind bekommt ein längeres Vorstrafenregister, während es seine Strafe verbüßt

    NRK enthüllt: Jedes dritte Kind bekommt ein längeres Vorstrafenregister, während es seine Strafe verbüßt

    Jedes dritte Kind in einer norwegischen Jugendstrafanstalt wird während der Haft erneut verurteilt. Aus einem Streit um Mozzarella-Sticks wird so ein weiterer Eintrag im Strafregister. Das ist kein Einzelfall, sondern das sichtbare Ergebnis einer Erziehungsideologie, die Ordnung durch Verständnis ersetzen will.

    Die Einrichtungen für jugendliche Straftäter sind längst keine Orte der Besserung mehr, sondern Orte der Eskalation. Wenn ein 15-Jähriger von mehreren Vollzugsbeamten überwältigt werden muss, weil ein Streit um Essen außer Kontrolle gerät, hat die Anstalt ihre Autorität bereits verloren. Wer in einer solchen Umgebung jeden Konflikt als therapeutisches Problem behandelt, entzieht den Bediensteten die Möglichkeit, früh und klar Grenzen zu setzen. Am Ende bleibt nur noch der körperliche Zugriff – und ein neues Strafverfahren, das die Akte des Jugendlichen weiter belastet.

    Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Ein Drittel der jungen Inhaftierten sammelt hinter Gittern weitere Verurteilungen. Jede dieser Verurteilungen verlängert den Weg zurück in ein geordnetes Leben. Aus einer kurzen Jugendstrafe wird auf diese Weise eine Karriere im Kreislauf von Vergehen und Bestrafung. Der Staat hat die elterliche Verantwortung übernommen, aber er kann sie offenbar nicht ausüben. Bevor diese Jugendlichen in staatliche Obhut kamen, haben in vielen Fällen Eltern versagt. Doch der Staat setzt dieses Versagen fort, indem er Beliebigkeit und Gefühlsgespräche an die Stelle von klarer Führung setzt.

    Jugendstrafe muss wieder Strafe sein. Das bedeutet keine Härte um der Härte willen, sondern eine feste Tagesstruktur, Arbeit, Schule und unmittelbare Folgen für Regelverstöße. Ein Jugendlicher, der lernt, dass Regelverstöße keine echten Folgen haben, lernt genau das Falsche. Wer stattdessen jedem jungen Täter vor allem als Opfer begegnet, macht ihn nicht stark, sondern handlungsunfähig. Die Einrichtungen brauchen Bedienstete, die als Autorität auftreten dürfen, nicht als Moderatoren endloser Konfliktgespräche.

    Wer auf diese Zustände hinweist, wird gern als rückständig bezeichnet. Doch die dokumentierte Wirklichkeit ist keine Frage der politischen Mode. Solange aus einem Streit um Mozzarella-Sticks ein neuer Strafregistereintrag wird, versagt das System auf ganzer Linie – zum Schaden der Jugendlichen und der Gesellschaft, die sie später wieder aufnehmen soll.

    Quelle: NRK

  • Der 911-Notruf wurde veröffentlicht: – Die Person ist weiterhin nicht tot.

    Der 911-Notruf wurde veröffentlicht: – Die Person ist weiterhin nicht tot.

    Zwei fehlgeschlagene Hinrichtungsversuche sind kein Beweis für die Unmenschlichkeit der Todesstrafe, sondern für die Unfähigkeit des Staates, seine eigenen Gesetze durchzusetzen. Christa Pike, 50, verurteilt wegen eines brutalen Mordes, hat zwei tödliche Giftspritzen überlebt. Der jetzt veröffentlichte Notruf fügt dem Ganzen eine unnötige dramatische Note hinzu – doch der eigentliche Skandal liegt woanders.

