Ein Mann stirbt, nachdem drei andere ihn auf einer Baustelle in Stavanger stoppen – und der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein. Juristisch mag der Fall damit erledigt sein, für das Vertrauen der Bürger in öffentliche Sicherheit und Justiz ist er es nicht. Ohne umfassende Aufklärung bleiben Spekulationen zurück, und der Eindruck verfestigt sich, der Staat drücke sich vor heiklen Fragen.
Der Rechtsstaat lebt von nachvollziehbaren Entscheidungen. Waren die drei Personen, die den Mann aufhielten, in einer Notwehrlage? Handelte es sich um einen tragischen Unfall ohne strafbare Handlung? Eine klare Kommunikation solcher Gründe ist das Minimum, das die Bevölkerung erwarten darf. Fehlt sie, nährt die Einstellung das Gefühl, die Justiz wolle unangenehme Debatten vermeiden. Das aber untergräbt die Autorität des Rechts.
Der Vorfall fällt in eine Zeit, in der sich viele Bürger zunehmend alleingelassen fühlen. Einbrüche, Diebstähle von Baustellenmaterial und Vandalismus nehmen zu, die Polizei ist häufig nicht schnell genug vor Ort. In dieser Gemengelage steigt die Bereitschaft, selbst einzugreifen – aus Sorge um Eigentum oder Sicherheit. Genau solche Situationen eskalieren dann, wie der tödliche Ausgang in Stavanger zeigt. Ein funktionierender Staat muss das Gewaltmonopol nicht nur besitzen, sondern es auch durchsetzen. Wird dieses Versprechen brüchig, zieht das Faustrecht ein.
Die Einstellung des Verfahrens sollte Anlass sein, schonungslos über den Zustand der öffentlichen Ordnung zu sprechen. Woran scheitert effektiver Schutz? Was treibt Bürger dazu, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen? Solche Fragen müssen gestellt werden, ohne dass vorschnell die Rassismuskarte gezogen wird, sobald unterschiedliche Herkunftshintergründe möglich erscheinen. Es geht hier um die Kernaufgabe des Staates, nicht um die Identität der Beteiligten.
Der Tote in Stavanger hat Anspruch darauf, dass sein Fall nicht sang- und klanglos verschwindet. Die Öffentlichkeit braucht Transparenz, gerade dann, wenn die Umstände eines Todesfalls so unklar sind. Nur so bleibt Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten – und nur so lässt sich verhindern, dass Selbsthilfe zur Selbstjustiz wird.
Quelle: VG

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