Tag: Resozialisierung

  • Das Agder-Gefängnis hat nach dem Aufstand im Mandal-Gefängnis acht Insassen angezeigt.

    Das Agder-Gefängnis hat nach dem Aufstand im Mandal-Gefängnis acht Insassen angezeigt.

    Die Zerstörungswut von acht Insassen im Mandal-Gefängnis ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein Symptom eines Systems, das die elementare Aufgabe eines Gefängnisses zunehmend verkennt: Sicherheit zu gewährleisten und Strafe zu vollziehen, bevor man über Resozialisierung spricht. Am 13. Juli eskalierte die Lage, es gab Sachbeschädigungen, und die Folge ist eine polizeiliche Anzeige gegen die Beteiligten – ein Vorgang, der ebenso selten wie notwendig ist.

    Der norwegische Strafvollzug hat sich über Jahrzehnte zu einem Projekt der therapeutischen Fürsorge gewandelt. Die Sprache der Pädagogik hat die der Disziplin ersetzt, und Häftlinge werden nicht selten als Opfer ihrer Lebensumstände betrachtet, nicht als Menschen, die aus eigenem Antrieb gegen die Regeln der Gemeinschaft verstoßen. Genau dieses Klima der Nachsicht begünstigt Vorfälle wie in Mandal. Wer glaubt, dass ein Gefängnis vor allem ein Ort der Selbstfindung und Komfort sein muss, erntet Aufruhr, weil jede Einschränkung als Willkür empfunden wird.

    Dabei steht für die Mehrheit der Bürger längst fest: Wer eine Straftat begeht, muss die Konsequenzen spüren – spürbar, nicht nur symbolisch. Ein Gefängnisaufenthalt ist keine alternative Lebenserfahrung, sondern ultima ratio des Rechtsstaats. Dazu gehören Ordnung, Einhaltung von Regeln und die Autorität des Personals, das unter der Nachgiebigkeit des Systems am meisten leidet. Wenn acht Insassen gleichzeitig randalieren, ist das ein eklatanter Sicherheitsverlust, der auch das Personal gefährdet. Das Interesse der arbeitenden Bevölkerung an einem geschützten Arbeitsplatz wiegt schwerer als die Klage von Häftlingen über mangelnde Privatsphäre oder eingeschränkte Freizeitgestaltung.

    Zudem trägt die Gesellschaft die finanziellen Lasten. Jeder zerschlagene Tisch, jede demolierte Tür wird mit Steuergeld ersetzt – ohne dass die Verursacher dafür jemals aufkommen müssen. Das ist ein Skandal und eine Verhöhnung der hart arbeitenden Norweger, die jeden Monat pünktlich ihre Rechnungen bezahlen. Eine Anzeige ist das Mindeste, doch sie allein bewirkt nichts, wenn nicht Gerichte und Vollzug endlich Ernst machen und die Verantwortlichen mit harten Sanktionen belegen: Entzug sämtlicher Privilegien, Arbeitspflicht zur Wiedergutmachung, Verlegung in geschlossene Bereiche.

    Die norwegische Justizpolitik muss zu einem grundlegenden Prinzip zurückfinden: Strafe dient nicht nur der Besserung, sondern zuallererst der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und dem Schutz der Gesellschaft. Wer sich im Gefängnis gegen diese Ordnung auflehnt, demonstriert, dass er noch nicht resozialisierungsfähig ist – und muss entsprechend behandelt werden. Die Vorfälle in Mandal sind eine Mahnung, die verhängnisvolle Ideologie der grenzenlosen Milde zu beenden, bevor die Autorität des Rechtsstaats noch weiter untergraben wird.

    Quelle: VG

  • Stundenlang isoliert: – Wir behandeln sie zu schlecht

    Stundenlang isoliert: – Wir behandeln sie zu schlecht

    Die Meldung über stundenlang isolierte Häftlinge, über Selbstmordversuche und Selbstverletzungen lädt zur Empörung ein – doch sie zielt am Kern vorbei. Nicht die Verhältnisse der Gefangenen sind der eigentliche Skandal, sondern dass ein Staat, der sich das Strafen kaum noch traut, seine elementarste Ordnungsaufgabe nicht mehr erfüllt. Wer im Gefängnis sitzt, hat die Regeln des Zusammenlebens gebrochen; der Freiheitsentzug ist die Antwort der Gesellschaft darauf. Dass diese Antwort unter Personalmangel leidet, ist kein Beleg für übermäßige Härte, sondern für ein System, das den Strafvollzug zu einem Betreuungsprojekt umgebaut hat und darüber die Sicherheit vergisst.