    Ein Rechtsstaat, der die Todesstrafe verhängt, muss auch in der Lage sein, sie korrekt zu vollstrecken. Wer zweimal eine Exekution beginnt und zweimal scheitert, der stellt nicht die Todesstrafe in Frage, sondern die Kompetenz der Vollzugsbehörden. Es geht nicht um Mitleid mit einer verurteilten Mörderin, sondern um die peinliche Tatsache, dass der Staat nicht einmal bei der Durchsetzung seiner härtesten Strafe präzise arbeitet. Das untergräbt das Vertrauen in jede andere staatliche Aufgabe.

    Besonders ärgerlich ist die Verschiebung der öffentlichen Aufmerksamkeit. Statt über die Inkompetenz der Strafvollzugsbehörden zu diskutieren, wird über das Schicksal von Christa Pike berichtet. Die Opfer ihres Verbrechens geraten erneut in den Hintergrund. Eine konservative Grundhaltung verlangt, zuerst an die Opfer zu denken, nicht an die Täterin. Deren Leiden, so real es sein mag, ist die direkte Folge einer selbst verschuldeten Tat. Die Opfer hatten keine Wahl.

    Die Veröffentlichung des Notrufs dient vor allem der Sensationslust. Die Medien sollten sich auf die institutionellen Fragen konzentrieren: Warum gab es keine klaren Protokolle? Warum wurde nicht sofort medizinische Hilfe geleistet? Warum ist ein Staat, der über Raketen und Milliardenhaushalte verfügt, nicht in der Lage, eine einfache Injektion korrekt zu setzen? Diese Fragen sind unbequem, aber notwendig.

    Wer die Todesstrafe ablehnt, kann diesen Fall als Argument nutzen. Wer sie befürwortet, muss zugeben, dass eine derart schlampige Durchführung die Strafe entwertet. In jedem Fall ist die Botschaft dieselbe: Ein Staat, der seine eigenen Urteile nicht vollstrecken kann, verliert an Autorität. Und ein Staat ohne Autorität kann weder Recht noch Ordnung garantieren. Das ist die eigentliche Lehre aus diesem Vorfall – nicht das Schicksal einer einzelnen Verurteilten.

    Quelle: VG

  • Lone (25) und Vår (21) wurden am ersten Studientag eingestellt.

    Lone (25) und Vår (21) wurden am ersten Studientag eingestellt.

    Wenn die Hälfte aller neu ausgebildeten Gefängniswärter innerhalb weniger Jahre den Dienst quittiert, ist das kein gewöhnliches Personalproblem – es ist ein Menetekel für den schwindenden Durchsetzungswillen des Staates. Die Nachricht, dass Lone (25) und Vår (21) bereits am ersten Studientag eingestellt wurden, entlarvt die blanke Verzweiflung. Doch wer den Teufel mit dem Belzebub zu bekämpfen sucht, wird die Aushöhlung der wichtigsten Ordnungsinstanz nicht aufhalten.

    Der dramatische Aderlass hat System. Moderne Haftanstalten sind längst keine Orte der Züchtigung und Sicherheit mehr, sondern rechtsfreie Räume, in denen oft kriminelle Banden mit Migrationshintergrund den Ton angeben. Von Oslo bis Kopenhagen kämpfen überforderte Beamte mit einer zunehmend gewaltbereiten Klientel, die jede Form von Autorität verhöhnt. Wer sich als junger Mensch für diesen Beruf entscheidet, findet sich ungeschützt in einem Minenfeld wieder: körperliche Angriffe, Drohungen gegen die Familie, null Rückhalt durch die Justiz, die selbst Schwerverbrecher mit Samthandschuhen anfasst.

    Hier liegt der eigentliche Kern der Fluchtbewegung. Der Staat hat seinen Vollzugsorganen den Willen zum konsequenten Durchgreifen abtrainiert. Anstatt klare Hierarchien und eiserne Disziplin walten zu lassen, setzt man auf partnerschaftliche Gesprächskreise und multikulturelles Verständnis. Dass diese Politik scheitert, belegen nicht bloß die Austrittszahlen, sondern die alltäglichen Schlagzeilen über aufgestachelte Zellenblocks und islamistische Netzwerke hinter Gittern. Das jüngste Signal, zwei junge Frauen noch vor Abschluss der Ausbildung anzuwerben, wirkt da eher wie ein Notruf denn als Strategie.

