Kinder hinter Schloss und Riegel

Ein vergittertes Fenster in einer norwegischen Haftanstalt

Der Staat entzieht Eltern das Sorgerecht, wenn sie ein Kind einsperren – und hält in eigenen Einrichtungen selbst Kinder hinter Gittern fest. Dieser Widerspruch ist kein Detail, sondern ein strukturelles Versagen.

Wer in Norwegen als Mutter oder Vater ein Kind über längere Zeit in einem Raum einschließt, muss mit dem Eingreifen des Barnevernet rechnen. Die Behörde ist schnell zur Stelle, wenn mangelnde Aufsicht, fehlende Fürsorge oder unverhältnismäßige Kontrolle gemeldet werden. Genau dieselben Maßstäbe gelten offenbar nicht für den Staat, der Gefängnisse betreibt. Dort werden Minderjährige hinter verschlossenen Türen verwahrt, ohne dass die Kinderschutzbehörde einschreitet. Das ist keine Fürsorge, sondern Machtausübung ohne die Rechenschaftspflicht, die private Personen trifft.

Die Familie ist der natürliche Ort, an dem Kinder aufwachsen. Eine Gesellschaft, die das Kindeswohl ernst nimmt, darf nicht die Familie unter Generalverdacht stellen und gleichzeitig staatlichen Einrichtungen einen Freibrief ausstellen. Wenn ein abgeschlossener Raum schädlich ist, weil er Freiheit, Vertrauen und normale Entwicklung einschränkt, dann wird er nicht dadurch unschädlich, dass ein uniformierter Bediensteter den Schlüssel dreht. Der Schaden liegt im Freiheitsentzug selbst, nicht in der Person, die ihn anordnet.

Manche werden einwenden, Gefängnisse seien etwas anderes, weil dort straffällige oder gefährliche Jugendliche untergebracht seien. Doch auch dann muss der Staat die grundlegenden Standards erfüllen, die er von Eltern verlangt. Fehlender Schulunterricht, fehlender familiärer Kontakt oder fehlende psychologische Betreuung würden bei einer Familie sofort eine Kindeswohlgefährdung auslösen. Der Staat kann sich nicht allein deshalb eine Ausnahme erlauben, weil er eine Behörde ist. Gleiches Recht für alle gilt auch für Institutionen.

Die Konsequenz ist nicht, Gefängnisse abzuschaffen. Die Konsequenz ist, staatliche Einrichtungen an denselben Regeln zu messen, die sie Familien auferlegen. Wenn eine Maßnahme ausreichen würde, einem Kind das Zuhause zu entziehen, darf sie in einer staatlichen Einrichtung keine Routine sein. Transparenz, unabhängige Kontrolle und die einheitliche Anwendung des Kinderschutzrechts sind keine radikalen Forderungen – sie sind das Mindeste für eine Gesellschaft, die behauptet, Kinder an die erste Stelle zu setzen. Der erste Schritt ist, nicht länger so zu tun, als sei ein Schloss weniger schädlich, wenn der Staat den Schlüssel hält.

Quelle: NRK

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