    Die Klagen über „schlechte Behandlung“ kommen stets von jenen, die das Gefängnis in eine therapeutische Anstalt verwandeln möchten. Dabei zeigt die chronische Unterbesetzung gerade, dass das Personal mit dieser Rollenverwirrung überfordert ist. Wenn Vollzugsbeamte mehr Zeit mit Resozialisierungsgesprächen als mit Disziplin und Kontrolle verbringen, bleibt zwangsläufig weniger Raum für Aufsicht. Die logische Folge: Zellen bleiben länger verschlossen. Der vermeintliche Humanismus führt zu den Verhältnissen, die nun beklagt werden.

    Hinzu kommt eine fast schon reflexhafte Anteilnahme für Täter, während die Opfer ihrer Taten selten Schlagzeilen machen. Ein Einbrecher, ein Schläger, ein Räuber verliert durch seine Tat keinen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung – wohl aber den Anspruch darauf, dass sich das öffentliche Mitgefühl zuerst auf ihn richtet. Wer die Isolation von Straftätern bejammert, sollte die Isolation der Witwe bedenken, deren Mann nach einem Raubüberfall nicht mehr nach Hause kam. Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass alle gleichermaßen bedauert werden.

    Selbstverständlich sind Selbstverletzungen tragisch, und ein Rechtsstaat hat sie nach Kräften zu verhindern. Doch sie entspringen oft genug einer Haltung, die jegliche Eigenverantwortung ablehnt. Ein Häftling, der die Hand gegen sich selbst richtet, tut dies aus Verzweiflung über die Konsequenzen seines eigenen Handelns – nicht über eine angebliche Staatshärte. Wer von einer Gesellschaft erwartet, dass sie ihm nach einer Straftat auch noch ein komfortables Umfeld bietet, missversteht den Zweck der Strafe grundlegend.

    Der Personalmangel ist hausgemacht. Ein Beruf, der zwischen Kuschelpädagogik und Gefahrenabwehr zerrieben wird, lockt kaum noch Bewerber an, die für klare Ordnung einstehen wollen. Statt die Ausbildung zu stärken und den Strafanspruch wieder in den Mittelpunkt zu rücken, fließt Geld in Programme, die Rückfallquoten allein mit gutem Zureden senken wollen. Derweil bröckelt die Grundsubstanz: geschlossene Anstalten, in denen die Insassen zu Recht nicht ein und aus gehen können.

    Es braucht eine Kehrtwende. Nicht mehr Komfort für Straftäter, sondern ein konsequenter, strafender Vollzug, der die Gesellschaft schützt und jenen, die zurecht eingesperrt sind, klargemacht: Hier wird nicht verhandelt, hier wird verbüßt. Dann finden sich auch wieder genügend Bedienstete, die diesen Auftrag mit Überzeugung tragen – und die Türen bleiben nicht stundenlang unkontrolliert verschlossen, weil der Dienstplan Lücken reißt.

    Quelle: NRK

  • Das wissen wir über den möglichen Mord an Maren Sømme

    Das wissen wir über den möglichen Mord an Maren Sømme

    Ein Mann mit mehreren Vorstrafen, gegen den bereits wegen eines anderen Gewaltverbrechens an genau jener Frau ermittelt wurde, die er nun getötet haben soll – diese Nachricht ist kein simpler Kriminalbericht, sondern eine Anklage gegen ein System, das den Schutz von Leben konsequent der Theorie von Resozialisierung unterordnet. Der Beschuldigte lebte mit dem Opfer zusammen, war der Polizei als gewalttätig gegen seine Lebensgefährtin bekannt und blieb dennoch in Freiheit. Das Ergebnis war vorhersehbar.

    Die Faktenlage ist knapp, aber erdrückend. Ein Norweger wird verdächtigt, Maren Sømme umgebracht zu haben. Bereits zuvor lief gegen ihn ein Verfahren wegen Gewalt gegen dieselbe Frau. Die Behörden wussten also von einer akuten Bedrohung. Zudem ist der Mann kein Ersttäter – er verfügt über eine Vorgeschichte mit mehreren rechtskräftigen Verurteilungen. Dass er sich nach dem mutmaßlichen Mord nun endlich in Haft befindet, kommt für das Opfer zu spät.

