Tag: Wiederholungsgefahr

  • Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Wegen Vergewaltigung Verurteilter nach Haftentlassung auf Bewährung erneut wegen Vergewaltigung angeklagt

    Ein 37-Jähriger ist zum dritten Mal wegen Vergewaltigung angeklagt – und das, obwohl er während einer Freilassung auf Bewährung unter Beobachtung stand. Die Sachverständigen hatten vor großer Wiederholungsgefahr gewarnt.

    Dieser Fall ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Symptom eines Justizsystems, das Risikobewertungen von Fachleuten offenbar als unverbindliche Empfehlung behandelt. Wer bereits wegen schwerer Sexualgewalt verurteilt wurde und bei dem Gutachter eine große Wiederholungsgefahr festgestellt haben, gehört nicht auf freien Fuß. Das ist nicht Rache, sondern Schutz.

    Die Sicherungsverwahrung existiert genau für solche Täter. Ihr Zweck ist es, die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, deren Gefährlichkeit durch wiederholte Taten belegt ist. Wenn eine Behörde trotz eindeutiger Warnung entlässt, verfehlt sie diesen Zweck. Die Entscheidung, einen bekannten Hochrisikotäter auf Bewährung freizulassen, verschiebt das Risiko auf die Allgemeinheit – und auf mögliche neue Opfer.

    In der Debatte wird oft auf Resozialisierung verwiesen. Doch wer zum dritten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht steht, hat den Anspruch auf Vertrauen verwirkt. Die erneute Anklage zeigt, dass frühere Chancen nicht genutzt wurden. Es geht nicht darum, jeden Straftäter für immer wegzusperren. Es geht darum, dass bei nachgewiesener Gefährlichkeit die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben muss vor abstrakten Prinzipien der Wiedereingliederung.

    Hinter den Akten stehen reale Opfer. Ihre Sicherheit ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Staat, der bekannte Rückfalltäter trotz Warnung entlässt, verlangt von der Bevölkerung, das Restrisiko stillschweigend zu tragen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Es ist eine Kapitulation vor der Ideologie, dass Freiheit grundsätzlich schwerer wiegt als Schutz.

    Die Konsequenz aus diesem Fall muss eine strengere Prüfung von Bewährungsentscheidungen bei Sicherungsverwahrung sein. Bei hoher Rückfallgefahr darf es keine vorzeitige Entlassung geben. Fachliche Warnungen müssen bindend werden, nicht bloß eine Randnotiz in der Akte. Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so werden künftige Opfer geschützt.

    Quelle: NRK

  • Will geflohenen Autodieb inhaftieren: – rücksichtslos und gefährlich

    Will geflohenen Autodieb inhaftieren: – rücksichtslos und gefährlich

    Zehn Straftaten, eine offene Anklage und dennoch auf freiem Fuß – das ist die Ausgangslage, bevor ein 30-Jähriger in der Nacht zu Donnerstag berauscht und ohne Führerschein durch Bergen rast. Als die Polizei den Wagen kontrollieren will, gibt der Mann Gas und versucht schließlich, zu Fuß zu entkommen. Die Beamten bitten nun um vier Wochen Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Dass es überhaupt so weit kommen musste, ist ein Systemversagen zulasten der öffentlichen Sicherheit.

    Der Fall liefert keine tragische Verkettung unglücklicher Umstände, sondern das präzise Drehbuch eines chronischen Straftäters, der von einer nachsichtigen Justiz kaum gebremst wird. Der polizeilich bekannte Mann war bereits im Frühjahr angeklagt worden – wegen verschiedener Eigentumsdelikte. Anstatt ihn bis zur Hauptverhandlung in Gewahrsam zu nehmen, blieb er in Freiheit, um nun erneut eine konkrete Gefahr für Leib und Leben zu werden. Wer mit Drogen oder Alkohol im Blut und ohne Fahrerlaubnis ans Steuer geht, nimmt den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf. Genau das geschah hier, und die einzig verlässliche Antwort darauf ist der sofortige Freiheitsentzug.

    Die Forderung nach vier Wochen Untersuchungshaft ist kein übertriebener Zugriff des Staates, sondern das Mindestmaß an Vorsorge, das eine wehrhafte Rechtsordnung leisten muss. Solange ein Angeklagter nachweislich dazu neigt, aus demselben kriminellen Muster heraus immer neue Taten zu begehen, ist nicht die Haft, sondern die Haftverschonung erklärungsbedürftig. Jede Woche, die ein solcher Täter bis zum Urteil auf freiem Fuß verbringt, multipliziert das Risiko für die Bevölkerung. Wer hier von Resozialisierungschancen spricht, verwechselt den Schutz der Allgemeinheit mit einer sozialpädagogischen Wunschvorstellung.