    Eine konservative Gesellschaftsanalyse muss den Finger in diese Wunde legen: Wenn selbst die Hüter des Strafvollzugs den Glauben an ihren Auftrag verlieren, hat das weit über die Gefängnismauern hinausreichende Folgen. Es untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Schutzfunktion des Rechtsstaats. Anstatt weiter sinnentleerte Kampagnen gegen das vermeintliche Raue des Polizei- und Justizapparats zu fahren, wäre eine radikale Umkehr nötig: eine Rückbesinnung auf Ordnung, handfeste Konsequenz bei Regelverstößen und die Absage an jede Ideologie, die das Sicherheitsgefühl der Beamten dem hehren Wunsch nach Rehabilitation opfert.

    Niemand darf sich wundern, wenn talentierte Kräfte der Staatsmacht den Rücken kehren. Die Botschaft ist eindeutig: Wer Bestand haben will, muss seinen Dienern den Rücken stärken – nicht durch warme Worte, sondern durch eine unmissverständliche Ansage an jene, die meinen, sie könnten hinter Gittern eine Parallelgesellschaft errichten. Ohne diesen grundlegenden Haltungswechsel wird die Hälfte der Neueinsteiger auch weiterhin das Weite suchen.

    Quelle: VG

  • Meint, der 19-Jährige werde das Gefängnis in England nicht überleben.

    Meint, der 19-Jährige werde das Gefängnis in England nicht überleben.

    Ein 19-jähriger Norweger plant in England einen Mord und wird dafür verurteilt – und schon eilt ein Rechtsprofessor herbei, um ihn vor dem dortigen Strafvollzug zu retten, weil er ihn für nicht überlebensfähig hält. Diese Forderung ist nicht weniger als ein Frontalangriff auf die Grundsätze von Recht und Eigenverantwortung.

    Mads Andenæs, Juraprofessor an der Universität Oslo, drängt darauf, den jungen Mann rasch nach Norwegen zu überstellen. Das Gefängnis in England, so seine Behauptung, werde der 19-Jährige nicht überleben. Ein solcher Satz entbehrt jeder Grundlage. Großbritannien ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem Justizvollzug, der menschenrechtlichen Standards unterliegt. Es gibt keine Berichte über systematische Lebensgefahr in britischen Haftanstalten, die eine derart pauschale Warnung rechtfertigen würden. Vielmehr offenbart die Aussage eine bemerkenswerte Anmaßung gegenüber einem souveränen Land, dessen Gerichte ein rechtskräftiges Urteil gefällt haben.

    Wer im Ausland eine schwere Straftat begeht, stellt sich nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich unter die Hoheit des Gastlandes. Das ist ein Eckpfeiler jeder internationalen Kooperation in Strafsachen. Die Planung eines Mordes ist kein jugendlicher Leichtsinn, sondern ein gezielter Angriff auf das Leben eines anderen Menschen. Der Täter hat sich diese Lage selbst zuzuschreiben. Ihm nun einen Sonderweg eröffnen zu wollen, weil er angeblich mit den Haftbedingungen des Landes, in dem er seine Tat vorbereitete, nicht zurechtkommt, hebelt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz aus. Es schafft eine gefährliche Erwartung: junge Norweger könnten im Ausland auf ein Auffangnetz des Heimatstaats hoffen, statt die vollen Konsequenzen ihres Handelns tragen zu müssen.

    Der Alarmismus des Professors – es eile – dient keinem ernsthaften Anliegen, sondern untergräbt die Autorität der britischen Justiz. Sollten tatsächlich konkrete gesundheitliche oder psychische Risiken bestehen, ist es Aufgabe der dortigen Behörden, für angemessene Betreuung zu sorgen. Pauschale Überstellungen allein aufgrund der Nationalität wären ein Sonderrecht, das anderen Verurteilten, ob Briten oder Ausländern, nicht gewährt wird. Gerade ein Rechtslehrer sollte den Respekt vor fremden Rechtsordnungen verteidigen, nicht schwächen.