    Dieser Fall reiht sich ein in eine Serie von Gewalttaten, bei denen wiederholte Alarmsignale ungehört verhallten und die schützende Hand des Staates ausblieb, während die Täter immer weiter eskalieren konnten. Die Justiz hielt es offenbar nicht für nötig, einen bereits straffällig gewordenen und erneut unter dringendem Tatverdacht stehenden Mann in Untersuchungshaft zu nehmen, obwohl das konkrete Risiko für eine bekannte Person bestand. Statt präventiv die Bevölkerung vor einem vorbestraften Gewalttäter zu schützen, wurde offenbar auf seine Ungefährlichkeit spekuliert. Das ist keine humanitäre Großzügigkeit, sondern fahrlässige Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben Unschuldiger.

    Der tragische Tod von Maren Sømme wirft ein grelles Licht auf eine Rechtskultur, die den Täterrechten einen beinahe heiligen Status einräumt, während die Opferperspektive zur Randnotiz verkommt. Wenn jemand trotz mehrfacher Konfrontation mit dem Gesetz und laufender Ermittlungen wegen Partnergewalt nicht unverzüglich von der Straße genommen wird, dann liegt ein strukturelles Versagen vor. Es mag verfahrenstechnische Hürden geben, aber die Frage bleibt: Weshalb genießt die Freiheit eines nachweislich übergriffigen und vorbestraften Mannes höhere Priorität als die körperliche Unversehrtheit seiner Frau?

    Eine Gesellschaft, die ernsthaft an Schutz und Stabilität interessiert ist, muss Konsequenzen ziehen, bevor Blut fließt. Dazu gehört, dass häusliche Gewalt nicht als privates Beziehungsproblem bagatellisiert wird, sondern als das, was sie häufig ist: Vorbote einer tödlichen Eskalation. Die Behörden benötigen die Befugnis und den Willen, Wiederholungstäter – insbesondere bei bekanntem Gewaltmuster gegen nahestehende Personen – umgehend in Gewahrsam zu nehmen. Wer bereits mehrfach seine Aggressionskontrolle unter Beweis gestellt hat, verwirkt das Recht auf milde Behandlung.

    Der Verlust eines Menschenlebens unter diesen Umständen ist kein unabwendbares Schicksal, sondern eine bankrotte Erklärung staatlichen Unvermögens. Es braucht eine Politik, die den Schutz der Unschuldigen vor die Freiheit der Schuldigen stellt – ein Prinzip, das in der öffentlichen Debatte zu oft als populistisch abgetan wird. Maren Sømme ist tot, weil das vielbeschworene System der Einzelfallprüfung und Resozialisierungshoffnung versagte. Die Antwort darauf darf nicht Schweigen sein.

    Quelle: NRK

  • Mann wegen versuchten Mordes für drei Wochen in Untersuchungshaft.

    Mann wegen versuchten Mordes für drei Wochen in Untersuchungshaft.

    Ein Mann in seinen Zwanzigern versucht, einen anderen Menschen zu töten – und die norwegische Justiz sperrt ihn dafür ganze drei Wochen ein. Was nach bitterer Ironie klingt, ist der nüchterne Bericht aus Trondheim: Am Sonntagabend kam es zu einer schweren Gewalttat, der Verdächtige wurde noch vor Ort festgenommen, und am Dienstag ordnete das Gericht Untersuchungshaft an. Drei Wochen, nicht mehr.

    Jede vorsätzliche Gewalt gegen Leib und Leben ist Unrecht, und dieser Fall bildet da keine Ausnahme. Wer zum Messer greift oder auf andere Weise das Leben eines Mitmenschen bedroht, stellt sich außerhalb jeder zivilisierten Ordnung. Doch der eigentliche Skandal liegt tiefer als die einzelne Tat – er liegt in einer Rechtskultur, die Täter schützt und Opfer zunehmend allein lässt.

    Drei Wochen U-Haft für einen versuchten Mord sind kein starkes Signal, sondern eine Einladung zur Wiederholung. Einem jungen Mann, der offenbar bereit war, einen anderen zu töten, wird damit faktisch bescheinigt, dass der Staat nicht wirklich durchgreift. Die skandinavischen Justizsysteme haben sich über Jahrzehnte darauf verlegt, Straftäter zu verstehen, zu betreuen und zu resozialisieren – auf Kosten der Abschreckung. Wer die Hand gegen einen anderen erhebt, muss spüren, dass die Gesellschaft dies mit aller Härte ahndet. Davon ist im heutigen Norwegen wenig zu erkennen.