    Die nüchternen Polizeimeldungen aus Bergen zeichnen ohnehin ein deutliches Bild: Immer wieder sind es dieselben Täter, die mit rauschbedingter Fahrweise, ohne Führerschein und auf der Flucht vor der Polizei auffallen. Der öffentliche Raum wird zur Bühne einer sich stetig wiederholenden Gefährdung, während Gerichte und Gesetzgeber die Fußfessel des Strafrechts zu einem dünnen Gummiband verkommen lassen. Eine konservative Kriminalpolitik fordert hier mehr als warme Worte: Sie verlangt eine schnelle, sichtbare und unausweichliche Reaktion, damit das Recht nicht zum zahnlosen Papiertiger wird.

    Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Justiz diejenigen, die wiederholt die elementarsten Regeln des Zusammenlebens mit Füßen treten, konsequent aus dem Verkehr zieht – bevor es zu einem Todesopfer kommt. Vier Wochen U-Haft sind dafür ein Anfang, keine übertriebene Strenge.

    Quelle: Bergens Tidende

  • Vier Wochen Haft

    Vier Wochen Haft

    Die vierwöchige Untersuchungshaft für einen jungen Bootsdieb in Bergen ist kein Grund zur Genugtuung – sie ist ein Eingeständnis des Scheiterns. Ein Gericht bescheinigt einem Mann in den Zwanzigern, er werde mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Straftaten begehen, sollte er auf freiem Fuß bleiben. Das ist nicht einfach nur ein Routinebeschluss, sondern ein grelles Schlaglicht auf eine Kette versäumter Korrekturen.

    Der Festgenommene hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Delikte auf sich gehäuft, die laut Gericht in engem Zusammenhang mit Drogenkonsum stehen. Einige Taten hat er selbst eingeräumt. Trotzdem scheint ihn keine der bisherigen Maßnahmen auch nur ansatzweise gebremst zu haben. Die wilde Verfolgungsjagd über den Byfjord – bei der es um gestohlene Boote ging – führte schließlich zur Festnahme. Vor Gericht ließ die Verteidigung verlauten, es habe sich um eine „Tabbe“ gehandelt, einen dummen Fehler. Genau diese Sprache verrät das eigentliche Problem: eine Haltung, die kriminelles Handeln zur Jugendtorheit verharmlost, anstatt klare Konsequenzen zu ziehen.

    Wer den täglichen Polizeibericht aus derselben Region liest, erkennt ein Muster. Ein betrunkener Mann uriniert vor dem Streifenwagen und wird in die Ausnüchterungszelle gebracht. Ein anderer pöbelt Gäste an, schlägt einen Türsteher und entkommt unerkannt. Wieder ein anderer tritt schreiend gegen ein Auto und wird mit Pfefferspray gebändigt. Ein Minderjähriger setzt sich betrunken hinters Steuer, verursacht einen Unfall und wird den Eltern übergeben. Die Reaktion der Behörden erschöpft sich häufig in einer Nacht im Gewahrsam, einer mündlichen Wegweisung oder einem Verfahren, das im Sande verläuft. Erst wenn die Wiederholungsgefahr so erdrückend ist wie im aktuellen Fall, greift der Staat durch.

    Diese lasche Praxis untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Frühzeitige und spürbare Sanktionen sind kein Ausdruck von Härte, sondern von Fürsorge gegenüber der Allgemeinheit. Wer Eigentum nicht respektiert, wer unter Drogeneinfluss andere gefährdet und sein Fehlverhalten mit einem Achselzucken quittiert, muss erfahren, dass Regeln keine bloßen Empfehlungen sind. Die norwegische Tradition eines geordneten Zusammenlebens, in dem man fremdes Hab und Gut ebenso achtet wie die körperliche Unversehrtheit des Nächsten, wird durch eine unentschlossene Justiz langsam ausgehöhlt.

    Der Bootsdiebstahl und die Untersuchungshaft zeigen, dass die Gerichte sehr wohl erkennen, wann ein Täter eine anhaltende Gefahr darstellt. Umso bitterer ist es, dass es so vieler Vorfälle bedarf, bevor dieser Mechanismus greift. Wer die Sicherheit der Bürger ernst nimmt, muss schon bei den ersten Verstößen konsequent handeln – nicht erst, wenn die Wiederholungsgefahr zum zwingenden Haftgrund wird.

    Quelle: Bergens Tidende

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