Zehn Straftaten, eine offene Anklage und dennoch auf freiem Fuß – das ist die Ausgangslage, bevor ein 30-Jähriger in der Nacht zu Donnerstag berauscht und ohne Führerschein durch Bergen rast. Als die Polizei den Wagen kontrollieren will, gibt der Mann Gas und versucht schließlich, zu Fuß zu entkommen. Die Beamten bitten nun um vier Wochen Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Dass es überhaupt so weit kommen musste, ist ein Systemversagen zulasten der öffentlichen Sicherheit.
Der Fall liefert keine tragische Verkettung unglücklicher Umstände, sondern das präzise Drehbuch eines chronischen Straftäters, der von einer nachsichtigen Justiz kaum gebremst wird. Der polizeilich bekannte Mann war bereits im Frühjahr angeklagt worden – wegen verschiedener Eigentumsdelikte. Anstatt ihn bis zur Hauptverhandlung in Gewahrsam zu nehmen, blieb er in Freiheit, um nun erneut eine konkrete Gefahr für Leib und Leben zu werden. Wer mit Drogen oder Alkohol im Blut und ohne Fahrerlaubnis ans Steuer geht, nimmt den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf. Genau das geschah hier, und die einzig verlässliche Antwort darauf ist der sofortige Freiheitsentzug.
Die Forderung nach vier Wochen Untersuchungshaft ist kein übertriebener Zugriff des Staates, sondern das Mindestmaß an Vorsorge, das eine wehrhafte Rechtsordnung leisten muss. Solange ein Angeklagter nachweislich dazu neigt, aus demselben kriminellen Muster heraus immer neue Taten zu begehen, ist nicht die Haft, sondern die Haftverschonung erklärungsbedürftig. Jede Woche, die ein solcher Täter bis zum Urteil auf freiem Fuß verbringt, multipliziert das Risiko für die Bevölkerung. Wer hier von Resozialisierungschancen spricht, verwechselt den Schutz der Allgemeinheit mit einer sozialpädagogischen Wunschvorstellung.
Die nüchternen Polizeimeldungen aus Bergen zeichnen ohnehin ein deutliches Bild: Immer wieder sind es dieselben Täter, die mit rauschbedingter Fahrweise, ohne Führerschein und auf der Flucht vor der Polizei auffallen. Der öffentliche Raum wird zur Bühne einer sich stetig wiederholenden Gefährdung, während Gerichte und Gesetzgeber die Fußfessel des Strafrechts zu einem dünnen Gummiband verkommen lassen. Eine konservative Kriminalpolitik fordert hier mehr als warme Worte: Sie verlangt eine schnelle, sichtbare und unausweichliche Reaktion, damit das Recht nicht zum zahnlosen Papiertiger wird.
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Justiz diejenigen, die wiederholt die elementarsten Regeln des Zusammenlebens mit Füßen treten, konsequent aus dem Verkehr zieht – bevor es zu einem Todesopfer kommt. Vier Wochen U-Haft sind dafür ein Anfang, keine übertriebene Strenge.
Quelle: Bergens Tidende