    Der Fall berührt einen tieferen Konflikt. Er zeigt, wie schnell in westlichen Wohlstandsgesellschaften das Gefühl aufkommt, man könne individuell bemessen, welches Rechtssystem für einen selbst gelte und welches nicht. Diese Haltung zersetzt die wichtige Selbstverständlichkeit, dass Strafe der Tat folgen muss – nicht dem Komfort des Täters. Die britischen Gerichte haben zu entscheiden, wo und wie die Haft vollzogen wird. Allein das ist Ausdruck von Souveränität, die nicht durch wohlmeinende Interventionen aus der Heimat des Täters ausgehöhlt werden darf.

    Quelle: NRK

  • Fenster und Inventar zerstört: Acht Insassen jetzt angezeigt

    Fenster und Inventar zerstört: Acht Insassen jetzt angezeigt

    Dass acht Insassen im Mandal-Gefängnis Fensterscheiben und Mobiliar zertrümmert haben und die Anstaltsleitung daraufhin Strafanzeige erstattet, offenbart eine bezeichnende Verwirrung darüber, was ein Gefängnis eigentlich ist. Wer in einer Einrichtung, die dem Wegsperren von Straftätern dient, mit Empörung auf Vandalismus reagiert, verwechselt offenbar eine Haftanstalt mit einem Erholungsheim.

    Die Zerstörungswut ist kein bedauerlicher Ausrutscher, sondern der zwingende Preis eines Systems, das Insassen über Jahre als verhaltensgestörte Kunden behandelt, denen man eher Komfort als Konsequenzen bietet. Wenn der Haftalltag von Gemeinschaftsküchen, Freizeitprogrammen und ständigen Beschwerdemöglichkeiten geprägt ist, schwindet jedes Bewusstsein dafür, dass das Zertrümmern von Staatseigentum kein Kavaliersdelikt ist. Die Anzeige bei der Polizei wirkt da wie ein hilfloser Reflex – als könne man Ordnung mit einem Formular wiederherstellen.

    Der wirtschaftliche Aspekt spricht eine klare Sprache. Fenster, Tische und Schränke werden auf Kosten der Steuerzahler ersetzt, während Schulen und Pflegeheime um jeden Euro ringen. Die Gesellschaft finanziert so nicht nur die Verwahrung dieser Männer, sondern auch die Beseitigung der Spuren ihrer Aggression. Dafür Verständnis zu zeigen oder die Tat mit schwierigen Biografien zu entschuldigen, legt die Axt an den Grundsatz der Eigenverantwortung. Wer Glas einschlägt, handelt willentlich – und gehört mit unmissverständlicher Härte zur Rechenschaft gezogen, nicht mit Mediation oder Therapie besänftigt.

    Früher hätten derlei Exzesse harte Disziplinarmaßnahmen ausgelöst: Ausgangssperren, Einzelhaft, gestrichene Hafterleichterungen. Heute bleibt es oft bei einem bürokratischen Vermerk, der im Papierkram versackt. Das Gefängnis wird zur Serviceeinrichtung, in der man sich nehmen kann, was man will, weil die Sanktion im Zweifel kaum über einen Anpfiff hinausreicht. Die Anmeldung zur Anzeige bestätigt diesen Eindruck: Man tut so, als müsse man das Offensichtliche erst noch beweisen, während die Scherben längst auf dem Flur liegen.