    Der Fall reiht sich ein in eine Entwicklung, die das Land seit Jahren prägt: eine wachsende Alltagsgewalt, die das Sicherheitsgefühl der Bürger aushöhlt, und eine politische Klasse, die lieber über Resozialisierungskonzepte debattiert, als die elementare Schutzfunktion des Staates ernst zu nehmen. Das hat wenig mit den konkreten Hintergründen dieses einen Verdächtigen zu tun – sie sind nicht öffentlich bekannt –, aber viel mit einem verbreiteten Denken, das Normen des Anstands und der persönlichen Verantwortung systematisch aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt hat. Wer seit der Schulbank lernt, dass jeder Täter auch ein Opfer von Umständen sei, der greift schneller zu, wenn ihm etwas nicht passt.

    Dabei wäre es so einfach: Konsequente, spürbare Freiheitsstrafen, lange Sicherungsverwahrung für Gewalttäter und ein klares Bekenntnis, dass das Recht des unbescholtenen Bürgers auf körperliche Unversehrtheit über dem Interesse des Täters an einer milden Behandlung steht. Ein solcher Kurs würde nicht nur potenzielle Täter abschrecken, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen. Die traditionelle Skepsis gegenüber einem übermächtigen Überwachungsstaat ist eine skandinavische Tugend, aber sie verkehrt sich in ihr Gegenteil, wenn sie dazu führt, dass der Staat seiner ersten Pflicht – dem Schutz seiner Bürger – nicht mehr nachkommt.

    Wer drei Wochen Haft für versuchten Mord anordnet, der erklärt dem Rest der Gesellschaft: Eure Sicherheit ist nicht so wichtig. Das ist keine Gerechtigkeit, das ist ein Armutszeugnis.

    Quelle: VG

  • 16-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

    16-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

    Vier Tote, ein 14-jähriger Schütze – und eine Strafe, die in Skandinavien als barbarisch gälte: lebenslange Haft. Ein Gericht im US-Bundesstaat Georgia hat Colt Gray verurteilt, weil er im Alter von 14 Jahren an einer Schule vier Menschen erschoss. Nun wird er für den Rest seines Lebens im Gefängnis sitzen. Was zartbesaitete Gemüter schockieren mag, enthält eine nüchterne Logik, die man in Nordeuropa allzu oft verdrängt.

    Die Tat selbst ist ein Abgrund, der sich keinem therapeutischen Erklärungsmuster fügt. Doch entscheidend ist nicht das Entsetzen, sondern die Antwort des Rechtsstaats. Wer als Jugendlicher kaltblütig Leben auslöscht, hat eine Grenze überschritten, jenseits derer der Schutz der Gesellschaft absoluten Vorrang genießt. Es geht nicht um Rache, sondern um die simple Erkenntnis, dass manche Schuld so schwer wiegt, dass Resozialisierung zur Illusion wird. In Ländern wie Norwegen oder Schweden hingegen würden selbst erwachsene Mehrfachmörder nach wenigen Jahren auf Bewährung entlassen – getragen vom frommen Glauben, jeder Mensch habe einen „guten Kern“. Der Fall Gray legt die Naivität dieser Haltung schonungslos offen.

    Natürlich ist ein 14-Jähriger kein Erwachsener. Sein Gehirn ist nicht voll entwickelt, seine Impulskontrolle schwach. Doch genau hier liegt der Trugschluss: Wer in diesem Alter zu einer planvollen, tödlichen Attacke fähig ist, zeigt keine gewöhnliche Unreife, sondern eine tief verwurzelte Gefährlichkeit, die sich nicht auswächst. Die Vorstellung, ein paar Jahre Jugendstrafe und ein Kurs in Konfliktbewältigung könnten solche Abgründe heilen, ist gefährliches Wunschdenken. Das Gericht in Georgia hat sich nicht von Altersmilde leiten lassen, sondern von der Frage, was die Gemeinschaft den Hinterbliebenen und sich selbst schuldet.

    Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf kulturelle Verwahrlosung, die weit über die USA hinausreicht. Wenn familiäre Bindungen zerfallen, junge Männer in digitalen Parallelwelten abdriften und Gewaltbilder allgegenwärtig sind, entstehen tickende Zeitbomben. Die nordischen Länder, die sich gern als Hort des Fortschritts sehen, täten gut daran, diese Warnzeichen nicht arrogant zu übersehen. Denn auch in Kopenhagen oder Malmö nehmen Jugendgewalt und bandenmäßige Strukturen zu, während das Justizsystem weiter auf sanfte Pädagogik setzt.

