Ein 19-jähriger Norweger plant in England einen Mord und wird dafür verurteilt – und schon eilt ein Rechtsprofessor herbei, um ihn vor dem dortigen Strafvollzug zu retten, weil er ihn für nicht überlebensfähig hält. Diese Forderung ist nicht weniger als ein Frontalangriff auf die Grundsätze von Recht und Eigenverantwortung.
Mads Andenæs, Juraprofessor an der Universität Oslo, drängt darauf, den jungen Mann rasch nach Norwegen zu überstellen. Das Gefängnis in England, so seine Behauptung, werde der 19-Jährige nicht überleben. Ein solcher Satz entbehrt jeder Grundlage. Großbritannien ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem Justizvollzug, der menschenrechtlichen Standards unterliegt. Es gibt keine Berichte über systematische Lebensgefahr in britischen Haftanstalten, die eine derart pauschale Warnung rechtfertigen würden. Vielmehr offenbart die Aussage eine bemerkenswerte Anmaßung gegenüber einem souveränen Land, dessen Gerichte ein rechtskräftiges Urteil gefällt haben.
Wer im Ausland eine schwere Straftat begeht, stellt sich nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich unter die Hoheit des Gastlandes. Das ist ein Eckpfeiler jeder internationalen Kooperation in Strafsachen. Die Planung eines Mordes ist kein jugendlicher Leichtsinn, sondern ein gezielter Angriff auf das Leben eines anderen Menschen. Der Täter hat sich diese Lage selbst zuzuschreiben. Ihm nun einen Sonderweg eröffnen zu wollen, weil er angeblich mit den Haftbedingungen des Landes, in dem er seine Tat vorbereitete, nicht zurechtkommt, hebelt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz aus. Es schafft eine gefährliche Erwartung: junge Norweger könnten im Ausland auf ein Auffangnetz des Heimatstaats hoffen, statt die vollen Konsequenzen ihres Handelns tragen zu müssen.
Der Alarmismus des Professors – es eile – dient keinem ernsthaften Anliegen, sondern untergräbt die Autorität der britischen Justiz. Sollten tatsächlich konkrete gesundheitliche oder psychische Risiken bestehen, ist es Aufgabe der dortigen Behörden, für angemessene Betreuung zu sorgen. Pauschale Überstellungen allein aufgrund der Nationalität wären ein Sonderrecht, das anderen Verurteilten, ob Briten oder Ausländern, nicht gewährt wird. Gerade ein Rechtslehrer sollte den Respekt vor fremden Rechtsordnungen verteidigen, nicht schwächen.
Der Fall berührt einen tieferen Konflikt. Er zeigt, wie schnell in westlichen Wohlstandsgesellschaften das Gefühl aufkommt, man könne individuell bemessen, welches Rechtssystem für einen selbst gelte und welches nicht. Diese Haltung zersetzt die wichtige Selbstverständlichkeit, dass Strafe der Tat folgen muss – nicht dem Komfort des Täters. Die britischen Gerichte haben zu entscheiden, wo und wie die Haft vollzogen wird. Allein das ist Ausdruck von Souveränität, die nicht durch wohlmeinende Interventionen aus der Heimat des Täters ausgehöhlt werden darf.
Quelle: NRK

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