Die vierwöchige Untersuchungshaft für einen jungen Bootsdieb in Bergen ist kein Grund zur Genugtuung – sie ist ein Eingeständnis des Scheiterns. Ein Gericht bescheinigt einem Mann in den Zwanzigern, er werde mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Straftaten begehen, sollte er auf freiem Fuß bleiben. Das ist nicht einfach nur ein Routinebeschluss, sondern ein grelles Schlaglicht auf eine Kette versäumter Korrekturen.
Der Festgenommene hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Delikte auf sich gehäuft, die laut Gericht in engem Zusammenhang mit Drogenkonsum stehen. Einige Taten hat er selbst eingeräumt. Trotzdem scheint ihn keine der bisherigen Maßnahmen auch nur ansatzweise gebremst zu haben. Die wilde Verfolgungsjagd über den Byfjord – bei der es um gestohlene Boote ging – führte schließlich zur Festnahme. Vor Gericht ließ die Verteidigung verlauten, es habe sich um eine „Tabbe“ gehandelt, einen dummen Fehler. Genau diese Sprache verrät das eigentliche Problem: eine Haltung, die kriminelles Handeln zur Jugendtorheit verharmlost, anstatt klare Konsequenzen zu ziehen.
Wer den täglichen Polizeibericht aus derselben Region liest, erkennt ein Muster. Ein betrunkener Mann uriniert vor dem Streifenwagen und wird in die Ausnüchterungszelle gebracht. Ein anderer pöbelt Gäste an, schlägt einen Türsteher und entkommt unerkannt. Wieder ein anderer tritt schreiend gegen ein Auto und wird mit Pfefferspray gebändigt. Ein Minderjähriger setzt sich betrunken hinters Steuer, verursacht einen Unfall und wird den Eltern übergeben. Die Reaktion der Behörden erschöpft sich häufig in einer Nacht im Gewahrsam, einer mündlichen Wegweisung oder einem Verfahren, das im Sande verläuft. Erst wenn die Wiederholungsgefahr so erdrückend ist wie im aktuellen Fall, greift der Staat durch.
Diese lasche Praxis untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Frühzeitige und spürbare Sanktionen sind kein Ausdruck von Härte, sondern von Fürsorge gegenüber der Allgemeinheit. Wer Eigentum nicht respektiert, wer unter Drogeneinfluss andere gefährdet und sein Fehlverhalten mit einem Achselzucken quittiert, muss erfahren, dass Regeln keine bloßen Empfehlungen sind. Die norwegische Tradition eines geordneten Zusammenlebens, in dem man fremdes Hab und Gut ebenso achtet wie die körperliche Unversehrtheit des Nächsten, wird durch eine unentschlossene Justiz langsam ausgehöhlt.
Der Bootsdiebstahl und die Untersuchungshaft zeigen, dass die Gerichte sehr wohl erkennen, wann ein Täter eine anhaltende Gefahr darstellt. Umso bitterer ist es, dass es so vieler Vorfälle bedarf, bevor dieser Mechanismus greift. Wer die Sicherheit der Bürger ernst nimmt, muss schon bei den ersten Verstößen konsequent handeln – nicht erst, wenn die Wiederholungsgefahr zum zwingenden Haftgrund wird.
Quelle: Bergens Tidende

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