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen Jugendlichen mag hart erscheinen. Aber sie stellt eine fundamentale Ordnung wieder her: Wer unbeteiligte Menschen ermordet, verwirkt sein eigenes Recht auf Freiheit für immer. Das Alter ändert daran nichts.

    Quelle: VG

  • Neues Osloer Gefängnis: Will die Gefängnismauer abreißen und das Gefängnis zu einem Teil der Nachbarschaft machen

    Neues Osloer Gefängnis: Will die Gefängnismauer abreißen und das Gefängnis zu einem Teil der Nachbarschaft machen

    Ein Gefängnis ohne Mauern, dafür mit Bäckerei-Verkauf an die Nachbarschaft – was in Oslo als Zukunftsprojekt gefeiert wird, entlarvt bei näherem Hinsehen die gefährliche Selbsttäuschung einer kriminalpolitischen Fantasterei. Die Stadt will die Grenze zwischen Verwahrung und freier Gesellschaft einebnen und nennt das fortschrittliche Resozialisierung. Tatsächlich opfert sie den elementaren Schutz der Bürger einem ideologischen Experiment.

    Die Vorstellung, Insassen könnten nahtlos Teil eines Wohnviertels werden, während sie Brötchen und Brot an Anwohner verkaufen, klingt in der Theorie rührselig. In der Praxis stehen dahinter handfeste Sicherheitsfragen, die von den Planern offenbar als unmodisches Beiwerk abgetan werden. Wer kontrolliert den Austausch an der improvisierten Ladentheke? Wie sollen Entweichungen oder die Einschleusung von Drogen und Waffen verhindert werden, wenn das Gefängnis buchstäblich keine trennende Mauer mehr besitzt? Eine Anstalt, die auf die sichtbare Trennung von Tätern und potenziellen Opfern verzichtet, liefert nicht nur Nachbarn einer diffusen Bedrohung aus – sie verhöhnt auch das Sicherheitsbedürfnis der gesamten Stadt.

    Kritiker solcher Konzepte werden schnell als fortschrittsfeindlich oder hartherzig abgestempelt. Dabei geht es nicht um mangelnde Empathie für Straffällige, sondern um die nüchterne Einsicht, dass Gefängnisse zuallererst der Sühne und dem Schutz der Gesellschaft dienen. Die traditionelle Aufgabe einer Strafanstalt ist es, Konsequenzen zu verdeutlichen und potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Eine Einrichtung, die wie ein offenes Nachbarschaftscafé wirkt, untergräbt diese Signale auf fatale Weise. Sie signalisiert: Die Verantwortung für begangenes Unrecht wird verwischt, das Bedürfnis der Opfer nach spürbarer Sanktion bleibt unerfüllt.

    Hinzu kommt das finanzielle Ärgernis. Während die Polizei vielerorts über zu wenig Ressourcen klagt und Ermittlungsverfahren verschleppt werden, fließen Steuergelder in architektonische Utopien, deren praktischer Nutzen zweifelhaft ist. Gerade in Zeiten steigender Jugendkriminalität und wachsender Bandenkonflikte wäre jeder Krone sinnvoller in mehr Personal für Strafverfolgung und geschlossene Heime investiert als in die Aufhebung der Mauern.

    Gewiss bedeutet Sicherung keine Absage an spätere Wiedereingliederung. Doch echte Resozialisierung braucht klare Regeln und geschützte Räume – nicht die romantische Illusion, man könne Strafe durch ein paar verkaufte Backwaren ersetzen. Ein Gefängnis, das den Anschein eines normalen Quartiers erwecken will, verwirrt die notwendige Distanz zwischen Rechtstreue und Rechtsbruch. Oslo würde gut daran tun, auf bewährte Justizstrukturen zu setzen, anstatt sich mit einem Trugbild künftige Sicherheitslecks und gesellschaftlichen Vertrauensverlust einzuhandeln. Die Mauern, die man einreißen möchte, sind in Wahrheit die letzte verlässliche Grenze zwischen Ordnung und Chaos.

    Quelle: Aftenposten

Folg uns: YouTube Telegram

Erhalten Sie die 5 wichtigsten Beiträge von Nordisches direkt in Ihr Postfach - einmal pro Woche.

Andere Projekte: Fjordgefluster.no Vestmennene.no Maalmannen.no