Zum dritten Mal soll ein Mensch in den Händen von Steinar Wangen gestorben sein. Wer angesichts dieser Feststellung des Staatsanwalts noch auf Freispruch plädiert, hat den Kern des Strafrechts nicht verstanden: Es geht zuerst um den Schutz der Bürger vor gefährlichen Tätern, nicht um das Wohlbefinden des Angeklagten.
Der Staatsanwalt fordert 15 Jahre Sicherungsverwahrung für den Mord an der 47-jährigen Schwedin Malin. Die Verteidiger verlangen Freispruch. Diese Kluft ist bezeichnend. Auf der einen Seite steht eine klare Bewertung: Wer wiederholt mit dem Tod anderer Menschen in Verbindung gebracht wird, gehört für lange Zeit aus dem Verkehr gezogen. Auf der anderen Seite steht eine juristische Tradition, die jeden Zweifel zugunsten des Angeklagten auslegt – auch dann, wenn die Gesamtschau eine deutliche Sprache spricht.
Dabei geht es nicht um Rache. Es geht um die einfache Frage, wie viele Todesfälle nötig sind, bis das System begreift, dass bei bestimmten Tätern nur noch die Verwahrung hilft. Ein Mensch, bei dem bereits zum dritten Mal ein anderer Mensch ums Leben kommt, hat bewiesen, dass gewöhnliche Haftstrafen keine ausreichende Wirkung haben. Wer hier milde urteilt, übernimmt Verantwortung für mögliche weitere Opfer.
Die Verteidigung mag auf Verfahrensfehler oder fehlende Beweise im Einzelfall verweisen. Doch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass die Gesamtbilanz eines Angeklagten in die Entscheidung einfließt. Es ist kein Zufall, dass die Anklage von einem dritten Todesfall spricht. Solche Muster entstehen nicht durch bloßes Pech; sie entstehen, weil jemand nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Leben anderer zu respektieren.
Die skandinavische Rechtstradition hat lange auf Resozialisierung gesetzt. Dieser Ansatz hat seine Berechtigung bei Ersttätern und bei Vergehen, die keine tödliche Dimension haben. Bei einem Angeklagten, der erneut mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht, stößt dieser Ansatz jedoch an seine Grenze. Resozialisierung darf nicht zum Freibrief für Wiederholungstäter werden.
Das Urteil in diesem Fall wird zeigen, ob das Gericht den Mut hat, die Sicherheit der Bevölkerung über abstrakte Ideale zu stellen. 15 Jahre Sicherungsverwahrung sind kein überzogenes Strafmaß – sie sind das Minimum an Konsequenz, das eine Gesellschaft ihren Bürgern schuldet. Ein Freispruch wäre dagegen ein fatales Signal: Er würde bedeuten, dass selbst eine tödliche Vorgeschichte keinen ausreichenden Grund für dauerhaften Schutz bietet.
Quelle: NRK








