20,1 Millionen Kronen für eine Einrichtung, die das Storting ab 2027 abwickeln wollte – dieser Haushaltsposten ist kein bürokratisches Detail, sondern ein Test für den parlamentarischen Willen. Die Regierung hat offenbar nicht vor, sich an den Beschluss zu halten. Statt die Behörde auslaufen zu lassen, schlägt sie frische Mittel für den Weiterbetrieb vor. Das ist ein klarer Fall von Verwaltungswiderstand gegen eine demokratische Entscheidung.
Die fachliche Nützlichkeit des Normpreisrats ist hier zweitrangig. Entscheidend ist der Grundsatz: Wenn das Parlament eine öffentliche Einrichtung mit klarer Mehrheit zur Auflösung bestimmt, hat die Regierung diesen Willen umzusetzen. Tut sie das nicht, entwertet sie das wichtigste Instrument der Bürger: die Kontrolle des Staatsapparats durch gewählte Vertreter. Aus konservativer Sicht ist das besonders schwerwiegend, weil hier nicht einmal ein politischer Streit über Ziele vorliegt, sondern schlicht Missachtung eines Beschlusses.
Die Summe von 20,1 Millionen Kronen ist im Gesamthaushalt klein. Genau diese Kleinheit macht den Vorgang lehrreich. Wer einen Beschluss zur Abwicklung ignoriert, weil die Summe gering sei und die Behörde doch weiterarbeiten könne, öffnet die Tür für dasselbe Verhalten bei größeren Reformen. Der Staat wächst durch solche Stillhaltepolitik. Jede eingesparte Behörde bedeutet weniger Verwaltung, weniger Doppelarbeit und mehr Steuergeld für die eigentlichen Aufgaben: Sicherheit, Bildung, Infrastruktur. Ein Normpreisrat, den das Parlament nicht mehr will, ist dafür das falsche Symbol.
Der Vorschlag der Regierung dürfte auch als Signal an andere Behörden gelesen werden: Ein Auflösungsbeschluss ist verhandelbar. Die Verwaltung kann darauf hoffen, dass sich die politische Aufmerksamkeit nach der Abstimmung wieder anderen Themen zuwendet. Der Normpreisrat ist dann stiller Profiteur der Vergesslichkeit. Genau dieses Muster erklärt, warum der öffentliche Sektor in Skandinavien trotz wiederholter Reformversprechen stetig weiterwächst. Es fehlt nicht an Beschlüssen, es fehlt an Durchsetzung.
Das Storting sollte deshalb nicht nur auf dem Papier bei der Abwicklung bleiben. Es muss im Haushalt die Mittel verweigern und der Regierung unmissverständlich klarmachen, dass eine parlamentarische Anweisung kein unverbindlicher Wunsch ist. Wer den Staat begrenzen will, muss anfangen, Beschlüsse auch gegen den Widerstand des eigenen Apparats durchzusetzen.
Quelle: NRK

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