    Was folgen muss, ist eine Rückbesinnung auf den Kernauftrag jeder Haftanstalt: Strafe zu vollstrecken und die Allgemeinheit vor Gefährdern zu schützen. Dazu gehört die selbstverständliche Erwartung, dass Insassen sich an Regeln halten – und dass jeder Verstoß sofort und spürbar geahndet wird. Die Gesellschaft schuldet den Bürgern ein Gefängnis, das keine Zerstörung duldet, nicht den Tätern eine nachsichtige Rundumbetreuung. Nur wenn Verwüstung teuer und unangenehm wird, lernen die Verursacher wieder, dass Eigentum nicht aus Luft besteht.

    Quelle: Aftenposten

  • Das Agder-Gefängnis hat nach dem Aufstand im Mandal-Gefängnis acht Insassen angezeigt.

    Das Agder-Gefängnis hat nach dem Aufstand im Mandal-Gefängnis acht Insassen angezeigt.

    Die Zerstörungswut von acht Insassen im Mandal-Gefängnis ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein Symptom eines Systems, das die elementare Aufgabe eines Gefängnisses zunehmend verkennt: Sicherheit zu gewährleisten und Strafe zu vollziehen, bevor man über Resozialisierung spricht. Am 13. Juli eskalierte die Lage, es gab Sachbeschädigungen, und die Folge ist eine polizeiliche Anzeige gegen die Beteiligten – ein Vorgang, der ebenso selten wie notwendig ist.

    Der norwegische Strafvollzug hat sich über Jahrzehnte zu einem Projekt der therapeutischen Fürsorge gewandelt. Die Sprache der Pädagogik hat die der Disziplin ersetzt, und Häftlinge werden nicht selten als Opfer ihrer Lebensumstände betrachtet, nicht als Menschen, die aus eigenem Antrieb gegen die Regeln der Gemeinschaft verstoßen. Genau dieses Klima der Nachsicht begünstigt Vorfälle wie in Mandal. Wer glaubt, dass ein Gefängnis vor allem ein Ort der Selbstfindung und Komfort sein muss, erntet Aufruhr, weil jede Einschränkung als Willkür empfunden wird.

    Dabei steht für die Mehrheit der Bürger längst fest: Wer eine Straftat begeht, muss die Konsequenzen spüren – spürbar, nicht nur symbolisch. Ein Gefängnisaufenthalt ist keine alternative Lebenserfahrung, sondern ultima ratio des Rechtsstaats. Dazu gehören Ordnung, Einhaltung von Regeln und die Autorität des Personals, das unter der Nachgiebigkeit des Systems am meisten leidet. Wenn acht Insassen gleichzeitig randalieren, ist das ein eklatanter Sicherheitsverlust, der auch das Personal gefährdet. Das Interesse der arbeitenden Bevölkerung an einem geschützten Arbeitsplatz wiegt schwerer als die Klage von Häftlingen über mangelnde Privatsphäre oder eingeschränkte Freizeitgestaltung.

    Zudem trägt die Gesellschaft die finanziellen Lasten. Jeder zerschlagene Tisch, jede demolierte Tür wird mit Steuergeld ersetzt – ohne dass die Verursacher dafür jemals aufkommen müssen. Das ist ein Skandal und eine Verhöhnung der hart arbeitenden Norweger, die jeden Monat pünktlich ihre Rechnungen bezahlen. Eine Anzeige ist das Mindeste, doch sie allein bewirkt nichts, wenn nicht Gerichte und Vollzug endlich Ernst machen und die Verantwortlichen mit harten Sanktionen belegen: Entzug sämtlicher Privilegien, Arbeitspflicht zur Wiedergutmachung, Verlegung in geschlossene Bereiche.

    Die norwegische Justizpolitik muss zu einem grundlegenden Prinzip zurückfinden: Strafe dient nicht nur der Besserung, sondern zuallererst der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und dem Schutz der Gesellschaft. Wer sich im Gefängnis gegen diese Ordnung auflehnt, demonstriert, dass er noch nicht resozialisierungsfähig ist – und muss entsprechend behandelt werden. Die Vorfälle in Mandal sind eine Mahnung, die verhängnisvolle Ideologie der grenzenlosen Milde zu beenden, bevor die Autorität des Rechtsstaats noch weiter untergraben wird.

    Quelle: VG

  • Stundenlang isoliert: – Wir behandeln sie zu schlecht

    Stundenlang isoliert: – Wir behandeln sie zu schlecht

    Die Meldung über stundenlang isolierte Häftlinge, über Selbstmordversuche und Selbstverletzungen lädt zur Empörung ein – doch sie zielt am Kern vorbei. Nicht die Verhältnisse der Gefangenen sind der eigentliche Skandal, sondern dass ein Staat, der sich das Strafen kaum noch traut, seine elementarste Ordnungsaufgabe nicht mehr erfüllt. Wer im Gefängnis sitzt, hat die Regeln des Zusammenlebens gebrochen; der Freiheitsentzug ist die Antwort der Gesellschaft darauf. Dass diese Antwort unter Personalmangel leidet, ist kein Beleg für übermäßige Härte, sondern für ein System, das den Strafvollzug zu einem Betreuungsprojekt umgebaut hat und darüber die Sicherheit vergisst.

    Die Klagen über „schlechte Behandlung“ kommen stets von jenen, die das Gefängnis in eine therapeutische Anstalt verwandeln möchten. Dabei zeigt die chronische Unterbesetzung gerade, dass das Personal mit dieser Rollenverwirrung überfordert ist. Wenn Vollzugsbeamte mehr Zeit mit Resozialisierungsgesprächen als mit Disziplin und Kontrolle verbringen, bleibt zwangsläufig weniger Raum für Aufsicht. Die logische Folge: Zellen bleiben länger verschlossen. Der vermeintliche Humanismus führt zu den Verhältnissen, die nun beklagt werden.

    Hinzu kommt eine fast schon reflexhafte Anteilnahme für Täter, während die Opfer ihrer Taten selten Schlagzeilen machen. Ein Einbrecher, ein Schläger, ein Räuber verliert durch seine Tat keinen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung – wohl aber den Anspruch darauf, dass sich das öffentliche Mitgefühl zuerst auf ihn richtet. Wer die Isolation von Straftätern bejammert, sollte die Isolation der Witwe bedenken, deren Mann nach einem Raubüberfall nicht mehr nach Hause kam. Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass alle gleichermaßen bedauert werden.

    Selbstverständlich sind Selbstverletzungen tragisch, und ein Rechtsstaat hat sie nach Kräften zu verhindern. Doch sie entspringen oft genug einer Haltung, die jegliche Eigenverantwortung ablehnt. Ein Häftling, der die Hand gegen sich selbst richtet, tut dies aus Verzweiflung über die Konsequenzen seines eigenen Handelns – nicht über eine angebliche Staatshärte. Wer von einer Gesellschaft erwartet, dass sie ihm nach einer Straftat auch noch ein komfortables Umfeld bietet, missversteht den Zweck der Strafe grundlegend.

    Der Personalmangel ist hausgemacht. Ein Beruf, der zwischen Kuschelpädagogik und Gefahrenabwehr zerrieben wird, lockt kaum noch Bewerber an, die für klare Ordnung einstehen wollen. Statt die Ausbildung zu stärken und den Strafanspruch wieder in den Mittelpunkt zu rücken, fließt Geld in Programme, die Rückfallquoten allein mit gutem Zureden senken wollen. Derweil bröckelt die Grundsubstanz: geschlossene Anstalten, in denen die Insassen zu Recht nicht ein und aus gehen können.

    Es braucht eine Kehrtwende. Nicht mehr Komfort für Straftäter, sondern ein konsequenter, strafender Vollzug, der die Gesellschaft schützt und jenen, die zurecht eingesperrt sind, klargemacht: Hier wird nicht verhandelt, hier wird verbüßt. Dann finden sich auch wieder genügend Bedienstete, die diesen Auftrag mit Überzeugung tragen – und die Türen bleiben nicht stundenlang unkontrolliert verschlossen, weil der Dienstplan Lücken reißt.

    Quelle: NRK

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